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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

608 III, 4. Die deulsche Kotonialpolitik. 
auszudehnen“, angefragt, ob es der englischen Regierung genehm sein werde, wenn 
ein deutsches Kriegsschiff gemeinsam mit englischen sich des Schutzes der bedrohten 
Missionen annähme. Die Antwort war 1868 dahin gegangen, daß England sich von 
Flottendemonstrationen an der Küste keinen Erfolg verspreche und die Entsendung 
eines deutschen Kriegsschisses nur widerraten könne. Doch zeigte es sich damals be- 
reit, den Schutz, welchen es den eigenen Unterthanen zu gewähren vermöge, auch auf 
die Deutschen auszudehnen. Inzwischen hatte sich nuun Eugland 1876 in der Walsisch- 
bai, dem Schlüsselpunkt zu jenen Gebieten, festgesetzt und bereits angefangen, sich 
staatlich einzurichten und von den fremden Händlern Zölle und Abgaben zu erheben. 
Nachdem sich jedoch herausstellte, daß man nicht im stande sei, für Nuhe und Ord- 
mung zu sorgen, hatte die englische Kapregierung die Rückzahlung der erhobenen Be- 
träge angeordnet, offenbar in der Absicht, alle Verantwortlichkeit jür die den deutschen 
wie den englischen Unterthanen erwachsenen Schäden zurückzuweisen. Bei dieser Sach- 
lage fragte Graf Limburg-Stirmn im Auftrage des Neichskanzlers am 4. November 
1880 durch den Botschafter Grasen Münster in London bei der englischen Regierung 
einfach an, ob diese die deutschen Missionare und Händler im Hinterlande der Walsisch- 
bai, im Damara= und Namaqua-Lande, ebenso schützen wolle wie ihre eigenen Unter- 
thanen? Lord Granville, der englische Minister des Auswärtigen, bejahte diese Frage 
am 29. November, fügte aber die bemerkenswerte Erklärung hinzu: daß England 
nicht verantwortlich gemacht werden könne für irgend welche Ereignisse außerhalb des 
britischen Territoriums, welches nur die Walsischbai und ein ganz kleines Gebiet in 
deren Umgebung umfasse. 
An diese Erklärung sollte England bald erinnert werden. Am 16. November 
1882 richtete nämlich der Bremer Kaufmann Lüderitz an das Auswärtige Amt in 
Berlin die Anfrage, ob er auf den Schutz des Deutschen Reiches rechnen könne für 
sein Vorhaben, von den eingeborenen Herrschern in Südwestafrika zwischen dem 22. 
und 28. Grad südlicher Breite, zwischen dem Oranje= und kleinen Fischfluß, an oder 
in der Nähe der Küste Land zur Anlegung einer Faktorei zu erwerben, welches er 
unter den Schutz der deutschen Reichsflagge stellen wolle. Graf Hatzfeld unterrichtete 
im Auftrag des Neichskanzlers in einer Note vom 4. Februar 1883 die euglische 
Negierung von diesen Plänen, unter Bezugnahme auf die srühere amtliche englische 
Erklärung, „daß die britische Regierung Ausübung einer Staatsgewalt in jenen Ge- 
bieten nicht in Anspruch nimmt und sich lediglich auf das Gebiet bei der Walfischbai 
beschränkt“. Die Mitteilung geschah für den Fall, „daß England jetzt etwa in jenen 
Gegenden Sonveränitätsrechte ausüben oder Schutz zu gewähren beabsichtigen sollte“. 
Dann hieß es weiter: „daß wir selbstverständlich uns vorbehalten, diesen Schutz unserer- 
seits dann eintreten zu lassen, wenn die betreffenden Ansiedelungen außerhalb des eng- 
lischen Einflusses oder des Einflusses einer anderen besreundeten Macht liegen“. Ganz 
in diesem Sinne wurde am 18. August 1883 von Berlin an den deutschen Konsul in 
Kapstadt telegraphiert, Herru Lüderitz mit Nat beizustehen, den konsularischen Schus 
angedeihen zu lassen und ihm zu erklären: „daß er auf den Schutz der kaiserlichen 
Regierung werde rechnen können, soweit sein Unternehmen sich auf wohlenvorbene
	        

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