Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Bernhard Fürst von Bülow - Denkwürdigkeiten. Vierter Band. Jugend- und Diplomatenjahre. (4)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Bernhard Fürst von Bülow - Denkwürdigkeiten. Vierter Band. Jugend- und Diplomatenjahre. (4)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Multivolume work

Persistent identifier:
buelow_denkwuerdigkeiten
Title:
Bernhard Fürst von Bülow - Denkwürdigkeiten.
Author:
Bülow, Bernhard von
Editor:
Stockhammern, Franz von
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
buelow_denkwuerdigkeiten_band_4
Title:
Bernhard Fürst von Bülow - Denkwürdigkeiten. Vierter Band. Jugend- und Diplomatenjahre.
Author:
Bülow, Bernhard von
Editor:
Stockhammern, Franz von
Buchgattung:
Biographie
Volume count:
4
Publishing house:
Ullstein
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1931
Scope:
827 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Fünfunddreissigstes Kapitel.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Bernhard Fürst von Bülow - Denkwürdigkeiten.
  • Bernhard Fürst von Bülow - Denkwürdigkeiten. Vierter Band. Jugend- und Diplomatenjahre. (4)
  • Cover
  • Title page
  • Bandinformationen.
  • Inhalt des vierten Bandes.
  • Verzeichnis der Beilagen.
  • Erstes Kapitel.
  • Zweites Kapitel.
  • Drittes Kapitel.
  • Viertes Kapitel.
  • Urgroßeltern Bülows: Reichsgraf und Reichsgräfin v. Baudissin
  • Fünftes Kapitel.
  • Sechstes Kapitel.
  • Siebentes Kapitel.
  • Achtes Kapitel.
  • Neuntes Kapitel.
  • Zehntes Kapitel.
  • Elftes Kapitel.
  • Zwölftes Kapitel.
  • Dreizehntes Kapitel.
  • Vierzehntes Kapitel.
  • Fünfzehntes Kapitel.
  • Sechzehntes Kapitel.
  • Siebzehntes Kapitel.
  • Achtzehntes Kapitel.
  • Neunzehntes Kapitel.
  • Zwanzigstes Kapitel.
  • Einundzwanzigstes Kapitel.
  • Zweiundzwanzigstes Kapitel.
  • Dreiundzwanzigstes Kapitel.
  • Vierundzwanzigstes Kapitel.
  • Fünfundzwanzigstes Kapitel.
  • Sechsundzwanzigstes Kapitel.
  • Siebenundzwanzigstes Kapitel.
  • Achtundzwanzigstes Kapitel.
  • Neunundzwanzigstes Kapitel.
  • Dreissigstes Kapitel.
  • Einunddreissigstes Kapitel.
  • Zweiunddreissigstes Kapitel.
  • Dreiunddreissigstes Kapitel.
  • Vierunddreissigstes Kapitel.
  • Fünfunddreissigstes Kapitel.
  • Sechsunddreissigstes Kapitel.
  • Siebenunddreissigstes Kapitel.
  • Achtunddreissigstes Kapitel.
  • Neununddreissigstes Kapitel.
  • Vierzigstes Kapitel.
  • Einundvierzigstes Kapitel.
  • Zweiundvierzigstes Kapitel.
  • Dreiundvierzigstes Kapitel.
  • Vierundvierzigstes Kapitel.
  • Fünfundvierzigstes Kapitel.
  • Sechsundvierzigstes Kapitel.
  • Siebenundvierzigstes Kapitel.
  • Achtundvierzigstes Kapitel.
  • Neunundvierzigstes Kapitel.
  • Namen- und Sachregister.

Full text

FERRY GEGEN DIE KIRCHE 501 
Grade, das ihnen das kirchenfreundliche Gesetz von 1875 eingeräumt hatte, 
und regelte das höhere Unterrichtswesen. Die freien Lehranstalten durften 
nicht mehr den Titel „Universität“ oder „Fakultät“ führen, kein Mitglied 
einer nicht anerkannten Religionsgesellschaft solltein Frankreich Unterricht 
erteilen dürfen. Nach der Vorlage des Herrn Jules Ferry sollte der Unterrichts- 
rat fortan aus fünfzig Mitgliedern bestehen, die sämtlich dem staatlichen 
Unterrichtspersonal angehören mußten. Die kirchlichen Elemente, die 
ihm bisher angehört hatten, vier Erzbischöfe oder Bischöfe, wurden aus- 
geschlossen. Die Anwendung des Artikels 7 des Gesetzes über die Freiheit 
des höheren Unterrichts hatte zur Folge, daß siebenundzwanzig Männer- 
Kongregationen, die achtundachtzig Häuser mit einem Personalbestande 
von fast zweitausend Mitgliedern besaßen, in Frankreich keinen Unterricht 
mehr erteilen durften. Unter ihnen die Jesuiten, die allein siebenundzwanzig 
Unterrichtsanstalten mit über achthundert Ordensmitgliedern besaßen. 
Die Zahl der Zöglinge, die in jenen achtundachtzig Häusern Unterricht 
erhielten, wurde auf über siebzigtausend berechnet. Die Frauen-Kon- 
gregationen, denen die Lehrbefugnis entzogen wurde, hatten bis dahin 
jährlich an zweihunderttausend Schülerinnen unterrichtet. Begreiflicher- 
weise wurde die klerikale Partei in Frankreich durch diese Unterrichtsgesetze 
in sehr große Aufregung versetzt. Der Kardinal von Bordeaux eröffnete den 
Feldzug durch einen langen Hirtenbrief, der Erzbischof von Paris folgte 
mit einem bewegten Schreiben an die beiden Kammern, ein Petitionssturm 
gegen die Ferryschen Gesetzentwürfe wurde ins Werk gesetzt. In Paris 
bildete sich ein „Generalpetitionskomitee für Unterrichtsfreiheit“. 
Auf einem Diner bei dem Schweizer Gesandten Kern lernte ich den 
Berichterstatter für das Unterrichtsgesetz, den Abgeordneten Paul Bert, 
kennen. Ich hatte bei Tisch meinen Platz neben ihm erhalten. Er setzte mir 
mit großer Lebhaftigkeit und vollkommener Unbefangenheit seinen Stand- 
punkt auseinander. Fürst Bismarck, meinte er, dessen große Talente er im 
übrigen nicht bestreiten wolle, habe im sogenannten Kulturkampf ganz 
falsch manövriert. Er habe gegen die römische Kurie, gegen die Bischöfe 
und sogar gegen den niederen Klerus Krieg geführt. Die Kurie sei, 
seitdem die Italiener sie von der Last der weltlichen Herrschaft befreit 
hätten, gar nicht mehr zu fassen. „Le Pape peut se cacher derriere le dos 
des ministres italiens qui sont aussi fourbes que lui. Aussi Pape et Italie 
s’entendent comme larrons en foire.““ Die Bischöfe aus ihrer Ruhe aufzu- 
scheuchen, habe keinen Zweck, und die überwiegend demokratischen Cures 
müsse man möglichst wenig molestieren. „Nous ferons la guerre au bon 
Dieu et nous r&ussirons.‘‘ Die Hauptsache sei, daß der Staat die Schule, mit 
ihr die Jugend und die Zukunft, in seine Hand bringe. In den öffentlichen 
Schulen müsse der Religionsunterricht gänzlich abgeschafft werden. 
Paul Bert 
über die 
Laizisierung
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment