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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

Vertrag mil Samoa und Hawai (1879). Scheilern der Sanioavorlage (1880). 605 
wurde das vom Reichskanzler genehmigte Statut der Gesellschaft veröffentlicht. Am 
21. Jannar konstituierte sich die neue Gesellschaft in Berlin. Sie bestand aus nur 
14 Aktionären, der Aufsichtsrat namentlich ans Bleichröder und Hansemann. „Der 
Betrag von 1,200,000 Mark soll sosort an die Godessroysche Plantagengesellschaft 
gezahlt werden. Dieselbe hat den Betrag zurückzuzahlen, salls der Reichstag die Zins- 
garantie ablehnen und die neue Gesellschaft sich infolgedessen wieder auflösen sollte.“ 
Bei diesem mutigen und vaterländischen Wagnis war vor allem die werkthätige Hand 
Hansemanms und Bleichröders, in Verbindung mit der Anregung des Fürsten Bis- 
marck, zu erkennen. Denn Fürst Bismarck war entschlossen, das Deutsche Neich mit 
eigenen Kräften für die gefährdeten bedentenden Interessen der deutschen Kolonisten 
der Südsee hilfreich eintreten zu lassen. 
Am 6. April 1880 unterbreitete Bismarck die Samoga-Vorlage dem Vundesrat, 
einen Gesetzentwurf, welcher die Unterstützung der „deutschen Seehandelsgesellschaft“ 
sür die dentschen Handelsinteressen auf den Samoainseln bezweckte. Dieser Entwurf 
erhielt am 15. April die Zustimmung des Bundesrates, merkwürdigerweise gegen 
die Stimmen von Vremen und Hamburg, die freilich damals wegen der Zollanschluß- 
frage in besonders gereizter und seindseliger Stimmung gegen den Reichskanzler sich 
befanden. Der Entwurf ermächtigte den Reichskanzler, der „deutschen Seehandels- 
gesellschaft behuss Erfüllung des jährlichen Reinertrages des in dem Unternehmen 
angelegten Grundkapitals bis zum Höstbetrage von 10 Millionen Mark die Garantie 
des Reiches mit der Maßnahme zuzusichern, daß der aus Reichsmitteln zu gewährende 
Zuschuß zur Dividende 3 Prozent des eingezahlten Grundkapitals nicht übersteigen 
dars"“. Die Garantie war von 1880 bis 1899 übernommen, sie erlosch aber, wenn 
sie fünf Jahre nacheinander nicht in Anspruch genommen war. Die dem Entwurf 
beigefügte Denkschrift wies zunächst nach, 
daß der Verzichl auf die Erhaltung der denischen Ländereien auf den Samogainseln eine schwer 
zu verwindende Schädigung Deuischlands, seines Ansehens und seiner Handelsstellung in der 
Südsee zur Folge haben werde. Die vorgeschlagene Zinsgarantie rechtfertige sich schon damit, 
daß von den Kosten für die Entsendung deutscher Schisse in die Südsee sich durch die finanzielle 
Sicherung der deutschen Unternehmungen und Niederlassungen in Samoa ein guter Theil er- 
sparen lasse. Das Unternehmen gewähre „zeiner sich jährlich vermehrenden Anzahl von deut- 
schen Angehbrigen der verschiedensten Gewerbe lohnende Beschästigung, und der nalionale Cha- 
rakler dec Gesellschaft sichere dentschen Erzengnissen in den Südseeinseln lohnenden Absatz“. 
Die erste Veratung der Vorlage im Reichstag fand am 22. und 23. April 1880 
statt. Leider konnte Fürst Bismarck dabei ebensowenig wie bei der entscheidenden 
zweiten Lesung am 27.—29. April persönlich für die Vorlage eintreten. Das Er- 
gebnis der Abstimmung wäre sonst wahrscheinlich doch ein anderes geworden. Denn 
nur mit einer Mehrheit von 12 Stimmen wurde die Vorlage am 29. April 1880 ab- 
gelehnt. Diese Mehrheit ward auch nur dadurch erreicht, daß ein großer Teil der 
Konservativen und Nationalliberalen sich der Abstimmung durch vorherige Eutsernung 
aus dem Saale entzog, eben weil Bismarck geschwiegen halte. Von den National- 
liberalen stimmten aber trotzdem, mit Bennigsen, 36 dafür, 21 dagegen, an der Spitze
	        

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