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Wittelsbachische Regesten.

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Bibliographic data

fullscreen: Wittelsbachische Regesten.

Monograph

Persistent identifier:
boehmer_regesten_1854
Title:
Wittelsbachische Regesten.
Author:
Böhmer, Joh. Friedrich
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Cotta'scher verlag
Document type:
Monograph
Collection:
bayern
Publication year:
1854
DDC Group:
350
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
von der Erwerbung des Herzogthums Baiern 1180
Subtitle:
bis zu dessen Erster Wiedervereinigung 1340

Introduction

Document type:
Monograph
Structure type:
Introduction

Contents

Table of contents

  • Wittelsbachische Regesten.
  • Title page
  • Inhalt.
  • Introduction
  • Ungetheiltes Baiern.
  • Otto I von Wittelsbach. 1180-1183.
  • Ludwig I der Kelheimer. 1183-1231.
  • Otto II der Erlauchte. 1214-1253.
  • OberBaiern.
  • Ludwig II der Strenge. 1246-1294.
  • NiederBaiern.
  • Heinrich I. 1246-1290.
  • Ludwig III. 1290-1296.
  • Stephan. 1290-1310.
  • Rheinpfälzische Sachen.
  • Bisher ungedruckte Urkunden.

Full text

VI 
Deutschlands einige hauptschriftsteller, wie Hermann von NiederAltaich und den fürstenfelder mönch, dann den 
Johann von Victring in reinerer gestalt zu liefern, so wie den wichtigen fortsetzer des ersteren, wenn auch nur 
im auszug, zuerst herauszugeben. Manche bairische geschichtsquellen sind noch ungedruckt; so namentlich 
die annalen von Scheftlarn, die wichtigsten überlieferungen, welche Baiern zwischen denen des Magnus von 
Reichersberg und des Hermann von NiederAltaich besitzt. 
Geistliche urkunden Baierns gab in grösserer menge zuerst Wiguleus Hund 1582 in seiner Metropolis Salz- 
burgensis heraus, die dann Christoph Gewold 1620 (welcher ausgabe ich mich bediente), wesentlich vermehrte, 
und die zuletzt 1719 noch einmal abgedruckt wurde. Auch hier begegnen uns im anfang bessere richtungen als 
später, denn das werk ist nach ganz umfassendem plane angelegt, wohlgeordnet und gehaltloses davon aus- 
geschlossen. Es behandelt im ersten bande neben der metropole Salzburg die derselben unterstehenden bis- 
thüumer: Freising Regensburg Passau und Brixen, dann im zweiten bande die collegiatstifter und klöster in 
alphabetischer ordnung von A bis N, und im dritten von O bis Z. Ueberall sind nach einer übersichtlichen 
geschichte die wichtigsten siftungs- bestätigungs- schenkungs- und vertragsbriefe, so weit sie dem ersten 
sammler und dessen ergänzer zugänglich waren, mitgetheilt. Allerdings erfüllt dieses werk nicht alle anforde- 
rungen die heute zu stellen wären, aber es war für seine zeit sehr ausgezeichnet, hätte immer muster bleiben 
Sollen, und ist noch ietzt unentbehrlich. Die abdrücke der darin mitgetheilten urkunden sind nicht selten rich- 
tiger als in den Monumenta Boica. 
Von den späteren urkundenwerken will ich hier zuerst derienigen gedenken, welche die bisthümer be- 
treffen. Diese sind für Salzburg: Hansitz 1729 im zweiten bande seiner Germania sacra und Kleinmayern 
1784 in seiner anonym erschienenen Juvavia. Jener hat seiner erzählung manche urkunden vollständig,. dieser 
sehr viele in auszügen eingereiht, so wie auch vollständige angehängt. Für Freising: Meichelbeck 1724 und 
1729 in seiner historia Frisingensis, wo von 757 bis 1725 ohne die in den text eingerüickten stücke 1820 tradi- 
tionen und urkunden mitgetheilt sind. Für Regensburg: Ried 1816 in dem Codex diplomaticus Ratisponensis, 
wo von 740 bis 1600 gerade 1300 urkunden abgedruckt sind; dieses werk ist gewiss eine der respectabelsten 
privatarbeiten, dieiemals in diesem fache (und hier noch obendrein wie es scheint unter dem druck enger ver- 
hältnisse) zu stande kamen; doch sind die urkundenüberschriften unbefriedigend, während das von Moritz 
gefertigte register vortrefflich ist. Für Passau: Hansitz 1727 im ersten bande der Germania sacra, wo der 
erzählung vollständige urkunden eingereiht sind, und dann viel mehr 1829—1837 in den iedesmaligen zweiten 
abtheilungen der Mon. Boic. 28—31, wo zuerst sechs sogenannte traditionsbücher (von denen aber vier keine 
traditions-, sondern copialbücher) und dann aus originalien von 1122 bis 1499 (in den neueren bänden der Mon. 
Boic. werden die hunderte öfter, gegen die sonstigen ansichten der mathematiker, mit 99 geschlossen) 1041 
stück mitgetheilt werden. 
Der zeit nach später als Hansitz und Meichelbeck, nämlich 1763, begonnen, hat .die zuletzt genannte 
sammlung der Monumenta Boica, an welcher unter den auspicien der akademie der wissenschaften ungenannte 
herausgeber arbeiten, den vorzug dass sie noch ietzt fortgesetzt wird, und bereits auf 36 bände, worunter acht 
doppelbände, also zusammen (ausser dem wenig brauchbaren registerband über 1—14) auf 44 bände ange- 
wachsen ist. Das werk war ursprünglich und blieb auch bis zum 27. bande, der im iahr 1829 erschien, nur eine 
sammlung klösterlicher urkunden, weshalb der titel viel zu weit gewählt ist, und wohl eigentlich Monasticon 
Boicum, und zwar noch obendrein mit beschränkung auf die im herzogthum landsässigen klöster, hätte heissen 
sollen. Ueber diesen älteren theil der Mon. Boic. erhoben sich schon im vorigen iahrhundert tadelnde stimmen. 
In der that sind die urkunden ohne auswahl, ohne treue, ohne gehörige überschriften und ohne reduction des 
datums wiedergegeben *). Zu der oben genannten zeit gewann Hormayr einfluss auf die fortsetzung des werkes. 
*) Semler in einem der vergleichung der urkundenabdrücke in den Mon. Boic. mit den besseren in Hunds Metro- 
polis gewidmeten aufsatze (Semler Historische Abhandlungen über einige Gegenstände der mittleren Zeit. Dessau und 
Leipzig. 1782. 8. Seite 282—346) bezeichnete die Mon. Boic. als eine schr mangelhafte und unzuverlässige sammlung, und 
rügte die sinn- und sprachwidrigen fehler ihrer abdrückc. Westenrieder in seiner Geschichte der Akad. der Wiss. 2,331 
stimmte 1808 diesem urtheil bei, indem er auseinandersetzt wie man bei der herausgabe der Mon. Boic. seiner meinung 
nach hätte zu werke gehen sollen, und dann hinzufügt: „So begreiflich und begründet diese erinnerungen sind, so wurden 
sie gleichwohl überhaupt von den herausgebern auch sehr berühmter urkundensammlungen, vermöge eines manchmal
	        

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