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Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
bock_staatsrecht_1907
Title:
Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.
Author:
Bock, Eduard
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Staatsrecht
Place of publication:
Stuttgart
Publishing house:
Hofbuchdruckerei Carl Liebich
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1907
Edition title:
3. Auflage
Scope:
923 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Dritter Teil. Die einzelnen Materien des Reichsrechts.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
XI. Abschnitt. Das Zivil-Medizinal- und Veterinärpolizeiwesen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Kapitel. Das Zivil- Veterinärpolizeiwesen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.
  • Cover
  • Blank page
  • Title page
  • Vorbemerkung zur 3. Auflage.
  • Vorrede zur 2. Auflage.
  • Literatur.
  • Inhalts-Übersicht.
  • Erster Teil. Geschichtliche Einleitung und Verfassungs-Urkunde.
  • I. Abschnitt. Geschichtliche Einleitung.
  • II. Abschnitt. Die Verfassungsurkunde des Deutschen Reiches.
  • Zweiter Teil. Organisation des Bundes.
  • I. Abschnitt. Die natürliche Grundlage des Reiches.
  • II. Abschnitt. Das Reich und die Bundesstaaten.
  • III. Abschnitt. Die Reichsgesetzgebung.
  • IV. Abschnitt. Träger der Souveränetät (Bundesrat).
  • V. Abschnitt. Das Präsidium des Reiches.
  • VI. Abschnitt. Der Reichstag.
  • VII. Abschnitt. Die Behördenorganisation des Reiches.
  • VIII. Abschnitt. Die Organisation in den Reichslanden.
  • IX. Abschnitt. Die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten.
  • Dritter Teil. Die einzelnen Materien des Reichsrechts.
  • I. Abschnitt. Das Staats- und Reichs-Bürgerrecht.
  • II. Abschnitt. Das Freizügigkeitsrecht. (Persönliche Zugfreiheit.)
  • III. Das Armenrecht.
  • IV. Abschnitt. Das Paßwesen.
  • V. Abschnitt. Das Auswanderungswesen.
  • VI. Abschnitt. Die Fremdenpolizei. (Das Fremdenrecht.)
  • VII. Abschnitt. Das Gewerberecht.
  • VIII. Abschnitt. Das Erfindungspatentwesen.
  • IX. Abschnitt. Der Gebrauchsmuster- und Modellschutz.
  • X. Abschnitt. Der Schutz der Warenbezeichnungen gegen fälschlichen Gebrauch.
  • XI. Abschnitt. Das Zivil-Medizinal- und Veterinärpolizeiwesen.
  • 1. Kapitel. Die Zivil-Medizinalpolizei-Gesetzgebung.
  • 2. Kapitel. Die Ausübung des ärztlichen Berufes.
  • 3. Kapitel. Das Apothekenwesen.
  • 4. Kapitel. Das Zivil- Veterinärpolizeiwesen.
  • 5. Kapitel. Die Schlachtvieh- und Fleischbeschau.
  • 6. Kapitel. Das Reichsgesundheitsamt.
  • 7. Kapitel. Die für das öffentliche Medizinalwesen wichtigen Reichsgesetze.
  • XII. Abschnitt. Das Preßwesen.
  • XIII. Abschnitt. Der Schutz des geistigen Eigentums.
  • XIV. Abschnitt. Das Versicherungswesen.
  • XV. Abschnitt. Das Münz- und Papiergeldwesen.
  • XVI. Abschnitt. Das Notenbankwesen.
  • XVII. Abschnitt. Das Börsenwesen.
  • XVIII. Abschnitt. Das Maß- und Gewichtswesen.
  • XIX. Abschnitt. Das Post- und Telegraphenwesen.
  • XX. Abschnitt. Das Eisenbahnwesen.
  • XXI. Abschnitt. Die Einheitszeit.
  • XXII. Abschnitt. Die Reichssprache.
  • XXIII. Abschnitt. Die einheitliche Rechtschreibung.
  • XXIV. Abschnitt. Das Land- und Wasserstraßenwesen.
  • XXV. Abschnitt. Die Küstenfrachtfahrt.
  • XXVI. Abschnitt. Das Seewesen.
  • XXVII. Abschnitt. Das Gesandtschaftswesen.
  • XXVIII. Abschnitt. Das Konsulatwesen.
  • XXIX. Abschnitt. Die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden.
  • XXX. Abschnitt. Die gegenseitige Rechtshilfe.
  • XXXI. Abschnitt. Das bürgerliche Recht.
  • XXXII. Abschnitt. Das Strafrecht.
  • XXXIII. Abschnitt. Das gerichtliche Verfahren.
  • XXXIV. Abschnitt. Das Vereins- und das Versammlungswesen.
  • XXXV. Abschnitt. Das Zoll- und Handelswesen.
  • XXXVI. Das Reichskriegswesen.
  • XXXVII. Abschnitt. Das Finanzwesen.
  • Alphabetisches Sachregister.

