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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

292 I. 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872 78. Die Einzelstaaten. 
aber blieben in Berlin, da ihnen das Zentrum seine Unterstützung für ihre von Windt- 
horst gebilligten weiteren Anträge zugesagt hatte. Der erste dieser Anträge (von den 
Abgeordneten Gnerber, Winterer und Genossen eingebracht) verlangle die Auf- 
hebung der Befugnis des Oberpräsidenten, „bei Gesahr für die össentliche Sicherheil“ 
den Belagerungszustand im Reichslande zu verkünden und die Truppen anfzubieten 
E 10 des Gesetzes vom 30. Dezember 1871 über die Verwaltungseinrichtung von 
Elsaß-Lothringen). Diese Befugnis nannte-Gnerber bei der Verhandlung im Reichstag 
am 3. März ein „unbeschräuktes Diktaturrecht“. Vereins= und Preßfreiheit der Neichs- 
lande seien in einer Weise niedergedrückt, wie es in Europa noch nie geschehen sei. 
Abgeordneter Winterer übernahm die spezisisch ultramontanen Klagen, indem er mit 
der Trauerklage über die Answeisung des „würdigen Priesters“ Rapp den Ansang 
machte. Nachdem der Direktor Herzog und der Abgeordnete von Piutkamer (Fran- 
stadt) die Ubertreibungen und Verdrehungen dieser beiden Redner beleuchlet hatien, 
erhob sich Fürst Bismarck zum Wort. 
Er beglückwünschte die beiden NRedner zunächst dazu, „daß die Beschwerde des Elsaß hier 
vor dem deutschen Reichstage und nicht in der französischen Nationalversammlung erörtert wird. 
Denken wir uns die Verhältnisse ins Gegenteil übertragen, daß bei einem anderen Aussall des 
Krieges etwa ein Teil der Rheinprovinz, oder, was vielleicht noch wahrscheinlicher war, ein Teil von 
Belgien französisch geworden wäre, und die wider ihren Wullen annektierten Abgeordneten woltien 
in der Pariser Versammlung so sprechen. Wir brauchen nur die erste beste Sitzung der franzö- 
sischen Versammlung in Versailles in den Zeitungen beschrieben zu leien, um sicher zu sein, daß 
wenn nicht die Mehrheit, so doch schliestlich der Herr Präsident Bussel mit dem ihm eigenen ein 
greifenden Wesen die Redefreiheit für die Beschwerdeführer bald illusorisch niachen würde. Noch 
bedenllicher würde aber die Bedentung der Redefreiheit für die Herren Abgcordneten auf den 
Pariser Straßen und in den Gasthöfen zu Tage treten, umd es würde des ganzen Aufwandes 
der französischen Polizeimacht dedürfen, um die Redner, die ihren Gefühlen gegen Frankreich 
Ausdruck gegeben, vor unparlamentarischen Unannehmlichkeiten zu sichern. Unsere Regierung 
aber ist slark genug, so kräftige, wenigstens in den Worten so kräflige Ausbrüche des Maßfallens 
ruhig und össentlich mitanzuhören und für ganz Europa drucken zu lassen, daß sie diese Kriiil 
verträgt. Die Herren aus Elsaß bellagen sich, daß wir die drei Jahre sic nicht so glücklich ge- 
macht haben, wie sie zwar unter der französischen Herrschaft nicht gewesen sind, ader wie sie es 
doch gern sein möchten; wir wünschen es ihnen, aber der Zweck der Annexion war es eigeallich 
nicht, wir haben mit derselben nicht die Hoffnung verbunden, daß diese Herren sosort nun en- 
  
Beamten sein und ihnen mil wohlwollender Kritil und kindlichem Vertranen entgegentreten wür- 
den. Wir haben uns darliber gar nicht gekäuscht, dast wir einen harlen Kampf zu bestehen haben 
würden, ehe es uns gelänge, ihre Anhänglichleit zu gewinnen, die wir allerdiugs erstreben, die 
wir aber angenblicklich ohne Zweifel noch nicht besipen. Die Zeit ist zu kurz dazu. Wenn die 
Herren erst einmal zweihundert Jahre zu Deutschland gehört haben werden t(wie zweihunder 
Jahre zu Franlreich), dann bin ich überzengt, daß sie bei uns doch im ganzen angenehmer ge 
lebl haben werden. 
„Den Belagerungszustand übrigens, den die Herren aufgehoben haben wollen“, fähr! Bu. 
marck sort, „hal Demschland gar nicht eingeführt, sondern in Elsaß Lothringen vorgefunden. 
Deutschland hat ihn gemildert und unker die verankwortliche Zivitverwaltung gestellt. In Frank- 
reich besinden sich noch 28 Departements in Belagerungszustand, und darunter die bevölkertsten
	        

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