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Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)

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fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)

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Multivolume work

Persistent identifier:
bumueller_weltgeschichte
Title:
Die Weltgeschichte.
Document type:
Multivolume work
Collection:
Kingdom of Bavaria.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
bumueller_weltgeschichte_002
Title:
Die Weltgeschichte. Zweiter Theil. Das Mittelalter.
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Mittelalter
Volume count:
2
Place of publication:
Freiburg im Breisgau
Publishing house:
Herder'sche Verlagshandlung
Document type:
Volume
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1866
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Amtlicher Teil.
  • Teilung der Legationskasse des Auswärtigen Amtes.
  • Änderung des Verzeichnisses der Länder der Herkunft und Bestimmung.
  • Verordnung des Reichskanzlers, betreffend die Haussklaverei in Deutsch-Ostafrika.
  • Verordnung des Gouverneurs von Kamerun, betreffend Abänderung des Zolltarifs für die zur westlichen Zone des konventionellen Kongobeckens gehörigen Gebietsteile des Schutzgebiets Kamerun.
  • Verordnung des Gouverneurs von Kamerun, betreffend das Verbot der Abgabe von Spirituosen an Eingeborene im Dja-Gebiet.
  • Verordnung des Gouverneurs von Togo, betreffend die Erhebung von Einfuhrzöllen.
  • Verordnung des Gouverneurs von Togo, betreffend Erhöhung des Einfuhrzolls auf Spirituosen.
  • Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betreffend Abänderung des Zolltarifs.
  • Personalien.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7.)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Togo.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neu-Guinea.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Literatur.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Beilage zum "Deutschen Kolonialblatt", XVI. Jahrgang, Nr. 21. Außenhandel des deutsch-ostafrikanischen Schutzbegiets im Kalenderjahre 1904.
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

Im Jahre 1904 ist gegen das Jahr 1903 die 
Einfuhr um 232740 Mk. die Ausfuhr um 233241 Mk., 
also der Gesamthandel um 465 981 Mk. zurück- 
gegangen. Der Rückgang bei der Einfuhr rührt 
daher, daß im Vorjahre die Läger so reichlich mit 
Waren ausgefüllt wurden, daß die Bestände für 
längere Zeit als ein Jahr reichten und deswegen 
neue Einfuhren nur in geringem Umfange statt- 
fanden. Auch ist die Kaufkrast der Bevölkerung durch 
eine infolge einer Schildlauskrankheit schlechte Kopra- 
ernte sehr herabgemindert und dadurch der Rück- 
gang der Einfuhr mit hervorgerufen. Der Rück- 
gang bei der Ausfuhr ist ausschließlich der erwähnten 
schlechten Kopraernte zuzuschreiben, da bei den sonst 
noch in nennenswertem Umfange in Betracht kom- 
menden Produkten (Trepang, Muscheln und Schild- 
patt) die Ausfuhr noch gestiegen ist, und zwar bei 
Trepang um 18 050 Mk. und bei Muscheln und 
Schildpatt um 15 376 Mk. Der Rückgang der Aus- 
fuhr der Kopra hat 257 492 Mk. betragen. 
  
Aus dem Bereiche der Misstonen und 
der Antisklaverei· Bewegung. 
Die katholische Mission auf den Marianen. 
In Betilage 2 zu Nr. 2 des Deutschen Kolonial- 
blattes vom 15. Januar 1905, enthaltend eine Über- 
sicht über die Missionstätigkeit in den deutschen Schutz- 
gebieten, ist das Missionswesen in den Morionen 
nach dem Stande vom Jahre 1897 wiedergegeben. 
Der Stand vom Mai dieses Jahres ist folgender: 
a) Insel Rota, gegründet 1769, Rekollekten- 
Pater Mariano Alegre, 490 Seelen. 
b) Insel Saipan: 
1. San Isidro de Gärapan. Rekollekten- 
Pater Provinzlal-Vikar Francisco Resano, 
1457 Seelen. 
2. Tanäpag (früher Tinian) Rekollekten-Pater 
Cornelio Gracia, mit Tinian 269 Seelen. 
  
