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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

Die Reichsstenerreforin. Die Wehrsteuer. Ablehnung der Wehrsteuer. 351 
Reichssteuer, sogar der Anfang einer Reichseinkommensteuer. Trat der Bundesrat 
dieser Steuer bei, und wurde sie nach Zustimmung des Neichstags durchgeführt, so 
konnte man künftig einer Reichseinkommensteuer weder grundsätzlich noch thatsächlich 
entgegentreten. Eine Reichseinkommenstener aber beranbte die Mittelstaaten der Haupt- 
quelle der eigenen Einnahmen. Außerdem mußte dieses Stenersystem sbberall Neichs- 
kontrollbehörden in den Schoß der Landesverwaltimgen einführen 2c. Das waren die 
Bedenken, melche anfangs im Bundesrat gegen den Entwurf ausstiegen. Und da 
ohnehin keinerlei Anssicht vorhanden war, den Entwurs im Laufe der Frühjahrssession 
von 1880 noch im Reichstag zur Verhandlung zu bringen, so blieb die Beratung der 
Vorlage auch im Bundesrat bis auf weiteres ausgesetzt. 
Erst am 13. Jannar 1881 legten die Ausschüsse des Bundesrates dem Plenum 
ihre Beschlüsse vor. Diese stimmten der Vorlage der Wehrstener mmmehr zu; nur 
verlangten sie, daß die gesamte Kontrolle zur Ermittelung und Heranziehung der 
Stenerpflichtigen somie zur Aufbringung der Wehrstener nicht, wie der Reichskanzler 
auf Grund des Art. 36 der Reichsversassung vorgeschlagen hatte, den Reichs-, sondern 
den Landesbehörden übertragen werden solle. Bismarck erhob gegen diese Abände- 
rung keinen Widerspruch und überreichte den vom Bundesrat genehmigten Entwurs 
am 18. März zugleich mit den bereits früher erwähnten Entwürfen der Bran= und 
Stempelstener dem Reichstag. Zur Begleitung sügte er eine Denkschrift (vom 17. März) 
über die Bedentung der Fortentwickelung der Stenerresorm bei. In dieser Denkschrist 
waren die Vorzüge der indirekten vor der direkten Besteuerung noch einmal betont. 
Der Reichstag bewies sofort bei der ersten Lesung der drei Steuerentwürfe (am 
28 29. März), daß er die Wehrstener (und Braustener) gleich im Plenum abzulehnen 
gedenke, denn er verwies nur den, wie wir sahen, später auch zum Gesetz gewordenen 
Stempelgesetzentwurf an eine Kommission. In der Debatte erhoben die Gegner der 
Wehrsteuer natürlich vor allem den Einwand: die Denkschrift vom 17. Mätz selbst 
erkläre sich für indirekte Stenern; die Wehrsteuer sei nun aber gerade eine direkte 
Stener. Fürst Bismarck erwiderte darauf am 28. März: 
. Wenn behauptet wird. das die Wehrsteuer mit der Vorliebe der Deutschrift für die indirek- 
len Sleuern im Widerspruch siehe, so gebe ich das zu. Es ist auch in der Deulschrift empfunden, 
aber zugleich gefagl, daß ebensowenig wie die Einkommensteuer der höheren Klassen abzuschaffen 
ist, der Grundsatz überall anwendbar ist: „keine direkten Stenern zu behalten!“ Wir wisseu nicht. 
wie eine Ausgleichung zwischen dem, der im Heere dienen muß, und dem, der nicht zu dienen 
braucht, anders zu schaffen ist, und der Unterschied ist doch in der Belästigung zu gunsien des 
Slaates ein großer.“ 
Bei der zweiten Lesung im Reichstag am 7. Mai wurde dann nach kurzer De- 
batte, bei welcher nur die Fortschrittspartei und das Zentrum zu Worte kamen, das 
Wehrstenergesetz paragraphenweise einstimmig abgelehnt. Wäre es wenigstens an 
eine Kommission verwiesen worden, so würden sich die ohnehin sehr dürftigen Einwen- 
dungen der Gegner durch Werbesserungsanträge leicht haben berücksichtigen lassen. 
Aber die Gegnerschaft war so vollständig voreingenommen gegen die Vorlage, daß 
nicht einmal der geschmackvolle Einwand des Ultramontanen Schorlemer-Alst irgend 
einen Widerspruch im Hause fand: „Ich muß nach wie vor in dem Gesetze mr eine
	        

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