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Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Multivolume work

Persistent identifier:
boettiger_geschichte_sachsen
Title:
Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen.
Author:
Flathe, Heinrich Theodor
Place of publication:
Gotha
Document type:
Multivolume work
Collection:
sachsen
Publication year:
1873
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
boettiger_geschichte_sachsen_dritter_band_1873
Title:
Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866.
Author:
Flathe, Heinrich Theodor
Volume count:
3
Publisher:
Friedrich Andreas Perthes
Document type:
Volume
Collection:
sachsen
Publication year:
1873
Scope:
883 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Viertes Buch. Geschichte des Königreichs Sachsen von 1806-1866.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Zweite Abtheilung. Von der Rückkehr des Königs Friedrich August I. im Jahre 1815 bis zum Frieden mit Preußen am 21. October 1866.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Drittes Hauptstück. Von der Änderung des Wahlgesetzes im Jahre 1848 bis zum Tode König Friedrich Augusts II. am 9. August 1854.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen.
  • Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Übersicht.
  • Berichtigungen.
  • Viertes Buch. Geschichte des Königreichs Sachsen von 1806-1866.
  • Erste Abtheilung. Von der Erhebung Sachsens zum Königreiche bis zur Theilung des Landes. 1806-1815.
  • Zweite Abtheilung. Von der Rückkehr des Königs Friedrich August I. im Jahre 1815 bis zum Frieden mit Preußen am 21. October 1866.
  • Erstes Hauptstück. Bis zu der Umgestaltung der ständischen Verfassung und zu Sachsens Eintritt in den Zollverein. 1815-1833.
  • Zweites Hauptstück. Sachsen unter der ständischen Verfassung von 1831 bis zur Änderung des Wahlgesetzes im Jahre 1848.
  • Drittes Hauptstück. Von der Änderung des Wahlgesetzes im Jahre 1848 bis zum Tode König Friedrich Augusts II. am 9. August 1854.
  • Viertes Hauptstück. Sachsen unter der Regierung des Königs Johann 1854-1866.
  • Register.
  • Advertising

Full text

Das Dreikbnigsbündniß und die Kammern. 661 
und Schande als das Dreikönigsbündniß ertragen wollte“, hatte 
das Ministerium nun leichtes Spiel. Sehr zu statten kam 
ihr außerdem der Rückschlag ver neuesten Octroyierungen in 
Preußen, der in die Reihen der Anhänger des Dreikönigsbünd- 
nisses Unsicherheit brachte. Umsonst, daß v. Carlowitz seinen 
Wahlspruch: „Mit Preußen und durch Preußen zu Deutschland“ 
mit feurigen, beredten Worten vertheidigte, daß er das illoyale 
Verfahren der sächsischen Regierung, die jede Einigung hindernde 
Politik Baierns mit scharfen Hieben geißelte 1); nachdem Beust 
in ausführlicher Rede die Redlichkeit seiner Politik mit vielen 
klingenren Wendungen dargethan hatte, war das Resultat einer 
zweitägigen Debatte, daß die sächsische Partei, indem sie mit 
den Großdeutschen gegen die Kleindeutschen und umgekehrt stimmte, 
sämtliche Anträge zu Falle brachte und überhaupt kein Beschluß 
zu Stande kam. 
In der zweiten Kammer dagegen erlitt die deutsche Politik 
des Ministeriums, 7. März, eine vollständige Niederlage. In 
1) „Nicht Prcußens Vergrößerungsgelüste ist es“, sagte er, „welches 
die Selbständigkeit der kleincren deutschen Staaten gefährdet; nein! ist es 
etwas, so ist es das Mißbebagen des deutschen Volks an der meeist so 
kleinlichen, so particularistischen und doch so schwachen Politik der lleine- 
ren Regierungen, das Mißbehagen des deutschen Volkes an der sogenannten 
Kleinstaaterei. Ist es etwas, was mit der Zeit auch Sachsens Selbstän- 
digkeit gefährden könnte, so ist es das immer höher anfteigende Ausgabe- 
budget, das zur Verarmung der Stenerpflichtigen führt, so ist es eine 
Herresmacht, welche zu schwach ist, um unsere Selbständigkeit gegen das 
Ausland, wäre sie wirklich bedrohr, zu vertheidigen, und doch zu stark um 
nicht das Land mit Abgaben zu erdrücken und im Geheimen den Wunsch 
aufkommen zu lassen, daß es besser sei sich an einen gröheren Staat au- 
jzuschließen. Das find die wahren ffeinde der Selbständigkeit der kleineren 
Staaten und diese Feinde wird man am besten dann entwaffnen, wenn 
man den Geist, der Deutschland durchweht, zu begreifen vermag und ihm 
sein geblihrendes Opser bringt. Der Regent, der Volksstamm, welcher in 
diese Bahn rechtzeitig und freiwlllig einlenkt, wird noch am meisten von 
seiner Souverainetät, seiner Selbständigkeir retten, während diejeuigen 
Regierungen, welche die Mahnungen der Zeit überhören, die nächste 
Katastrophe, die Über Deutschland hereinbricht, unrettbar verschlingen 
wird.“ „
	        

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