Aus fremden Rolonten und 
Produhktionsgebieten. 
Suschlagszoll auf Branntwein in der Rapkolonie. 
Nachelner Bekanntmachung des Kolonialsekretariats 
im Natal vom 1. September d. Is. (Nr. 587/1905) 
ist zwischen den Regierungen der zum Sühdafrikanischen 
ollverein gehörigen Kolonten usw. eine Vereinbarung 
getroffen worden, wonach der Kapkolonie gestattet 
ein soll, Branntwein, der zum Verbrauch in die 
Kolonte eingeführt wird, mit einem Zuschlagszoll 
von 6 Schilling für 1 Gallon zu belegen. Dem 
Zuschlagszoll soll parfümierter oder denaturierter 
owie solcher Sptritus nicht unterworfen sein, der in 
einer der zum Zollverein gehörigen Kolonien usw. 
aus den Gewächsen oder Erzeugnissen dieser Kolonien 
hergestellt ist. e#r#e Natal Government Gakette.) 
649 
  
Snschlagszoll für Sucker in der Rapkolonie. 
Nach einer Bekanntmachung vom 25. Augusft d. Is- 
wird Zucker, der aus der Argentinischen Republik 
nach der Kapkolonie eingeführt wird, seit dem 1. Juli 
d. Is. mit folgendem Zuschlagszoll belegt: 
Raffinierter Zucker 100 Pfund 7 Schill. 2 Pce. 
Nicht raffinlerter Zucker 100= 5 5 
Kandis 10 “= - 
(Thbe Cepe of Good Hope Government Gazette.) 
* 
  
Beitritt Aordwest · Rhodesias zum Südafrikanischen 
Sollverein. 
Nach einer Mitteilung des The Board of Trado 
Journal vom 5. Oktober d. Is. wird Nordwest- 
Rhodesia am 1. Dezember d. Is. dem Südafrikanischen 
Zollverein unter denselben Bedingungen beitreten 
wie Basutoland und das Betschuanaland-Schutzgebiet. 
Die Artikel 14 und 15 des Zollvereinigungsvertrags 
sollen auf Nordwest-Rhodesia angewandt und Prämien 
gemäß Artikel 15 zwei Jahre nicht gezahlt werden. 
  
Rultur der Ananasfaser in Ostindien. 
Die Kultur der Ananas zum Zwecke der Faser- 
gewinnung ist im allgemeinen weniger bekannt und 
wird weit seltener betrieben, als die Kultur zum 
Zwecke der Gewinnung der Ananasfrüchte. Gleich- 
wohl verdient auch die Kultur der Ananasfaser, 
namentlich im Kleinbetriebe oder als Eingeborenen- 
kultur, größere Beachtung als bisher. 
Die gesponnene Ananasfaser übertrifft an Halt- 
barkeit, Feinheit und Glanz die beste Flachsfaser- 
Allein versponnen bildet sie einen guten Ersatz für 
Seide; außerdem eignet sie sich vorzüglich zur gleich- 
zeltigen Verarbeitung mit Wolle, Baumwolle, Hanf 
oder Flachs. 
Während die Ananasfaser, trotzdem die feinsten 
Texlilwaren aus ihr hergestellt werden können, in 
der Textilindustrie in Europa noch fast unbekannt 
ist, wird sie in Südamerika, China und auf den 
Philippinen schon seit langer Zeit zur Herstellung 
von Geweben verwendet. Seit langem berühmt ist 
das auf den Philippinen aus den seidenartigen 
Fasern der Ananas hergestellte, unter dem Namen 
„Pina Muslin“ bekannte Gewebe. 
Über die Kultur und Gewinnung der Ananas-= 
faser in Ostindien enthält eln kürzlich in der ost- 
indischen Zeltung „The Capital“ erschienener Artikel 
folgende Angaben: 
Nach der üblichen Methode werden die Ananas- 
fasern noch durch Handarbeit gewonnen. Die frischen 
Blätter werden flach auf glatte Bretter gelegt und 
die grünen Außenbestandtelle der Blätter mit stumpfen 
Messern oder anderen Werkzeugen abgeschabt. Die 
Fasern werden dann mit der Hand zusammengesucht. 
Dies ist eine langsame, mühsame, kostspielige und 
auch die Faser selbst angreifende Art der Gewinnung.
	        

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