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Bernhard Fürst von Bülow - Denkwürdigkeiten. Vierter Band. Jugend- und Diplomatenjahre. (4)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bernhard Fürst von Bülow - Denkwürdigkeiten. Vierter Band. Jugend- und Diplomatenjahre. (4)

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
buelow_denkwuerdigkeiten
Titel:
Bernhard Fürst von Bülow - Denkwürdigkeiten.
Autor:
Bülow, Bernhard von
Bearbeiter / Herausgeber:
Stockhammern, Franz von
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Sammlung:
deutschesreich
DDC-Sachgruppe:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Band

Persistenter Identifier:
buelow_denkwuerdigkeiten_band_4
Titel:
Bernhard Fürst von Bülow - Denkwürdigkeiten. Vierter Band. Jugend- und Diplomatenjahre.
Autor:
Bülow, Bernhard von
Bearbeiter / Herausgeber:
Stockhammern, Franz von
Bandzählung:
4
Herausgeber:
Ullstein
Dokumenttyp:
Band
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1931
Umfang:
827 Seiten
DDC-Sachgruppe:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Kapitel

Titel:
Siebenundvierzigstes Kapitel.
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bernhard Fürst von Bülow - Denkwürdigkeiten.
  • Bernhard Fürst von Bülow - Denkwürdigkeiten. Vierter Band. Jugend- und Diplomatenjahre. (4)
  • Einband
  • Titelseite
  • Bandinformationen.
  • Inhalt des vierten Bandes.
  • Verzeichnis der Beilagen.
  • Erstes Kapitel.
  • Zweites Kapitel.
  • Drittes Kapitel.
  • Viertes Kapitel.
  • Urgroßeltern Bülows: Reichsgraf und Reichsgräfin v. Baudissin
  • Fünftes Kapitel.
  • Sechstes Kapitel.
  • Siebentes Kapitel.
  • Achtes Kapitel.
  • Neuntes Kapitel.
  • Zehntes Kapitel.
  • Elftes Kapitel.
  • Zwölftes Kapitel.
  • Dreizehntes Kapitel.
  • Vierzehntes Kapitel.
  • Fünfzehntes Kapitel.
  • Sechzehntes Kapitel.
  • Siebzehntes Kapitel.
  • Achtzehntes Kapitel.
  • Neunzehntes Kapitel.
  • Zwanzigstes Kapitel.
  • Einundzwanzigstes Kapitel.
  • Zweiundzwanzigstes Kapitel.
  • Dreiundzwanzigstes Kapitel.
  • Vierundzwanzigstes Kapitel.
  • Fünfundzwanzigstes Kapitel.
  • Sechsundzwanzigstes Kapitel.
  • Siebenundzwanzigstes Kapitel.
  • Achtundzwanzigstes Kapitel.
  • Neunundzwanzigstes Kapitel.
  • Dreissigstes Kapitel.
  • Einunddreissigstes Kapitel.
  • Zweiunddreissigstes Kapitel.
  • Dreiunddreissigstes Kapitel.
  • Vierunddreissigstes Kapitel.
  • Fünfunddreissigstes Kapitel.
  • Sechsunddreissigstes Kapitel.
  • Siebenunddreissigstes Kapitel.
  • Achtunddreissigstes Kapitel.
  • Neununddreissigstes Kapitel.
  • Vierzigstes Kapitel.
  • Einundvierzigstes Kapitel.
  • Zweiundvierzigstes Kapitel.
  • Dreiundvierzigstes Kapitel.
  • Vierundvierzigstes Kapitel.
  • Fünfundvierzigstes Kapitel.
  • Sechsundvierzigstes Kapitel.
  • Siebenundvierzigstes Kapitel.
  • Achtundvierzigstes Kapitel.
  • Neunundvierzigstes Kapitel.
  • Namen- und Sachregister.

Volltext

FRANCESCO CRISPI 653 
wegen Teilnahme an einem Aufstand zu lebenslänglicher Galeerenstrafe 
verurteilt worden. Von Garibaldi befreit, war er zum Abgeordneten gewählt 
worden und nicht lange nachher Minister des Innern geworden. Sein mit 
Würde getragenes Martyrium hatte ihn populär gemacht. Von allen Seiten 
aufgegeben, hatte das Kabinett Giolitti Ende November 1893 seine De- 
mission eingereicht. Erst nach vierzehntägigen mühsamen Verhandlungen 
und nachdem eine Kombination Zanardelli gescheitert war, wurde Crispi 
mit der Bildung eines neuen Ministeriums betraut. 
Ich hatte in Berlin denjenigen, die an der politischen und fast noch mehr 
an der wirtschaftlichen Zukunft Italiens verzweifelten, gesagt, daß ich 
ihren Pessimismus nicht zu teilen vermöchte. Ich hatte Vertrauen zu dem 
leidenschaftlichen Patriotismus und zu der politischen Elastizität des 
italienischen Volkes, das im Laufe des neunzehnten Jahrhunderts, des 
Jahrhunderts seines Risorgimento, noch ganz andere Schwierigkeiten über- 
wunden habe. Die weitere Entwicklung hat mir recht gegeben. Crispi war 
ein Staatsmann von großem Format: klar, zielbewußt, energisch, völlig 
furchtlos. Sizilianer von Geburt, hatte er sich schon als Jüngling an den 
Revolten der Patrioten gegen die Bourbonen beteiligt. Zum Tode ver- 
urteilt, hatte er als Exilierter in kümmerlichen Verhältnissen auf Malta 
und in Paris gelebt und weiterkonspiriert. An die Spitze der Regierung 
seines Landes gestellt, wandte er sich gegen die aufständische Bewegung, 
die es zu bewältigen galt, mit derselben Entschlossenheit, mit der er einst 
als Verschwörer die Mißwirtschaft der Bourbonen bekämpft hatte. Er ver- 
las in der Deputiertenkammer und im Scnat eine mutige Erklärung, in der 
er an das Andenken von Garibaldi und Mazzini, an das Andenken „unserer 
beiden Großen‘ appellierte und die Lage des Vaterlandes für so ernst er- 
klärte „wie noch nie“. Die Macht des Gesetzes müsse gestärkt, die Finanzen 
müßten reorganisiert und zu diesem Zwecke große Opfer vom Lande ver- 
langt werden. Die materielle Einheit des Vaterlandes müsse gesichert, seine 
moralische Einheit befestigt werden. Das Werk, das die neue Regierung 
in Angriff nehme, sei das wichtigste seit dem Erlasse der nationalen Ver- 
fassung von 1859. Am nächsten Tage proklamierte Crispi den Belagerungs- 
zustand, verstärkte die Garnisonen in den Aufstandsgebieten und ließ zahl- 
reiche Agitatoren verhaften. Zum Oberbefehlshaber auf Sizilien wurde der 
tüchtige GeneralMorra ernannt, der Erzieher des Königs Viktor EmanuelIIl. 
und spätere Botschafter in St. Petersburg. In den aufständischen Gebieten 
mußten alle Waffen auf den Polizeiämtern abgegeben werden. Die Einfuhr 
von Feuerwaffen wurde allgemein verboten. Bei Zusammenstößen zwischen 
Militär und Aufrührern machte das Militär rücksichtslos von der Waffe 
Gebrauch. Nicht nur in Sizilien, sondern überall, wo es zu Unruhen ge- 
kommen war, in Massa und Carrara, in Bari, Ancona und Mantua, wurden 
Crispis 
Ministerium
	        

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