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Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 8 (8)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 8 (8)

Monografie

Persistenter Identifier:
cahn_rustag_1914
Titel:
Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.
Autor:
Cahn, Wilhelm
Erscheinungsort:
Berlin
Herausgeber:
J. Guttentag
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1914
Ausgabenbezeichnung:
Vierte, völlig neubearbeitete Auflage.
Umfang:
627
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Untertitel:
Mit Benutzung amtlicher Quellen und unter vergleichender Berücksichtigung der ausländischen Gesetzgebung.

Appendix

Titel:
Anhang. Anlagen
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Appendix

Appendix

Titel:
40. Die Landespolizeibehörde ist nicht berechtigt, ihrerseits die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit bis zur Berichtigung etwaiger Steuerrückstände zu verweigern.
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Appendix

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen
  • Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 8 (8)
  • Titelseite
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Bekanntmachung, betreffend die Prägung von Zehn- und Fünfpfennigstücken aus Eisen. (1)
  • Bekanntmachung über Ausfuhrverbote. (2)
  • Bekanntmachung, betreffend das Verbot der Aus- und Durchfuhr. (3)
  • Bekanntmachung, betreffend das Verbot der Einfuhr entbehrlicher Gegenstände. (4)
  • Bekanntmachung über Antragsrechte in der Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung. (5)
  • Bekanntmachung, betreffend die Beitragserstattung nach § 398 des Versicherungsgesetzes für Angestellte. (6)
  • Bekanntmachung, betreffend Erstattung von Beiträgen zur Angestelltenversicherung an berufsunfähige Kriegsteilnehmer. (7)
  • Bekanntmachung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung. (8)
  • Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts. (9)
  • Bekanntmachung über eine Ernteflächenerhebung im Jahre 1916. (10)
  • Bekanntmachung über die Bereitung von Backwaren. (11)
  • Bekanntmachung über weitere Erleichterungen des Brennereibetriebs im Betriebsjahr 1915/16. (12)
  • Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung über den Verkehr mit Verbrauchszucker vom 10. April 1916. (13)
  • Bekanntmachung über den Verkehr mit Verbrauchszucker. (14)
  • Bekanntmachung über den Verkehr mit Süßstoff. (15)
  • Berichtigung. Reichsgesetzblatt vom 8. Mai 1916.
  • Bekanntmachung über die Abgabe von Flaschenspiritus. (16)
  • Bekanntmachung über das Verbot des Malzhandels. (17)
  • Bekanntmachung über das Verbot des Malzhandels. (17)
  • Bekanntmachung, betreffend die Vorausverwendung von Malzkontingenten. (18)
  • Bekanntmachung über das Außerkrafttreten der Verordnung über Malz vom 17. Mai 1915. (19)
  • Bestimmungen über die Einfuhr von Butter aus dem Auslande. (20)
  • Bekanntmachung über die Ausdehnung der Bekanntmachung über die Einfuhr von Kakao vom 3. März 1916 auf Schokolade. (21)
  • Bekanntmachung, betreffend Freigabe von Rohkaffee und Tee. (22)
  • Bekanntmachung über die Durchfuhr von Kaffee. (23)
  • Bekanntmachung über das Verfüttern von Kartoffeln. (24)
  • Bekanntmachung, betreffend den Übergang der Geschäfte der Reichsstelle für Kartoffelversorgung auf die Reichskartoffelstelle. (25)
  • Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für ausländischen Käse. (26)
  • Bekanntmachung über Änderung der Preise für Quark und Quarkkäse. (27)
  • Bekanntmachung, betreffend Einfuhr von Käse aus Schweden, Norwegen und der Schweiz. (28)
  • Bekanntmachung über die Gründung einer Reichsstelle für Gemüse und Obst. (29)
  • Ausführungsbestimmungen zur Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Getreide, Hülsenfrüchten, Mehl und Futtermitteln. (30)
  • Bekanntmachung über den Verkehr mit Fleischwaren. (31)
  • Bekanntmachung über den Feintalghöchstpreis. (32)
  • Bekanntmachung zur Vereinfachung der Beköstigung. (33)
  • Bekanntmachung zur Vereinfachung der Beköstigung. (33)
  • Bekanntmachung über die Regelung der Fischpreise. (34)
  • Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Verkehr mit Knochen, Rinderfüßen und Hornschläuchen vom 13. April 1916. (35)
  • Bekanntmachung über Ausdehnung der Vorschriften der Verordnung über den Verkehr mit Knochen, Rinderfüßen und Hornschläuchen vom 13. April 1916. (36)
  • Bekanntmachung über da Verbot der Verwendung von pflanzlichen und tierischen fetten und Ölen zur Herstellung von kosmetischen Mitteln usw. (37)
  • Bekanntmachung, betreffend Änderung der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln vom 28. Juni 1915. (38)
  • Bekanntmachung über die Abänderung der Anordnungen zu der Bekanntmachung über zuckerhaltige Futtermittel vom 25. September 1915. (39)
  • Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln vom 28. Juni 1915 / 24. März 1916 und der Bekanntmachung über die Preise und sonstigen Vergütungen für Kraftfuttermittel vom 19. August 1915 /26. März 1916. (40)
  • Bekanntmachung über Lieferung von Heu und Stroh für das Heer. (41)
  • Bekanntmachung über künstliche Düngemittel. (42)
  • Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bekanntmachung über künstliche Düngemittel vom 11. Januar 1916. (43)
  • Bekanntmachung über die Abänderung der Preise für künstliche Düngemittel. (44)
  • Bekanntmachung über die Abänderung der Bekanntmachung über künstliche Düngemittel vom 11. Januar 1916. (45)
  • Bekanntmachung über Ergänzung der Verordnung, betreffend die Einfuhr von Futtermitteln, Hilfsstoffen und Kunstdünger vom 28. Januar 1916 und der dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 31. Januar 1916. (46)
  • Bekanntmachung, betreffend Beschränkung des Verkehrs mit gewissen Arzneimittelstoffen. (47)
  • Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zu den Bekanntmachungen über die Höchstpreise von Petroleum und die Verteilung der Petroleumbestände vom 8. Juli 1915, 21. Oktober 1915 und vom 1. Mai 1916. (48)
  • Bekanntmachung, betreffend Änderung der Verordnung über die Höchstpreise für Petroleum und die Verteilung der Petroleumbestände vom 8. Juli 1915 / 21. Oktober 1915. (49)
  • Bekanntmachung über die Höchstpreise für Benzin. (50)
  • Bekanntmachung, betreffend Änderung der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Waschmittel vom 18. April 1916. (51)
  • Bekanntmachung über Höchstpreise für Soda. (52)
  • Bekanntmachung über Montanwachs. (53)
  • Bekanntmachung über Auskunftserteilung auf Grund der Verordnung, betreffend die private Schwefelwirtschaft, vom 1. November 1915. (54)
  • Bekanntmachung über Auskunftserteilung auf Grund der Verordnung, betreffend die private Schwefelwirtschaft vom 13. November 1915. (55)
  • Bekanntmachung über Druckpapier. (56)
  • Bekanntmachung, betreffend wirtschaftliche Vergeltungsmaßregeln gegen Portugal. (57)
  • Bekanntmachung über die Beglaubigung von Unterschriften und die Legitimation von Urkunden in den besetzten Gebieten. (58)
  • Verordnung über die Beurkundung der Sterbefälle von Militärpersonen. (59)
  • Bekanntmachung über die Zuständigkeit zur Beurkundung der Sterbefälle von Militärpersonen der Kaiserlichen Marine, die im Inland weder eine Wohnsitz gehabt haben, noch dort geboren sind. (60)
  • Bekanntmachung über die äußere Kennzeichnung von Waren. (61)
  • Bekanntmachung über die äußere Kennzeichnung von Waren. (62)
  • Bekanntmachung, betreffend Stempel der Wechsel von deutschen Bundesstaaten oder von Lieferungsverbänden. (63)
  • Bekanntmachung, betreffend das Verfahren vor der Reichsentschädigungskommission vom 25. April 1915. (64)
  • Bekanntmachung über Änderungen der Verordnung zur Entlastung der Gerichte vom 9. September 1915. (65)
  • Preußen.
  • Während der Drucklegung aufgenommen.
  • Gesetz, betreffend die Feststellung des Reichshaushaltsetats für das Rechnungsjahr 1916. (1)
  • Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushaltsetats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1916. (2)
  • Bekanntmachung, betreffend Änderung der Verordnungen über die gerichtliche Bewilligung von Zahlungsfristen und über die Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung einer Geldforderung. (3)
