Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

Das Jefuitengesetz. 75 
Grunde des freien Vereinsrechls und der Selbständigkeit jeder Religionsgesellschaft in der Ver- 
waltung ihrer Angelegenheiten. Dabei erhebe sich jedoch sofort die Vorfrage, ob eine Körperschaft 
und Organisalion, wie die des Jesuilenordens, in das Gebiet des freien Vereinsrechts salle und 
lediglich eine eigene Angelegenheit der Kirche bilde. Ein Orden mit der Verfassung dieser Ge- 
sellschaft sei sedensalls kein Privatverein, keine Vergesellschaftung von „Preuszen“ (im Sinne 
und nach dem Wortlaut der preußischen Verfassung) und „Zu erlaubten Zwecken“, sondern es 
ieien eidlich verpflichtete Mitglieder einer in strenger Unterordnung fest geschlossenen Körperschaft, 
welche sich über das ganze Gebiet der katholischen Kirche erstrecke und ihre Oberen im Auslande 
habe, deren Anweisung zu befolgen sie sich gleichsalls eidlich verpflichteten. Dem Staat schle 
dem allem gegenüber der Anhalt zu einer sich selbst schützenden Thäligkeit. Die systematische 
Einwirkung der Ordensverbindung auf die einzelnen Glieder, die von ihnen geleitete Thätigkeit 
der Vereine entziehe sich der zusammenhängenden Keuntnis und Konlrolle des Staates. Diese 
Art der Thätigkeit habe in der Geschichte der Orden stets gewattet und lasse sich doch nie durch 
inridische Beweise seststellen. Jeder nicht zu dieser Parteiorganisation Gehöhrige stehe einer un- 
sichtbaren Macht gegenüber, welche überall thätig und doch nirgends in einem verantwortlichen 
Organ zu sinden sei. Eine solche Organisalion enthalle eine Gefährdung des kirchlichen Friedens. 
Das in dieser Lage Notwendige sei die Herstellung der Autorilät des Staates und der Staats- 
gesetze nach einheitlichen Grundsätzen; nichk etwa durch bloße Polizeiverbole, sondern nur durch 
zusammenhängende Maßregeln der Gesetzgebung und der Regierungen innerhalb ihrer Zustän- 
digleit sei solchen Zuständen abzuhelfen. 
Auf Grund dieser Erwägungen beantragte die Reichstagskommission beim 
Bundesrate: Die verbündeten Regierungen möchten später ein Ordensgesetz, wenn 
möglich aber noch in dieser Session dem Reichstag einen Gesetzentwurf vorlegen, durch 
welchen die Niederlassung von Mitgliedern der Gesellschaft Jesu und der ihr ver- 
wandten Kongregationen ohne ausdrückliche Zulassung der betreffenden Landesgesetz- 
gebung unter Strafe gestellt wird. 
Die aus dem Reichstag hervorgegangenen Anträge (Amendements) zum Kom- 
missionsantrag stellten sich grundsätzlich sämtlich auf denselben Boden wie die Kom- 
mission, mit Ausnahme des Zentrums natürlich, welches „Ubergang zur Tagesord- 
nung“ verlangte; auch mit Ausnahme der „Demokraten“ Sonnemann und Graven- 
horst, welche diese Gelegenheit für passend hielten, um die gemeinschädliche Phrase 
„einer vollständigen Trennung von Staat und Kirche“ im deutschen Reichstag ertönen 
zu lassen. Eine feste Mehrheit von reichlich zwei Dritteln Stimmen gewann der Antrag 
Marquardsen-von Blankenburg-Lucius-Marquard-Barth, für welchen die drei libe- 
ralen Fraktionen, Nationalliberale, Fortschrittspartei und Freie Neichspartei (unter 
Abbröckelung von nur acht Fortschrittlern), desgleichen die Konservativen und die 
Deutsche Reichspartei (letztere nur mit Abschwenkung zweier ultramontaner schlesischer 
Grasen) einmütig stimmten. Dieser Antrag, mwelcher sich in betress der künstigen 
Ordensgesetzgebung im allgemeinen dem Kommissionsautrag auschloß, verlangte, daß 
„die staatsgesährliche Thätigkeit der Orden, namentlich der Gesellschaft Jesu, unter 
Strase gestellt“ werde. 
Uber diese Anträge verhandelte der Reichstag unmittelbar nach der Botschaster- 
debatte, in den Tagen vom 15. und 16. Mai 1872.
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment