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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

Autrag der Opposition auf Reichsministerien. Sozialistengesetz. Braunschw. Erbfolgefrage. 489 
zuzustimmen, belehrte sie Eugen Richter, daß das mit dem von ihnen unterschriebenen 
deutschfreisinnigen Programm „unwereinbar“ sei, denn dies sei „absichtlich“ so gefaßt 
worden, um eine Verlängerung des Gesetzes „unmöglich“ zu machen. Die Kommis- 
sionsmitglieder des Zentrums dagegen waren geteilter Meinung. Schorlemer-Alst 
beantragte einfache Ablehnung, Windthorst verlangte Abänderung des Gesetzes. Als 
dann Minister von Puttkamer am 28. April erklärte, daß die Negierung alle Amende- 
ments ablehne und auf einfacher Bewilligung des Gesetzes bestehe und eventuell den 
Reichstag auflösen werde, beschloß die Kommission am 1. Mai mit 10 gegen 10 Stim. 
men, beim Reichstag auf Ablehnung der Verlängerung des Sozialistengesetzes an- 
zutragen. Anders aber entschied der Reichstag in zweiter Lesung am 8.—10. Mai, 
denn hier wurde die Verlängerung des unveränderten Gefetzes auf zwei weitere Jahre 
mit 189 gegen 157 Stimmen genehmigt. Zur Mehrheit gehörten 25 dentschfreisinnige 
und 39 ultramontane Stimmen, da diese Oppositionsmänner den jetzigen Zeitpunkt 
und diesen Anlaß zu einer Reichstagsauflösung durchaus nicht günstig für die Aus- 
sichten ihrer Parteien bei den Neuwahlen hielten. In der dritten Lesung, am 12. Mai, 
wurde das Gefetz mit 178 gegen 115 Stimmen angenommen. Ein Jahr später ent- 
hüllte der deutschfreisinnige Abgeordnete Kämpffer in der „Leipziger Bürger-Zeitung“ 
durch Abdruck von Briefen ein höchst interessantes Manöver des sogen. „General= 
adjutanten Eugen Richters, des Abgeordneten Philipps, bei der Abstimmung zu Ende 
der zweiten Lesung am 10. Mai 1884. Während die Wortführer des Deutschfreisinns 
nämlich im Reichstag und in der Presse die Verlängerung des Sozialistengesetzes be- 
kämpften, um sich für künftige Wahlkämpfe, namentlich bei Stichwahlen, die Stimmen 
der Sozialdemokraten zu sichern, und während die Partei in ihrer großen Mehrheit 
gegen das Gefetz auch stimmte, hatte doch die Parteileitung im stillen dafür gesorgt, daß 
der „Mannesmut ihrer Uberzeugung“ im Reichstag nicht etwa zur Mehrheit gelange. 
Denn dann wäre sofort die der Partei sehr unliebsame Auflösung des Reichstags ein- 
getreten. Um das zu vermeiden, wurde eine große Anzahl von Parteimitgliedern, 
die als Gegner des Gesetzes bekannt waren, vor der Abstimmung von Richters 
Generaladjutanten' einfach abkommandiert, indem er sie brieflich benachrichtigte: „daß 
ihre Anwesenheit bei der Abstimmung über das Gesetz nicht erforderlich sei“ (Schultheß 
a. a. O. 1885, S. 31). 
Der welfische Führer der Ultramontanen, Windthorst, fand dagegen plötzlich 
einen nenen, ergiebigen Anlaß zur Bethätigung feiner welfisch-reichsfeindlichen Ge- 
sinnung. Denn mit dem am 18. Oktober 1884 erfolgten Tode des Herzogs Wilhelm 
von Braunschweig trat die brannschweigische Erbfolgefrage mit in den Vorder- 
grund des ösfentlichen deutschen Interesses. Windthorst war aber der Anwalt und 
Fürsprech des Herzogs von Cumberland und dieser unstreitig der rechimäßige Nach- 
jolger des eben verstorbenen letzten Sprosses des uralten Welsenstammes älterer Linie. 
Nurr bestand für die Einsetzung des Herzogs in diese Erbschaft das Hindernis seiner 
unüberwindlichen Abneigung, die Annexion von Hannover und das Deutsche Neich 
anzuerkennen. Mit Rücksicht auf diese Gesinmung seines Thronerben hatte der letzte 
braunschweigische Herzog am 16. Febr. 1879 mit dem Landtag ein Regentschaftsgesen# 
 
	        

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