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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

360 II, 4. Zollanschlust der Hanseslädle. Septennak u. Soziatistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.) 
angenommenen Reichsgesetzes vom 20. April 1881, welches die Fürsorge des Reiches 
für die Witwen und Waisen der Reichszivilbeamten bethätigte. Dieses Gesesz 
normiert die Witwen= und Waisengeldbeiträge für alle im Dienst oder Ruhestand be- 
findlichen Reichsbeamten auf drei Prozent des pensionsfähigen Diensteinkommens, 
Wartegeldes oder Ruhegehaltes. Dagegen zahlt das Reich ein Witwengehalt in Höhe 
von einem Dritteil des Nuhegehaltes, zu welchem der Verstorbene berechtigl gewesen 
wäre, jedoch nicht unter 160 Mark und nicht über 1600 Mark, und eine Jahresrente 
für die Waisen bis zu deren vollendetem 18. Lebensjahre, und zwar bei Lebzeiten dem 
Mutter in Höhe von einem Fünftel des Witwengeldes, im Falle des Todes der Mutter 
aber in Höhe von einem Drittel desselben. 
Eine gesetzgeberische Frage, welche bei ihrer Beratung im Reichstage den Geg- 
nern des Fürsten Bismarck zu den heftigsten persönlichen Angrissen gegen den Reichs- 
kanzler willkommene Gelegenheit bot und den Fürsten seinerseils zu harten Anklagen 
gegen die städtische Verwaltung von Berlin führte, wurde durch das Reichsgeset vom 
31. Mai 1881, betreffend die Bestenerung der Dienstwohnungen der Beamten, 
zu allseitiger Befriedigung beigelegt. Danach sollte die Abgabe für Dienstwohnungen 
in solchen Gemeinden, welche Mietzinssteuer erheben, nicht, wie bisher, nach dem, meist 
rein illusorischen und willkürlich bemessenen, Schätzungswert der Wohnungen, son- 
dern nach dem Gehalt des Beamten, und zwar nach dem Satze von 15 Prozent dieses 
Gehaltes bemessen werden. 
Endlich wurde mittels Gesetzes vom 29. Juni 1881 eine kleine Ermäßigung der 
sogenannten Nebenkosten an Gerichtskosten und der Gerichtsvollzieherkosten eingeführt, 
namentlich die Gebühr für Ausfertigung vollstreckbarer Urteile ganz ausgehoben. Alle 
Amtäge aber, welche damals und später, als Widerhall tausendstimmiger Klagen aus 
dem rechtsuchenden Publikum, im Reichstag gestellt wurden, um eine allgemeine Herab- 
setzung der übermäßigen Gerichtskosten herbeizuführen, fanden kein Gehör. 
Auf Wunsch des Reichskanzlers bewilligte der Neichstag am 12. März 1881 
auch die Mittel zur Errichtung einer ständigen wirtschaftlichen Abteilung im Reichs- 
amt des Jnneren. Zum Direktor dieser Abteilung wurde am 5. Mai 1881 der Ge- 
heimrat Dr. Bosse (der spätere preußische Kultusminister), als erster Nat aber Geheim- 
rat Lohmann berufen. 
  
4. Der Zollanschluß der Hausestädte. Srptennat und 
Szialistengesetz. Die Sezession. (1880 fl.) 
Wir wenden uns nunmehr zur Darstellung einer Angelegenheit, welche die Ge- 
müter und Parteien in Deutschland während der Jahre 1880 und 1881 in einem 
Maße beschästigte und erregte, wie kaum eine zweite, zur Frage des Zollanschlusses 
der Hansestädte, vornehmlich Hamburgs. Die hohen, rein nationalen Gesichts- 
punkte, welche Fürst Bismarck verfolgte, als er diese schwierige Frage aufgriff und 
schrittweise mit aller Entschlossenheit ihrer Lösung entgegenfühme, zeigen sich schon in 
  
  
 
	        

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