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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelmis J. Reform der Branntweinstener. 531 
Wilhelms I. 
heimgang Kniser 
11. Dns letzte Regierungsjahr Kaiser 
Die Krankheit des Kronprinzen. 
Vilhelms. 
Reich an erhebenden Freuden, überreich aber auch an Kummer, Schmerz und 
Leid sollte dem Kaiser Wilhelm sein letztes Regierungsjahr dahinfließen. 
Auch das letzte Lebensjahr, das dem Kaiser beschieden war, hatte unter seinem 
milden Zepter dem Deutschen Reiche Früchte gebracht, an denen er herzliche Freude 
hatte. Dahin gehörte die im vorigen Abschnitte dargestellte patriotische Erhebung 
Deutschlands seit den Reichstagswahlen vom 21. Februar 1887; aber auch eine 
Reihe anderer, noch unerwähnter Beratungen und Beschlüsse des „Kartellreichstags“. 
Zunächst nämlich die Annahme der 1887 vorgelegten Gesetzentwürfe betreffs der Be- 
steuerung des Branntweins und Zuckers, denn dadurch wurden dem Reiche endlich 
bedeutende eigene Einnahmen zugeführt und die seit Jahren vergeblich erstrebte Steuer- 
reform des Fürsten Bismarck zum Teil verwirklicht. Zugleich aber erfüllten diese Ge- 
setze hohe wirtschaftliche, sozialpolitische und sittliche Aufgaben. 
Die Reform der Branntweinsteuer war im Jahre 1886 von der Reichsregie- 
rung auf dem Gebiete des Branntweinmonopols versucht, der Entwurf aber vom 
Reichstag, auch von den regierungsfreundlichen Parteien, sast einstimmig abgelehnt 
worden (mit 181 gegen 3 Stimmen bei 37 Stimmenthaltungen). Schon im Bundes- 
rate war eine größere Minderheit gegen den Entwurf gewesen, und die süddeutschen 
Staaten hatten sich dabei vermöge ihrer Reservatrechte gar nicht beteiligt. Die regie- 
rungsfreundlichen Parteien sahen sich außer stande, das Branntweinmonopol zu geneh- 
migen, weil zunächst die Ertrags= und Ausgabeberechnung des Entwurfes vielfach an- 
fechtbar erschien, vor allem aber aus politischen und volkswirtschaftlichen Bedenken. 
Deun das geplante Gesetz brachte die Brenner und 70,000 auf Kündigung angestellte 
Verkäuser in eine von der jeweiligen Regierung durchaus abhängige Lage. Zur Wider- 
legung dieser Befürchtung wird neuerdings darauf verwiesen, daß auch in der freien 
Schweiz das Branntweinmonopol eingesührt worden sei. Aber die republikanische 
Verfassung der Schweiz, d. h. das jedem Schweizerbürger verliehene Recht, sich gleich- 
sam selbst an der Negierung zu beteiligen und Ubergrisse abzustellen, die Wahl aller 
Beamten durch das Volk und nur auf kurze Zeit, steuert dort der Gefahr, daß Brenner 
und Verkaufsbeamte jemals in eine ihre bürgerliche und politische Selbständigkeit 
beeinträchligende Abhängigkeit von der Bundesregierung gelangen könnten. Ein 
weiteres schweres Bedenken gegen das Branntweinmonopol bestand in dem lästigen 
Kontroll= und Spioniersystem, das sich bis in die privaten und häuslichen Verhält- 
nisse hinein erstrecken mußte. Das vielleicht größte Bedenken aber war volkswirtschaft- 
licher Art: in der ohnehin arbeitsarmen Zeit wurden nämlich von 300,000 Personen, 
die sich bisher mit der Hersiellung und dem Verkauf des Branntweins beschästigten, 
wie Fabrikanten, Destillateure, Groß= und Kleinhändler 2c., nicht weniger als 200,000 
84* 
  
    
 
	        

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