Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Das öffentliche Recht der Gegenwart. Band XIX. Das Staatsrecht des Großherzogtums Hessen. (19)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Das öffentliche Recht der Gegenwart. Band XIX. Das Staatsrecht des Großherzogtums Hessen. (19)

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
oeffentliches_recht_gegenwart
Titel:
Das öffentliche Recht der Gegenwart.
Bearbeiter / Herausgeber:
Laband, Paul
Jellinek, Georg
Piloty, Robert
Erscheinungsort:
Tübingen
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Sammlung:
sammelbaende
Erscheinungsjahr:
1909
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Band

Persistenter Identifier:
calker_staatsrecht_hessen_1913
Titel:
Das öffentliche Recht der Gegenwart. Band XIX. Das Staatsrecht des Großherzogtums Hessen.
Autor:
Calker, Wilhelm van
Bandzählung:
19
Herausgeber:
J. C. B. Mohr (Paul Siebeck)
Dokumenttyp:
Band
Sammlung:
hessen
Erscheinungsjahr:
1913
Umfang:
340 Seiten
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Vorwort

Titel:
Vorwort.
Autor:
Dr. van Calker, Wilhelm
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Strukturtyp:
Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Das öffentliche Recht der Gegenwart.
  • Das öffentliche Recht der Gegenwart. Band XIX. Das Staatsrecht des Großherzogtums Hessen. (19)
  • Titelseite
  • Vorwort.
  • Inhaltsübersicht.
  • Literaturverzeichnis.
  • Erster Teil. Geschichtliche Einleitung.
  • Zweiter Teil. Die Staatsverfassung.
  • Dritter Teil. Die Verwaltung.
  • Anhang.
  • Sachregister.

Volltext

Vorwort. III 
Vorwort. 
Einteilung und Umfang der vorliegenden Darstellung des hessischen Staats- 
rechts wurden im wesentlichen durch die Tatsache bestimmt, daß jene sich in den 
Rahmen eines größeren Sammelwerkes einzufügen hat. Hinsichtlich des Umfangs 
mußte sich daher der Verfasser trotz des Entgegenkommens des Verlags mancherlei 
Beschränkungen auferlegen. Um einzelne wichtigere Teile des Verfassungsrechts und 
der allgemeinen Grundlagen des Verwaltungsrechts verhältnismäßig ausführlich 
erörtern zu können, mußte der Verfasser die Darstellung der einzelnen Zweige der 
Verwaltungstätigkeit und manches andere erheblich kürzer behandeln, als es seinem 
eigenen Wunsche entsprach. Die Hinweise auf die Gesetzesmaterialien und die in 
erfreulicher Zunahme begriffene monographische Literatur vermögen diesem Mangel 
nur zum Teile abzuhelfen. Jedenfalls werden für wissenschaftliche Arbeit das hessische 
Staatsrecht von Cosack, für die Praxis das hessische Verfassungs= und Verwaltungs- 
recht von Braun und Weber (Küchler) auch fernerhin unentbehrlich bleiben. 
Bezüglich der, das hessiche Recht berührenden, grundlegenden Lehren des deutschen 
Reichs= und Landesstaatsrechts (einschließlich Verwaltungsrecht) muß hier generell 
auf die Werke von Laband, Meyer-Anschütz, Otto Mayer, Meyer- 
Dochow und Fleiner und auf deren Litteraturangaben verwiesen werden. 
van Calker.
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Mittel Bild Master ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Suchtreffer

Suchtreffer

Tägliche Erinnerungen aus der sächsischen Geschichte.
21 / 2
Handbuch der Deutschen Verfassungen.
Zurück zur Trefferliste Zurück zur Trefferliste

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet die vierte Ziffer in der Zahlenreihe 987654321?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.