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Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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fullscreen: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1897
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1897.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Zentralblatt
Volume count:
25
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1897
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 51.
Volume count:
51
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
3. Zoll- und Steuer-Wesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Law

Title:
Bekanntmachung, betreffend das nachstehende Regulativ für Getreidemühlen und Mälzereien.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Regulativ für Getreidemühlen und Mälzereien.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Appendix

Title:
Anlage. Anweisung zur zollamtlichen Prüfung von Mühlenfabrikaten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher.
  • Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)
  • Cover
  • König Albert und Königin Carola von Sachsen.
  • Title page
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis des I. Bandes, 1. Abteilung.
  • Vorgeschichte. Land und Leute der Vorzeit.
  • Die Karolinger und die elbischen Lande.
  • Thüringen und die Elblande unter den sächsischen Herrschern.
  • Thüringen und Meißen unter den salisch-fränkischen Kaisern.
  • Verfassungs- und Kulturgeschichtliches bis zur Zeit Konrads des Großen.
  • Vorgeschichte des landgräflichen Hauses von Thũringen.
  • Meißen und Thüringen bis zu ihrer Vereinigung.
  • Markgraf Konrad der Große.
  • Die durch Konrads Teilung entstandenen Nebenlinien.
  • Otto der Reiche.
  • Albrecht I., der Stolze.
  • Dietrich der Bedrängte.
  • Heinrich der Erlauchte.
  • Das Erbe Heinrichs des Erlauchten und die Kämpfe darum.
  • Friedrich der Freidige.
  • Die Landgrafschaft Thüringen bis zum Anfall an das Haus Wettin.
  • Verfassungs- und Kulturgeschichtliches in Meißen und Thüringen von Konrad dem Großen bis zur Vereinigung beider Länder.
  • Die wettinischen Lande bis zum Anfall der Kurwürde an das Haus Wettin.

Full text

— 238 — 
Gegenkandidaten. Da sich nun aber bei nicht einwandfreier Regierung 
Suenos oder Swens (IV. Peter) eine Opposition unter Führung des 
Prinzen Waldemar, eines Sohnes des vorigen Königs Kanut, erhob, 
so suchte jener Waldemar zu beseitigen. Er lud ihn zu einer Reise 
nach Deutschland ein, und als Waldemar ihn auch wirklich begleitete, 
schickte er schon aus Niedersachsen heimliche Botschaft an seinen Schwieger- 
vater, er möge doch Waldemar, wenn sie beide nach Meißen lämen, ge- 
fangen nehmen und in dauernder Haft halten lassen. Konrad aber wies 
dies Ansinnen mit Entrüstung von sich, namentlich nachdem er von 
Waldemar gehört hatte, daß Sueno ihm freies Geleit zugesichert habe; 
gerade und bieder erklärte er: „nie habe er als Jüngling dergleichen 
Betrug gespielt, der ihm jetzt als altem Manne erst recht nicht an- 
stehe; lieber wolle er seinen Schwiegersohn, Tochter und 
Enkel am Galgen hängen sehen, als seine Redlichkeit 
noch in seinen letzten Lebenstagen beflecken. Wolle Sueno 
seinen Gegner offen angreifen, so wolle er ihm seinen Beistand nicht 
versagen.“ 
Die durch Konrads Teilung entstandenen Nebenlinien. 
Die durch die Teilung Konrads, die mehr Liebe zu seinen Söhnen 
als staatsmännischen Scharfblick verriet, geschaffenen fünf Teile kamen 
mit einer kleinen, aber schmerzlichen Ausnahme in verhältnismäßig 
kurzer Zeit mit dem Aussterben der sie beherrschenden Seitenlinien 
wieder in eine Hand zusammen, und zwar in die des Meißnischen 
Markgrafen. Der Anfang wurde gemacht mit der Niederlausitz- 
Eilenburgischen Linie, die 1185 mit ihrem Begründer ausstarb. 
Damit fiel der Besitz an die Nochlitzer Linie, die schon 1210 
erlosch und somit ihre Lande an die Meißner Hauptlinie vererbte. 
Die Stammgrafschaft Wettin fiel 1217 auf gleichem Wege an 
die Linie Brene (Brehna), deren Stammschloß ein paar Meilen nord- 
östlich von Halle lag. Ein Mitglied dieser Familie verkaufte 1288 
Wettin für seinen Todesfall an den Erzbischof von Magdeburg; so 
kam dies 1290 an Magdeburg und ist nicht wieder zum wettinischen 
Hause zurückgekommen. Auch Brene drohte 1290 verloren zu gehen, 
indem Rudolf von Habsburg es als heimgefallenes Lehen an sich
	        

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