Full text

Vanillenkultur in Mexiko. 
Das „Bulletin du Musée commercial“ bringt 
aus Anlaß einer an das Museum von dem belgischen 
Konful in Vera-Cruz gesandten Vanillenprobe einige 
interessante Daten über die Vanillenkultur in dem 
Distrikt Papantla. In diesem südwestlich von Tuxpan, 
zwischen den Flüssen Nantla und Tuxpan belegenen 
Distrikt entfaltet die Vanille eine ganz außerordent- 
liche Fruchtbarkeit. Eine französische Kolonie hat sich 
bereits an den Ufern des Nantla niedergelassen und 
sucht die wildwachsende Vanille in großem Maßstabe 
zu kultiviren. 
Die Pflanze gedeiht am besten in einem thon- 
reichen, nicht zu trockenen Boden in einer Höhenlage 
von ungefähr 1000 Fuß über dem Mecresspiegel 
und bei einer mittleren 
30° C. Die Schößlinge werden zu dreien un- 
mittelbar am Fuße kleiner, in Abständen von etwa 
zehn Fuß stehender Bäume gepflanzt, ranken sich an 
den Stämmen empor und werden durch Stangen 
von Baum zu Baum geleitet. Die Ernte findet im 
dritten Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 
1. Januar statt. Vanille mittlerer Güte wird mit 
Jahreskemperatur von 
Titterarische Belsprechungen. 
Die evangelischen Missionen. Illustrirtes 
Familienblatt. Herausgegeben von Pastor 
Julius Richter in Rheinsberg (Mark). Druck 
und Verlag von C. Bertelsmann in Gütersloh. 
Die in ihren ersten drei Monatsnummern (Ja- 
nuar, Februar, März) erschienene neue Missions- 
Zeitschrift zeichnet sich durch gefällige Ausstattung 
aus; sie enthält eine Fülle guter Illustrationen, 
vielfach nach Photographien, und bildet somit eine 
willkommene Vermehrung der evangelischen Missions- 
Litteratur. 
Die Namen des Herausgebers und der bis jetzt 
genannten Mitarbeiter: Missionsdirektor Buchner, 
Hermann Dalton, Superintendent Petrich, bürgen 
für einen lehrreichen und das Interesse an dem 
Werk der Mission, besonders in unseren Schußz- 
gebieten, weckenden Inhalt. Schon jetzt mag in 
dieser Beziehung auf das im Märzheft enthaltene, 
vom Herausgeber verfaßte Lebensbild des Nama- 
Heäuptlings Hendrik Witbooi hingewiesen werden. 
  
  
10 Francs per Pfund (mexikanischer Währung) be- Band 39 der „Berliner Entomologischen 
zahlt. Die Kultur zal P8 sehr leicht und -n Zeitschrift enthält eine Abhandlung des Dr.Karsch 
bezeichnet. über von Dr. Preuß in Kamerun gesammelte neue 
Mantodeen. Beigegeben sind der Abhandlung zwei 
— — Tafeln mit vorzüglichen Abbildungen einiger Gattun- 
gen der angegebenen Jusekten. 
Schiffsbewegungen. 
(Die Zeit vor dem Orle bedeutet die Ankunft, hinter dem Orte die Abfahrt des Schisseo.) 
S. M. S. „Bussard“ 28/2. Lyttelton 5/3. — 7/3. Wellington (Neu-Seeland) 9/3. — 15)/3. Sydnoy. 
(Poststation: Hospostamt.) 
S. M. S. „Condor“ 9/1. Sansibar. (Poststation: Sansibar.) 
S. M. S. „Cormoran" 15.12. Lourengo Marques. (Poststation: Hospostamt.) 
S. M. S. „Falke“ 9/2. Auckland 6/3. — Sydney 15/3. — Jervisbai. (Poststation: Hofpostamt.) 
S. M. S. „Hyäne“ 20/12. Kamerun 16/3. — Togo. (Poststation: Kamerun.) 
S. M. Vermessungsschiff „Möwe“ 27/12. Port Natal 10/1. — 8/3. Melbourne 11/3. — Sdydney. 
(Poststation: Sydney.) 
S. M. S. „Seeadler“ 29/1. Bombay. (Poststation: Bombay.) 
S. M. S. „Sperber“ 5/2. Kapstadt. (Poststation: Gaboon.) 
  
Perkehrs-Nachrichten. 
Durch die Segelschiffsverbindung zwischen Jaluit und Ponapc wird für das Schutgebiet der 
Marshall-Inseln der Vortheil einer regelmäßigen Verbindung mit dem Mutterlande geschaffen. 
Die 
Schiffe werden vom April ab den Betrieb aufnehmen; die Briefbeförderung nach und von Jaluit wird 
sich für das laufende Jahr gestalten, wie folgt: 
  
  
I 
aus Verlin 10. Mai 56. Julie 30. August 8. November 
in Singapore 4. Juni 830. Juli 26 Seglamber 4. Dezember 
in Manila 11. Juni 6. August 1. Oktober 14. Dezember 
s L —..W 29. Juni . 29. August 29. Oktober 29. Dezember 
in Jaluit en 5. Juli 5. September 5. November 10/15. Januar
	        

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