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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

354 UH, 3. Bismarcks Eisenbahn= u. Slenerreform. Neuere wirkschaftl. Gesegebung 1879—81. 
mittels Verordnung vom 17. November 1880 berusen worden. Er hatte auch getagt, 
und Bismarck nannte ihn an einem seiner häuslichen parlamentarischen Abende „sein 
Lieblingskind“. Die öffentliche Meinung, und zwar nicht etwa bloß die Bismarck 
feindliche, dachte jedoch über die Besähigung wie über die Leistungen dieser Herren 
„Volkswirtschaftsräte“ ganz anders. Nun hatte Bismarck durch Preußen im April 
1881 beim Bundesrat beantragt, gleichsalls im Wege der Verordnung einen deutschen 
Volkswirtschaftsrat von 125 Mitgliedern einzusetzen, welche die einzelnen Landes- 
regierungen für je fünf Jahre ernennen sollten. Der Bundesrat hatte dem Antrag 
zugestimmt. Zur Bestreitung des Kostenaufwandes beantragte ein Nachtrag zum 
Reichshaushalt von 1881/82 vom Reichstage die Bewilligung von 85,000 Mark. 
Diese Forderung wurde am 10. Jumi 1881 endgültig mit 153 gegen 102 Stimmen 
abgelehnt. Die liberalen Parteien stimmten geschlossen dagegen, auch das Zentrum 
in seiner größeren Mehrheit. Durchschlagend war namentlich die Rede des Abgeord- 
neten v. Bennigsen, welcher den Volkswirtschaftsrat als ein „überflüssiges und vom 
Kanzler abhängiges Nebenparlament“ bezeichnete, als „eine besondere Vertretung 
einzelner Klassen und Stände“. Mit noch weit größerer Mehrheit (mit 169 gegen 
83 Stimmen) wurde die Forderung abgelehnt, als sie im Haushalt für 1882/83 
ernent eingestellt wurde. 
In dieselbe Zeitspanne sallen geringe Abänderungen des Zolltarifgesetzes 
von 1879. So ward 1880 mit Zustimmung der Regierung auf dringende Auregung 
der Leinenindustrie vom Reichstag der Flachszoll aufgehoben. Dagegen wurde 1881 
gemäß einer Vorlage des Reichskanzlers vom Bundesrat und Reichstag die Erhöhung 
des Eingangszolls auf Mühlenfabrikate von 2 auf 3 Mark beschlossen und ein neuer 
Eingangszoll auf frische Tranben in Höhe von 15 Mark per 100 kg bewilligt. Die 
Erhöhung des Zolles auf Mühlenfabrikate richtete sich gegen die unserer Mühlen- 
industrie verderbliche österreichische Einfuhr, die Einführung des Tranbenzolls vor- 
wiegend gegen die italienische Masseneinfuhr, welche unsere Winzer bedrohte. 
Die Handelsverträge, welche in diesen Jahren seitens des Deutschen Reiches neu 
abgeschlossen worden, sind in Wahrheit nur Meistbegünstigungsverträge. Sie kommen 
im Jahre 1881 zum Abschluß mit Osterreich und mit der Schweiz; mit Belgien und 
Italien werden die bestehenden Handelsverträge verlängert. 
Unter lebhastem Widerstreit der beiden Hauptwirtschaftsparteien des Reichstags 
erlangte eine Vorlage Bismarcks im Reichstag den Sieg, welche bezweckte, die deutsche 
Küstenschiffahrt ausschließlich deutschen Schissen zuzuwenden. Deshalb sollte die 
Güterbeförderung zur See zwischen zwei deutichen Seehäfen ausschließlich deutschen 
Schiffen vorbehalten bleiben und ausländischen nur gestattet werden infolge von Staats- 
verträgen oder durch kaiserliche Verordnumg unter Zustimmung des Bundesrates. Das 
Gesetz wurde am 22. Mai 1881 verkündet. 
Von erheblicher volkswirtschaftlicher und sittlicher Bedeutung war das aus der 
eigenen Anregung des Neichstags hervorgegangene Wuchergese. Durch das nord- 
deutsche Bundesgesetz vom 15. November 1867 waren alle Zinsbeschränkungen in Weg- 
fall gekommen. Dem gesunden und ehrenhaften Geschäftsbetrieb, welcher gegenüber
	        

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