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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

652 III, 6. Die Reichslande Elsaß = Lolhringen (1879—8998). 
französischen Patriotenliga (von Deroulede und Gemossen) verhaftet worden. Am 
1. April wurde der Reichstagsabgeordnete Antoine in Metz durch Erlaß des Statthalters 
aus den Reichslanden ansgewiesen, worauf er nach Paris übersiedelte. Mitte Juni 
traf dasselbe Schicksal vier Agenten der französsschen Patriokenliga in Metz. Ende 
Juni wurde der Bürgermeister und Großindustrielle Jannez in Saargemünd aus dem 
Staatsrat entfernt, in den er von Manteuffel berufen worden war, ohgleich er seine 
dentschfeindlichen Gesinnungen siets zur Schau getragen, und wo er einen unheil- 
voll bedentenden Einfluß geübt hatte. In derselben Zeit wurden zahlreiche Gesell- 
schaften und Vereinc von dentschfeindlicher Haltung geschlossen, so namentlich, gegen 
Ende Juli, der von dem Neichstagsabgeordneten Goldenberg geleitete landwirtschaft- 
liche Kreisverein zu Zabern. Auch wurde die Feuerwehr, die einen Herd des Fran- 
zosentums bildete, nach deutschem Muster umgestaltet, und gegen alle Optanten mit 
Ausweisung vorgegangen. Am 31. Dezember 1886 schon hatte der Statthalter eine 
Verfügung erlassen, laut deren jeder, welcher der französischen Armee angehört oder 
zu derselben in Beziehungen steht, eine Anfenthaltsbescheinigung für die Reichslande 
einzuholen hatte. Diese Verfügung dehnte der Statthalter am 9. April 1887 auf 
alle Franzosen aus, welche zu dieser Zeit nicht bereits im Lande wohnten. 
Den tiefsten Eindrück machten aber in der reichsländischen Bevölkerung wohl die 
zahlreichen Verurteilungen reichsländischer Beamten und Privatpersonen („Nota- 
beln“) wegen Hochverrats, Landesverrats und Spionage vor dem Reichs- 
gericht. Das erste Urteil dieser Art erging, nach gründlicher Verhandlung in den Tagen 
vom 13.—18. Jumi 1887, gegen die elsaß-lothringischen Mitglieder der französischen 
Patriotenliga. Die Angeklagten, Fabrilant Köchlin aus Mülhausen, Fabrikant Blech 
aus Markirch, Schiffmann umnd Trapp, gaben ihre Teilnahme an der Liga zu, beriesen 
sich aber auf ihre französische Geburt und Erziehung und bestritten ihre Kenntnis von 
den Bestrebungen der Liga. Ans Preßartikeln, Festreden, Liedern, den Statuten der 
Liga 2c. wurde ihnen jedoch diese Kenntuis bewiesen und außerdem dargethan, daß die 
Liga die Nückgabe der Reichslande an Frankreich erzwingen will. Köchlin wurde zu 
1 Jahr, Trapp zu 1½2 Jahren, Blech und Schiffmann zu 2 Jahren Festung verurteilt, 
während der Oberreichsanwalt Zuchthausstrafe beantragt hatte. In den Tagen vom 
4.—8. Juli 1883 folgte dann der Landesverratsprozeß gegen die Elsaß-Lothringer 
Klein und Grebert. Klein hatte an den Festungsbauten in Straßburg und Mainz mit- 
gearbeitet und gegen ein Monatsgehalt von 200 Frank genaue Pläne davon an den 
französischen Grenzkommissar Fleuriel und nach Paris geliefert. Seit 1885 stand er in 
enger Verbindung mit dem französischen Grenzkommissar Schnäbele (f. S. 524) und 
hatte auf dessen Veranlassung seine Hauptthätigkeit auf Straßburg verwandt. Gre 
bert war ihm bei Anfertigung seiner Zeichnungen behilflich. Bei Klein waren die 
Briefe vorgesunden worden, welche ihn zum Landesverrat anstifteten und mit salschem 
Namen gezeichnet waren, und Schnäbele hatte bei den Vernehmungen nach seiner Er- 
greifung zugeben müssen, daß diese Briefe von ihm herrührten. Die Verhandlung 
vor dem Reichsgericht deckte das ganze durch Vermittelung der frranzösischen Grenz= 
polizei betriebene Spioniersystem Frankreichs auf und ward deshalb auch öffentlich
	        

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