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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

386 II. 5. Versuche einer Verständigung mil Rom (1878 -83). 
Roma locuta est — der Unsehlbare hatte gesprochen. Die Anzeigepflicht, 
welche der römische Stuhl uun gerade seit sieben Jahren für unerträglich und un- 
möglich erklärt hatte, welche in Kissingen angeboten und in Gastein und Wien wieder 
von der Tagesordnumng der Verhandlungen ganz abgesetzt worden war, sie war hier 
wenigstens als Duldung der Anzeige seitens der Bischöse vom Papste selbst in Aus- 
sicht gestellt, wenn auch noch keineswegs als Anzeigepflicht anerkannt. Die prenßische 
Staatsregierung erklärte darauf in einem Beschluß des Gesamtministeriums vom 
17. März 1880: 
„Die königlich preußische Slaalsregierung erblickt in dem päpstlichen Breve vom 24. Fe- 
brnar 1880 um so bereilkwilliger ein neues Zeichen der friedlichen Gesinnungen, von welchen der 
heilige Stuhl beseelt ist, als diese Gesinnungen damit zum erstenmal einen auch nach außen hin 
erlennbaren konkreten Ansdruck gesunden haben. Indessen laun die lönigliche Regierung jener 
Kundgebung, solange Zweifel über deren Kongruenz (Ubereinstinmmung) mit den bezüglichen 
flaatsgesetzlichen Vorschriften bestehen, sowic in anbetracht des in ihr zu Tage trelenden Mangels 
an einer bestimmten, die Erfüllung der gesehlichen Anzeigepflicht sichernden Anordnung, vorerst 
nur einen theoretischen Wert beimessen. Demgemäß hofft sic zunächst erwarten zu dürfen, dast 
der ernenlen Erklärung über die versöhnliche Absicht Seiner Heiligleil auch praktische Folge ge 
geben werde. Sobald die Wönigliche Regierung den sichtlichen und in Thalsachen ausgedrückien 
Beweis hierfür in Händen hal, wird sie sich bemühen, von der Landesvertrelung Vollmachten 
zu gewinnen, welche ihr bei Anwendung und Handhabung der einschlagenden Gesetzgebung freiere 
Hand gewähren und damit die Möglichkeit bieten, solche Vorschristen und Anordnungen, welche 
von der Kirche als Härten empfunden werden, zu mildern oder zu beseitigen und so ein dem 
Verhalten der latholischen Geistlichen entsprechende Entgegenkommen auch staalsseitig zu be 
thäligen.“ 
Wie richtig Fürst Bismarck bei Erwirkung dieses Staatsministerialbeschlusses 
die römischen Verhältuisse gewürdigt hatte, mit wie gutem Grunde er bezweifeln 
mochte, daß der Unfehlbare seine löblichen Entschlüsse auch seiner jesuitischen Um- 
gebung gegenüber würde behaupten können, das lehrte sofort die nächste Depesche, 
welche vom Prinzen Reuß am 29. März aus Wien an den Fürsten Bismarck ab- 
gesandt wurde. In dieser Depesche teilte nämlich der deulsche Botschafter in Wien 
mit, daß ihm der Pronunzius Jacobini am nämlichen Tage einen Erlaß des Staats- 
sekretärs Nina vom 23. März vorgelegt habe, der verfaßt war, ehe man in Nom 
von dem preußischen Ministerialbeschluß vom 17. März Kenntnis haben konnte, und 
in welchem es heißt: 
„Als Gegenleistung für die Vorteile, welche die Kirche begehrt, erklärt Seine Heiligkeit sich 
von jetzt ab geueigl, die Verordnnng, daß die orckinarüf (Bischösec), welche wieder in Besitz der 
Freiheit der Ausübung ihres Hirtenamtes getreten sind, sofern es sich um eine Ernennung in- 
amovibler (sestangestellter) Pfarrer handel!, sich an die Regierung wenden können, um deren An 
sichten oder Einwendungen in betresf der Kandidaten kennen zu lernen. Die vollftändige Kennt- 
nis dieser Sache, welche Enrer Heiligkeit beiwohnt, erspart es mir, Sie darauf hinzuweisen, das ein 
solches Zugeständnis niemals anders geschehen kann, als für die sestangestellten Pfarrer, da nie. 
mals einer Regierung, auch nicht denen, die sich am meisten um die Kirche verdient gemach! haben, 
mehr zugestanden worden ist.“ — Minister von Pulikamer fügte bei Mitleilung dieser Stelle im 
Abgeordnetenhause binzu: „Es wird gar nicht schwer sein, nachzuweisen, daß das einegeschichtliche
	        

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