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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

Der erste Entwurf eines Soziatistengesetzes. 271 
dehnbare Bestimmungen, wie dieser Entwurf sie enthielt, war freilich eine Mehrheit im 
Reichstag nicht zu gewinnen. Namentlich war § 1 anstößig, welcher lautete: 
„Druckschriften und Vereine, welche die Ziete der Sozialdemokratie verfolgen, ktönnen vom 
Bundesrat verboten werden. Das Verbot ist öffentlich bekaunt zu miachen und dem Reichstag 
sofort oder, wenn derselbe nicht versammelt ist, bei seinem nächsten Zusammentritt mitzuteilen. 
Das Verbot ist außer Kraft zu setzen, wenn der Reichstag dies verkangt.“ 
Mit Recht machte Bennigsen gegen diese Fassung geltend, daß zu den „Zielen“ 
der Sozialdemokratie zum Teil ganz berechtigte Bestrebungen mit gehörten, wie 
Arbeiterschutz und die Wünsche betreffs der Sozialpolitik des Staates, der Ge- 
meinden 2c. Sogar auf die ernstesten wissenschaftlichen Erörterungen könne der § 1 
Anwendung sinden. Ferner aber sei der Bundesrat eine durchaus ungeeignete Be- 
hörde für die ihm vom Entwurfe zugedachte verbietende Nolle und Thätigkeit, da der 
Bundesrat nur während eines Teiles des Jahres versammelt sei, und da dessen Mit- 
glieder an die Instruktionen ihrer einzelnen Regierungen gebunden seien. Eine der- 
artige Behörde könne unmöglich ein solches Gesetz handhaben. Ebenso bedenklich aber 
sei die dem Neichstag zugeteilte Nolle. Eine Versammlung von 400 Personen solle 
über jede Beschlagnahme 2c. befinden. In welcher Weise: im Plenum oder in einer 
Kommission? darüber sage der Entwurf nichts. Und was solle geschehen, wenn 
Bundesrat und Reichstag verschiedener Meinung wären? Das würde doch einen 
höchst verderblichen Eindruck hervorrufen, welcher allein der Sozialdemokratie förder- 
lich sein könne. 
Den Ernst und das Gewicht dieser Bedenken hat die Regierung später dadurch 
indirelt anerkannt, daß sie, selbst einem viel gefügigeren Neichstag gegenüber, einen 
solchen Paragraphen, wie den von Bemigsen bekämpften, nicht mehr vorzulegen 
wagte. Dagegen war Bemigsen und die Mehrheit der nationalliberalen Partei in einer 
verhängnisvollen Täuschung begriffen, wenn sie meinten, die Sozialdemokratie lasse 
sich nur auf dem Boden des gemeinen Rechtes mit Erfolg bekämpfen, und es dürfe 
kein „Ausnahmegesetz“ erlassen werden. Vor allem aber war es ein schwerer Fehler 
des nationalliberalen Führers und seiner Parteigenossen, der Negierung die von dieser 
verlangten außerordentlichen Vollmachten und Waffen gegen die Sozialdemokratie aus 
politischen Gründen zu verweigern. „Der Negierung dürfe man diltatorische Gewalt 
mu einräumen, wenn man wisse, wer sie ausübe; namentlich dann, wenn man die 
Gesahr nicht sehe, welche cine Diktatur erheische“, sagte Herr von Bennigsen. Das 
war ein schwerer politischer Fehler, welcher sich an der nationalliberalen Partei selbst 
am fühlbarsten rächte, wie Gneist (selbst Mitglied der Partei) in einer glänzenden Nede 
für den Entwurf scharfsinnig vorhersagte. Aus den Neihen der Konservativen sprachen 
hauptsächlich von Helldorf-Bedra und Feldmarschall Graf Moltle für das Gesetz. Aber 
auch sie vermochten diesen Entwurf nicht zu retten, und Bismarcks vermittelnder Sinn 
fehlte leider in der Sumde der Entscheidung. Am 24. Mai wurde der Entwurf mit 
241 gegen 57 Stimmen abgelehnt und am nämlichen Tage der Reichstag geschlossen. 
Die sozialdemokratische Fraktion war, bei der offenkundigen Stimmung der großen 
Mehrheit des Neichstags, der Ablehnung sicher gewesen, und so hakte sie sich mit der
	        

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