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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

Prãsidentenwahl. „Manllorbgesetz.“ Verfolgungsantrag. Verirag mit Osterreich. 319 
des Präsidenten allein noch nicht geschützt. Diese ruhige Haltung Bismarcks vermochte 
aber die Verstimmung Laskers über die hier erlittene Niederlage nicht zu besänftigen. 
Ein weiterer scheinbarer Beleg für die realtionären Absichten der Regierung war 
der von ihr am 19. Febrnar beim Reichstag gestellte Antrag, die Genehmigung zur 
strafrechtlichen Verfolgung und Verhastung der beiden sozialdemokratischen 
Abgeordneten Fritzsche und Hasselmann zu erteilen, auf Grund des § 28 des Sozia- 
listengesetzes, weil dieselben trotz ihrer Ausweisung aus Berlin zu den Sitzungen des 
Reichstags in Verlin sich eingefunden hatten. Denn in Berlin und Umgegend war der 
„kleine Belagerungszustand“ (nach § 28 des angezogenen Gesetzes) erklärt und den 
beiden Abgeordneten der Aufenthalt in diesem Bezirke untersagt worden. Aber nie- 
mand hatte bei Erlaß des Sozialistengesetzes daran gedacht, daß die Ausweisungs- 
besugnis des § 28 das Mittel bieten solle, um Abgeordnete vom Reichstag thatsächlich 
auszuschließen. Wenn von den Regierungsvertretern geltend gemacht wurde, daß es 
für die Gemeingefährlichkeit einer Person keinen Unterschied mache, ob dieselbe sich als 
Abgeordneter oder als Privatmann in Berlin aufhalte, so wurde zutreffend entgegnet: 
wenn man sozialdemokratischen Abgeordneten einen solchen Grad von Gemeingefähr- 
lichkeit zuschreibe, so müsse man den Reichstag von Berlin hinweglegen. Außerdem 
aber sühlte sich auch die große Mehrheit des Reichstags durch diesen Antrag geradezu 
verletzt, „da er dem Reichstag im Grunde zumute, anzuerkennen, daß die ösfentlich- 
rechtliche Stellung seiner Mitglieder von einer Verfügung des Berliner Polizeipräsi- 
diums abhänge“ (Böttcher a. a. O., S. 234). Selbst der maßvolle Gneist forderte bei 
Erörterung dieses Antrags im Plenum mit scharfen Worten die Achtung für den Reichs- 
tag, welche die Einbringung dieser Vorlage hätte hindern sollen. Mit allen Stimmen 
gegen diejenigen der beiden konservativen Fraktionen wurde darauf der Antrag ab- 
gelehnt und erklärt, daß kein Abgeordneter auf Grund des § 28 des Sozialistengesetzes 
an der Teilnahme an den Verhandlungen des Reichstags verhindert werden könne. 
Die Hauptfrage der diesmaligen Reichstagssession, die Wirtschaftsreform, war 
bis jetzt, außer in der Thronrede, noch gar nicht berührt worden. Denn die Taris- 
kommission des Bundesrates war mit ihren Arbeiten noch bei weitem nicht zu Ende. 
Dagegen gestaltete sich die erste und zweite Beratung des Handelsvertrages mit 
Österreich lam 20. und 22. Febrnar) thatsächlich zu einer Debatte über diese breu- 
nende Tagesfrage, namentlich über Schutzzoll und Freihandel. Delbrück, welchen die 
fortschrittliche Presse als den „Generalstabschef der Freihandelspartei“ feierte, nachdem 
er sich in Jena in den Reichstag hatte wählen lassen, erklärte, daß dieser Handelsvertrag 
einer Notlage der beiden Völker abhelse, und bedauerte nur die kurze Dauer des Ver- 
trags. Im übrigen nahm er die deutsche Handelspolitik von 1865 an mit beredten 
Worten in Echutz. Eugen Richter erklärte, Delbrücks Zurückhaltung vollständig zu 
verstehen, nahm aber wohl an, daß von ihm selbst eine gleiche Zurückhaltung nicht 
erwartet werde, denn er grisf den Vertrag und Bismarcks neue Handelspolitik aufs 
heftigste an. Er nannte die 
Wulschaftspolitik des Kanzlers m den letzten Jahren unklar und widerspruchsvoll, so 
daß „unsere Industrie vollständig ms Unsichere gestellt, Kapitalanlagen und Unternehmungen
	        

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