  • Bekanntmachung über die Bewilligung von Zahlungsfristen an Kriegsteilnehmer. (4)
  • Bekanntmachung über die Geltendmachung von Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden. (5)
  • Bekanntmachung über den Verkehr mit Süßstoff. (6)
  • Bekanntmachung über die Bestandsaufnahme von Kakao und Schokolade und über die Regelung des Verkehrs mit Kakao und Schokolade. (7)
  • Bekanntmachung über das Verfüttern von Kartoffeln. (8)
  • Verordnung über vorläufige Maßnahmen auf dem Gebiete der Fettversorgung. (9)
  • Bekanntmachung über das Verbot der Verwendung von Eiern und Eierkonserven zur Herstellung von Farben. (10)
  • Bekanntmachung, betreffend Verbot des Abteufens von Schächten. (11)
  • Bekanntmachung über die Zulassung von eisernen Gewichten zur Eichung. (12)
  • Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk- und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung. (13)
  • Bekanntmachung, betreffend die von der Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk- und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung ausgeschlossenen Gegenstände. (14)
  • Anordnung der Landeszentralbehörden, betreffend Regelung der Milchpreise und des Milchverbrauchs. (15)
  • Bekanntmachung, betreffend die Verlängerung der Prioritätsfristen in Spanien. (16)
  • Bekanntmachung, betreffend Festsetzung von Einheitspreisen für zuckerhaltige Futtermittel und Zuschläge dazu. (17)
  • Bekanntmachung, betreffend die Regelung des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen. (18)
  • Bekanntmachung, betreffend Außerkraftsetzung von Vorschriften der Reichsversicherungsordnung über Unfallversicherung. (19)
  • Bekanntmachung, betreffend §214 Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung. (20)
  • Bekanntmachung, betreffend die Durchführung des § 392 Abs. 3 Nr. 3 des Versicherungsgesetzes für Angestellte zugunsten berufsunfähiger Kriegsteilnehmer-. (21)
  • Bekanntmachung über Arbeitsnachweise. (22)
  • Bekanntmachung, betreffend die Einschränkung der Arbeitszeit in Betrieben, in denen Schuhwaren hergestellt werden. (23)
  • Preußen.
  • Bekanntmachung, betreffend Preisbeschränkungen im Handel mit Web-, Wirk- und Strickwaren. (28)
  • Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme baumwollener Spinnstoffe und Garne (Spinn- und Webverbot). (29)
  • Bekanntmachung über Höchstpreise für Baumwollspinnstoffe und Baumwollgespinste. (30)
  • Bekanntmachung, betreffend Regelung der Arbeit in Web-, Wirk- und Strickstoffe verarbeitenden Gewerbezweigen. (31)
  • Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Lumpen und neuen Stoffabfällen aller Art. (32)
  • Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für Lumpen und neue Stoffabfälle aller Art. (33)
  • Bekanntmachung, betreffend Bestandserhebung von tierischen und pflanzlichen Spinnstoffen (Wolle, Baumwolle, Flachs, Ramie, Hanf, Jute, Seide) und daraus hergestellten Garnen und Seilfäden. (34)
  • Nachtrag zu der Bekanntmachung vom 23. Dezember 1915 Nr. W III 1577/10. K.R.A., betreffend Beschlagnahme, Verwendung und Veräußerung von Bastfasten (Jute, Flachs, Ramie, europäischer Hanf und überseeischer Hanf) und von Erzeugnissen aus Bastfasern. (35)
  • Bekanntmachung, betreffend Bestandserhebung von Reißmaschinen. (36)
  • Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für Blei. (37)
  • Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise und Beschlagnahme von Leder. (38)
  • Bekanntmachung, betreffend Bestandserhebung und Lagerbuchführung von Drogen und Erzeugnissen aus Drogen. (39)
  • Bekanntmachung, betreffend Bestandserhebung und Beschlagnahme von Chemikalien und ihre Behandlung. (40)
  • Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für Eichenrinde, Fichtenrinde und zur Gerbstoffgewinnung geeignetes Kastanienholz. (41)
  • Bekanntmachung, betreffend Verbot der Extraktion von Gerbrinden. (42)
  • Bekanntmachung des Oberkommandos, betreffend Adressen von im Felde stehenden Soldaten. (43)
  • Bekanntmachung, betreffend Einschränkung des Fahrradverkehrs. (44)
  • Sachregister.
  • Chronologisches Gesetzesverzeichnis.

