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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

488 II, 9. Äußere und innere Politit des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). 
Sr. Majestät dem Kaiser die nötige Ermächtigung zur Mitteilung dieser Resolution an den dent- 
schen Reichstag zu beantragen, weil ich dazu ein Urteil mir amtlich aneignen und bei Sr. Maic- 
stät vertreten müßte, welches ich als zutressend nicht zu erlennen vermag.“ 
Als dann am 7. Mätz der neugewählte Präsident des Reichstags, von Levetzow, 
der verstorbenen Mitglieder des Reichstags und darunter auch Laskers gedachte und 
Nickert für dic vielen Beweise der Teilnahme an dem Verlust Laskers, namentlich auch 
dem nordamerikanischen Volkshause dankte (unter lebhaftem Einspruch der Rechten), 
da sprach Eugen Nichter sogar von „unbesugter Einmischung“ des Reichskanzlers. 
Schon Minister von Bötticher wies diesen Vorwurf in der nämlichen Sitzung scharf zurück. 
Am 13. März, vor Eintritt des Reichstags in die Tagesordnung, ergriff aber auch 
Fürst Bismarck selbst das Wort, um die Thorheit und Leichtfertigkeit dieses Vorwurfes 
zu kennzeichnen und seinen Standpunkt in der Lasker-Angelegenheit klarzulegen. Eine 
Trübung des guten Verhältnisses zu Amerika werde, trotz der deutschfreisinnigen 
Kassandrarufe, wegen dieser Sache nicht im mindesten eintreten. 
Der Deutschfreisinn versäumte nicht, sich durch Neibung mit Bismarck in die 
deutsche Parlamentsgeschichte einzuführen. Zunächst agitierte die neue Partei eifrig 
für die Errichtung eines verantwortlichen Reichsministeriums, nicht in dem 
maßvollen Sinne, in welchem auch Bennigsen für diese Forderung wiederholt ein- 
getreten war, sondern in der Absicht, die „Alleinherrschaft“ Bismarcks dadurch zu 
brechen und die Glieder des künftigen Neichsministeriums der Mehrheit des Neichstags 
verantwortlich und von dieser abhängig zu machen. Im Bundesrat hielten Sachsen 
und Württemberg einen Meinungsaustausch innerhalb des Bundesrates gegenüber 
diesen Bestrebungen für wünschenswert (24. März). Darauf überreichte Bismarck am 
14. April im Namen Preußens dem. Bundesrate eine Erklärung, die solgende Haupt- 
sätze enthält: 
„Die königlich preußische Regierung teilt den grundsäßlichen Standpunkt der töniglich 
jächsischen, das es sich empfiehlt, keinen Zweisel darüber anskommen zu tassen, daß die verbün- 
deten Regierungen ohne Ansnahme entschtossen sind, die Verträge, auf welchen unsere Reichs- 
einrichtungen beruhen, in unverbrüchlicher Treue aufrecht zu erhalten und sie in dem Geiste zu 
handhaben, in welchem sie nach den Worten der Reichsverfassung zum Schutze des innerhalb des 
Bundesgebietes gültigen Rechtes" abgeschlossen sind. Die Einrichtung verantwortlicher Ministe- 
rien im Deutschen Reiche ist nicht anders möglich als auf Kosten der Summe von vertragsmäßigen 
Rechten, welche die verbündeten Regierungen gegenwärltig im Bundesrat üben . ein Miltel 
zur Unterwerfung der Regierungsgewalt im Reiche unter die Mehrheitsbeschlüsse des Reichstags. 
Die Herstellung eines parlamentarischen Regiments ist aber die sichere Einleitung zum Verfall 
und zur Wiederauflösung des Deutschen Reiches. Denn dadurch wird der Schwerpunkt der 
Reichsregierung in die wechselnden Mehrheiten des Reichslags hinübergleiten und diese Uber- 
leitung, wenn sie geling, die Wiederauflösung der deutschen Einheit im Gefolge haben.“ 
Sämtliche Negierungen schlossen sich im Bundesrate der preußischen Erklärung an. 
Den Hauptangriff gegen die Regierung setzten aber die Oppositionsparteien, 
Deulschfreisinn, Zeutrum (mit seinem Anhang), Sozialdemokraten, auch diesmal ein bei 
den Beratungen des Reichstags über die Verlängerung des Sozialistengesetzec. 
Als in der Kommission einige ehemalige Sezessionisten Miene machten, der Verlängerung
	        

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