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Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.

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Monograph

Persistent identifier:
bock_staatsrecht_1907
Title:
Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.
Author:
Bock, Eduard
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Staatsrecht
Place of publication:
Stuttgart
Publishing house:
Hofbuchdruckerei Carl Liebich
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1907
Edition title:
3. Auflage
Scope:
923 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Dritter Teil. Die einzelnen Materien des Reichsrechts.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
XXXII. Abschnitt. Das Strafrecht.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
2. Kapitel. Die nach dem Strafgesetzbuch auf den einzelnen Straftaten ruhenden Strafen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.
  • Cover
  • Blank page
  • Title page
  • Vorbemerkung zur 3. Auflage.
  • Vorrede zur 2. Auflage.
  • Literatur.
  • Inhalts-Übersicht.
  • Erster Teil. Geschichtliche Einleitung und Verfassungs-Urkunde.
  • I. Abschnitt. Geschichtliche Einleitung.
  • II. Abschnitt. Die Verfassungsurkunde des Deutschen Reiches.
  • Zweiter Teil. Organisation des Bundes.
  • I. Abschnitt. Die natürliche Grundlage des Reiches.
  • II. Abschnitt. Das Reich und die Bundesstaaten.
  • III. Abschnitt. Die Reichsgesetzgebung.
  • IV. Abschnitt. Träger der Souveränetät (Bundesrat).
  • V. Abschnitt. Das Präsidium des Reiches.
  • VI. Abschnitt. Der Reichstag.
  • VII. Abschnitt. Die Behördenorganisation des Reiches.
  • VIII. Abschnitt. Die Organisation in den Reichslanden.
  • IX. Abschnitt. Die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten.
  • Dritter Teil. Die einzelnen Materien des Reichsrechts.
  • I. Abschnitt. Das Staats- und Reichs-Bürgerrecht.
  • II. Abschnitt. Das Freizügigkeitsrecht. (Persönliche Zugfreiheit.)
  • III. Das Armenrecht.
  • IV. Abschnitt. Das Paßwesen.
  • V. Abschnitt. Das Auswanderungswesen.
  • VI. Abschnitt. Die Fremdenpolizei. (Das Fremdenrecht.)
  • VII. Abschnitt. Das Gewerberecht.
  • VIII. Abschnitt. Das Erfindungspatentwesen.
  • IX. Abschnitt. Der Gebrauchsmuster- und Modellschutz.
  • X. Abschnitt. Der Schutz der Warenbezeichnungen gegen fälschlichen Gebrauch.
  • XI. Abschnitt. Das Zivil-Medizinal- und Veterinärpolizeiwesen.
  • XII. Abschnitt. Das Preßwesen.
  • XIII. Abschnitt. Der Schutz des geistigen Eigentums.
  • XIV. Abschnitt. Das Versicherungswesen.
  • XV. Abschnitt. Das Münz- und Papiergeldwesen.
  • XVI. Abschnitt. Das Notenbankwesen.
  • XVII. Abschnitt. Das Börsenwesen.
  • XVIII. Abschnitt. Das Maß- und Gewichtswesen.
  • XIX. Abschnitt. Das Post- und Telegraphenwesen.
  • XX. Abschnitt. Das Eisenbahnwesen.
  • XXI. Abschnitt. Die Einheitszeit.
  • XXII. Abschnitt. Die Reichssprache.
  • XXIII. Abschnitt. Die einheitliche Rechtschreibung.
  • XXIV. Abschnitt. Das Land- und Wasserstraßenwesen.
  • XXV. Abschnitt. Die Küstenfrachtfahrt.
  • XXVI. Abschnitt. Das Seewesen.
  • XXVII. Abschnitt. Das Gesandtschaftswesen.
  • XXVIII. Abschnitt. Das Konsulatwesen.
  • XXIX. Abschnitt. Die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden.
  • XXX. Abschnitt. Die gegenseitige Rechtshilfe.
  • XXXI. Abschnitt. Das bürgerliche Recht.
  • XXXII. Abschnitt. Das Strafrecht.
  • 1. Kapitel. Einleitung.
  • 2. Kapitel. Die nach dem Strafgesetzbuch auf den einzelnen Straftaten ruhenden Strafen.
  • XXXIII. Abschnitt. Das gerichtliche Verfahren.
  • XXXIV. Abschnitt. Das Vereins- und das Versammlungswesen.
  • XXXV. Abschnitt. Das Zoll- und Handelswesen.
  • XXXVI. Das Reichskriegswesen.
  • XXXVII. Abschnitt. Das Finanzwesen.
  • Alphabetisches Sachregister.

Full text

552 
88 
136. 
189. 
172. 
128. 
179. 
160. 
138. 
Dritter Teil: Die einzelnen Materien des Reichsrechts. 
22. Von 1 Tag bis zu 6 Monaten: 
Amtliche Siegel, unbefugtes Erbrechen. 
Beschimpfung des Andenkens Verstorbener. 
Ehebruch. 
Geheime Verbindung, Teilnahme. 
Verleitung zur Notzucht bei mildernden Umständen. 
„ „ Versicherung an Eidesstatt. 
23. Von 1 Tag bis zu 2 Menaten: 
Unwahre Entschuldigung, Vorschützen durch einen Schöffen 
oder Geschworenen. 
II. Gefängnis und Geldstrafe. 
1. Gefängnis von 6 Monaten und Geldstrafe von 3 Mark 
265. 
bis zu 3000 Mark: 
Brandstiftung bei mildernden Umständen. 
2. Gefängnis von 1 Tag bis zu 5 Jahren und Geldstrafe von 3 Mark 
263. 
274. 
150. 
273. 
266. 
268. 2 
574. 
bis zu 3000 Mark: 
264. Betrug. 
Grenzsteine oder Grenzzeichen, Wegnahme 2c. 
Münzen, gewohnheitsmäßige Verausgabung, verringerter. 
Täuschung mittelst Gebrauchs einer falschen Beurkundung. 
Untreue in gewinnsichtiger Absicht. 
272. Urkundenfälschung bei mildernden Umständen. 
Urkunden, Vernichtung. 
3. Gefängnis von 1 Tag bis zu 2 Jahren und Geldstrafe von 300 Mark 
284. 
bis zu 6000 Mark: 
Glücksspiel, gewerbsmäßiges. 
4. Gesängnis von 1 Tag bis zu 2 Jahren und Geldstrafe von 3 Mark 
140. 
bis zu 3000 Markt: 
Z. 3. Auswanderung Wehrpflichtiger. 
5. Gefängnis von 1 Tag bis zu 2 Jahren und Geldstrafe von 3 Mark 
110. 
bis zu 600 Mark: 
111. Aufforderung zum Ungehorsam oder zur Begehung einer 
strafbaren Handlung. 
6. Gefängnis von 1 Tag bis zu 1 Jahr und Geldstrafe von 3 Mark 
290. 
bis zu 900 Mark: 
Verpfändete Sachen, unbefugter Gebrauch seitens öffentlicher 
Pfandleiher.
	        

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