Volltext

Beschlagnahme von Bastfasern. 
Zur schnelleren Bearbeitung und Erledigung sind für Wolle, für Baumwolle, 
für Bastfasern und für Seide getrennte Schreiben erforderlich. Die Schreiben müssen 
auf dem Briefumschlag sowie am Kopfe des Briefes einen Hinweis tragen, ob sie 
Wolle, Baumwolle, Bastfasern oder Seide betreffen. 
Anfragen, die Herstellungs= oder Bearbeitungsverbote vorstehender Spinnstoffe 
berreffen, sind unmittelbar an die Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußi- 
schen Kriegsministeriums, Berlin §W. 48, — nicht an das Webstoffmeldeamt — 
zu richten. 
Inkrafttreten und Aufhebung älterer Bekanntmachungen. 
§*9. Diese Bekanntmachung tritt am 31. Mai 1916 in Kraft. 
Die Bekanntmachungen Nr. W. M. 58/9. 15 und 600/1. 16. K. R. A. werden 
durch diese Bekanntmachungen aufgehoben. 
Nr. W. III. 1500/4. 16. K. R. A. 
Nachtrag 
zu der Bekanntmachung vom 25.Dezember 1915 Ur. W III 
1577/ 10. 15. K. R. fl., betreffend Beschlagnahme, der- 
wendung und Deräußerung von Bastfasern (Jute, Slachs, 
Ramie, europäischer hanf und überseeischer Hanf) und 
von Erzeugnissen aus Bastfasern. 
Vom 26. Mai 1916. 
Artikel 1. 
Die §§ 1, 2, 3 und 5 der Bekanntmachung vom 23. Dezember 1915 Nr. W. III. 
1577/10. 15. K. R. A., betreffend Beschlagnahme, Verwendung und Veräußerung 
von Bastfasern (Jute, Flachs, Ramie, europäischer Hanf und überseeischer Hanf) 
und von Erzeugnissen aus Bastfasern, erhalten folgende geänderte Fassung: 
Von der Bekanntmachung betroffene Gegenst ände. 
§ 1. Von dieser Bekanntmachung werden betroffen: 
a) alle Bastfasern im Stroh oder im rohen, ganz oder teilweise gebleichten, 
kremierten oder gefärbten Zustande. 
Als Bastfasern im Sinne der Bekanntmachung sind anzusehen: 
Jute, Flachs, Ramie, europäischer Hanf, außereuropäischer Hanf (Ma- 
nilahanf, Sisalhanf oder die indischen Hanfarten, Neuseelandflachs und 
andere Seilerfasern) sowie alle bei der Bearbeitung entstehenden Werg- 
arten und Abfälle. 
b) Erzeugnisse aus Bastfasern. 
Niicht betroffen werden diejenigen Mengen von Bastfaserrohstoffen oder zerzeug- 
nissen oder-abfällen aller Art, welche nach dem 1. Januar 1916 aus dem Reichsaus- 
lande nachweisbar eingeführt worden sind. Die von der deutschen Heeresmacht 
aarton feindlichen Gebiete gelten nicht als Ausland im Sinne dieser Bekannt- 
machung. 
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