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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

Deutich-englisches Abkommen über Westafrika (1885). Die Kongolonferenz. 617 
  
Die deutsche Kolonialpolitik. (1884—90.) 
(Gortsetzung.) 
Das treffliche Einvernehmen, welches eine Zeitlang zwischen Deutschland 
und Frankreich infolge der ägyptischen Wirren (s. S. 470 ff.) und der versöhnlichen 
Politik Ferrys zum Heile beider Völker bestand, wußte Bismarcks Staatskunst auch 
auf dem Gebiete der deutschen Weltpolitik in großartigem Maße nutzbar zu machen. 
Zunächst natürlich zum Zwecke der friedlichen Verständigung der beiden Staaten über 
ihren überseeischen Besitz. Im vorigen Abschnitt wurde schon berichtet, wie sorgfältig 
Demschland vermied, bei Gründung nener deutscher Kolonien in französische Besitz- 
rechte einzugreifen. Diese freundlichen Beziehungen finden deutlichen Ausdrick in dem 
deutsch-französischen Vertrage von Berlin vom 24. Dezember 1885, in welchem alle 
deutsch-französischen Grenzgebiete kolonialer Besitzungen in der Biafrabai, an der 
Sklavenküste, der Küste von Senegambien mit dem südlichen Flußgebiet, endlich in der 
Südsee, genau festgesetzt und weitere freundnachbarliche Bestimmungen getroffen 
wurden. Zugleich sagte Frankreich am nämlichen Tage seinen Schutz zu für das 
demtsch-afrikanische Geschäft der dentschen Firma Colin in Hamburg und Stuttgart 
in Koba und Kabitai (zwischen den Flüssen Rio Pongo und Dubreka, unterm 8.— 10.0 
nördlicher Breite an der Sierra Leone-Küste), wo Nachtigal ans Anlaß der von der 
Firma Colin im Juni und Oktober 1884 mit dem dortigen Hänptling Bangali ge- 
schlossenen Verträge am 4. Jannar 1885 vorübergehend die deutsche Flagge gehißt 
hatte. Sogar am 25. Mai 1887, als Ferry längst gestürzt und Boulangers Stern 
schon im Aufsteigen begrissen war, gelang doch noch ein deutsch-französisches Ab- 
kommen, durch welches ein einheitliches deutsch-französisches Zollgebiet, ein dentsch- 
französischer „Zollverein“, an der Sklavenküste gebildet wurde. 
Aber diese bedentenden Errungenschaften der glücklichen Zeit deutsch-französischen 
Einverständnisses treten doch zurück gegen die große weltgeschichtliche That, welche 
Fürst Biemarck dieser flüchtigen Gunst der Lage abzuringen verstand: gegenüber der 
europäischen Kongokonferenz. Dem auch sie verdankt den damaligen guten Be- 
ziehungen Deutschlands zu Frankreich ihre Entstehung. Am 26. Febrnuar 1884 war 
nämlich zwischen England und Portugal ein Vertrag zu stande gekommen, welcher 
die freie Schiffahrt auf dem unteren Kongo vernichtet und namentlich die Kongo- 
gesellschaft des Königs der Belgier vom Meere ausgeschlossen haben würde. Da zeigte 
sich nun in einer alle dentschen Herzen erhebenden Weise, welch großes Vertrauen die 
enropäischen Mächte seit 1871 zur deutschen Friedenspolitik gefaßt hatten. Denn die 
Augen aller Mächte, auch Frankreichs, richteten sich auf Deutschland um Beistand 
und Einschreiten gegen diese brutale englische Vergewaltigung, welche das ohnmächtige 
Portugal nur im Schlepptan hinter sich herschleiste. Deutschland aber trat nun in 
Verbindung mit Frankreich vor den europäischen Areopag. Und ihr gemeinsames
	        

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