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Die Weltgeschichte. Zweiter Theil. Das Mittelalter. (2)

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fullscreen: Die Weltgeschichte. Zweiter Theil. Das Mittelalter. (2)

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Multivolume work

Persistent identifier:
bumueller_weltgeschichte
Title:
Die Weltgeschichte.
Document type:
Multivolume work
Collection:
Kingdom of Bavaria.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
bumueller_weltgeschichte_002
Title:
Die Weltgeschichte. Zweiter Theil. Das Mittelalter.
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Mittelalter
Volume count:
2
Place of publication:
Freiburg im Breisgau
Publishing house:
Herder'sche Verlagshandlung
Document type:
Volume
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1866
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Die Weltgeschichte.
  • Die Weltgeschichte. Zweiter Theil. Das Mittelalter. (2)

Full text

Spanien. Ferdinand der Katholische. 327 
Spanien (1400—1516). 
Schwerer als Portugal wurden die spanischen Königreiche von in- 
neren Unruhen heimgesucht, während zugleich Kastilien und Aragonien 
gegen einander feindlich verfuhren oder sich in die französisch-italienischen 
Angelegenheiten einmischten und zum Theil kurzdauernde Erfolge er- 
rangen. Unterdessen sank in Kastilien die Königsmacht zu einem Schatten 
herunter, das königliche Einkommen verschwand, der Adel that, was ihm 
wohlgesiel, und dies war sehr häufig Fehde und Raub. Etwas besser 
befand sich Aragonien; hier hatte sich das ständische Wesen in der Art 
entwickelt, daß die Könige gänzlich an den Reichstag gebunden waren; 
dieser bestand aus den Vertretern des hohen und niedern Adels, der 
Geistlichkeit und der Städte. Ihm gehörte das Recht der Gesetzgebung 
und Besteuerung, ja nach dem sogenannten Unionsprivilegium mußte 
der König sogar zu der Wahl seiner Räthe die Zustimmung der Stände 
einholen, und wenn er ohne einen richterlichen Spruch des Oberrichters 
Custicia) und der Stände gegen ein Mitglied des Reichstags strafend 
einschritt, so hatte der Reichstag das Recht einen andern König zu 
wählen. Die Ernennung des juslicia durch den König bedurfte der Zu- 
stimmung der Stände und seine Amtsführung unterlag ihrer Prüfung. 
Herdinand der Katholische von Aragonien (1479—1516). Isabella von Aastilien 
(174—1504). 
Für Aragonien und Kastilien, für die ganze pyrenäische Halbinsel 
brach eine neue Zeit an, als dort Ferdinand der Katholische (1479 bis 
1516), hier Isabella (1474—1504) den Thron bestiegen; Isabella 
folgte ihrem kinderlosen Bruder Heinrich und heirathete 1469 Ferdinand 
von Aragonien. So bekam Spanien eine einzige Dynaßtie, obwohl Isa- 
bella Kastilien und Ferdinand Aragonien nach den Landezsgesetzen re- 
gierten. Beider Streben blieb auf dasselbe Ziel gerichtet: Wiederher- 
stellung der Königsmacht zum Wohle der Nation; deßwegen mußte die 
Macht des Adels gebrochen werden. Der Papst verlieh Ferdinand die 
Großmeisterwürde der drei geistlichen Ritterorden in Spanien (Alkantara, 
Kalatrava, San Jago) und das Recht die Bisthümer zu besetzen. Dem 
Adel wurde die Kriminaljustiz entzogen und königlichen Gerichtshöfen 
zugewiesen; die unparteiische und rasche Rechtspflege gewann dem Kö- 
nige das Vertrauen des Volkes und die strenge Vollziehung der Urtheile 
verbreitete eine sehr heilsame Furcht. Dem Raub und Fehdewesen 
steuerte er durch stehende Truppen, die er im Sold hatte, und durch die 
Mitwirkung der Stadtmilizen (hermandades, Brüderschaften), die er 
neu organisierte.
	        

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