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Impf-Friedhof.

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fullscreen: Impf-Friedhof.

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1873
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Erster Jahrgang. 1873.
Other titles:
Zentral-Blatt für das Deutsche Reich. Erster Jahrgang. 1873.
Volume count:
1
Publishing house:
Carl Heymann's Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Full text

— 127 — 
Kind noch Masern und Mittelohrentzündung. Erst durch das Ein- 
greifen des Naturheilkundigen besserte sich der Zustand des Kindes. 
301. Krankfurt a. M. Prof. Paul Beckert und Frau, Anni, 
geb. von Franck, waren beide bis zur Zeit der Geburt des Kindes 
gesund. Ihr Sohn, Johannes, am 20. 4. 1886 geboren, war bis zur 
Impfung völlig und zwar sehr gesund, völlig normal in der Ent- 
wicklung und kräftig. Mit etwa 1 Jahr wurde er vom jetzt ver- 
storbenen Geh. San.-Rat Dr. med. Schütte (vormals Leibarzt des 
Prinzen Karl von Preußen, dem Bruder Kaiser Wilhelm I.) in Berlin 
geimpft. Der Arzt empfahl als Bezugsquelle die Bellevue-Apotheke, 
von wo er selbst die zur Impfung zu verwendende Lymphe kaufe, die 
erstklassig und ganz frisch sei. 5 bis 6 Tage nach der Impfung 
stellte sich unter hochgradigem Fieber Blutabgang aus Nase und 
Mund ein. Seitdem hat sich das Kind, das damals lange krank lag 
und sehr abmagerte, nie wieder erholt, blieb schwächlich und kränklich 
und ein Sorgenkind der Familie. 
Dazu schreibt Prof. Beckert: „Bitte, nennen Sie den Fall mit 
Namen. Es war damals uns Allen, auch meinen sehr erfahrenen 
Schwiegereltern, General von Franck und dessen Frau, völlig klar, 
daß diese sehr schwere, sehr rätselhaft und durch Nichts zu erklärende 
Krankheit nur im Impfen — diesem unseligen Aberglauben — ihren 
Grund haben konnte. Es fiel jede Möglichkeit einer anderen 
Erklärung fort, denn das erstgeborene Kind war unter steter Aussicht 
von 3 Personen. Obige Angaben will ich beeidigen.“ 
302. Hrankfurt a. M. Bonifacius M. und Frau, beide ge- 
sund, ließen ihren am 23. 7. 1909 geborenen Buben im Mai 1910 
impfen. Der Bub war immer gesund bis zur Impfung. Am 18. 5. 
war Nachschau und am 21. 5. trat der Tod ein. Impfung und 
B1 Nachschau wurden vom Sanitätsrat Dr. D. vollzogen. Schon am 
3. Tage nach der Impfung stellte sich Fieber ein, der Arm schwoll an. 
Es wurden Unschläge mit essigsaurer Tonerde gemacht. Das Kind 
schlief fast garnicht mehr und war nachts sehr unruhig. Als Frau 
M. bei der Nachschau den Impfarzt auf den Schaden aufmerksam 
machte, wurde San.-Rat Dr. D. sehr grob und meinte, die Pocken 
seien richtig angegangen. (So ist es auch erklärlich, daß solch grobe 
Impfärzte keine Impfschäden zu sehen bekommen. Wer etwas auf 
seine Menschenrechte hält, meidet solche Herren und geht lieber zu 
anderen.) Plötzlich verschwanden die Pusteln; das Kind bekam die 
schrecklichsten Schmerzen, schwarze Fingernägel und wurde ganz blau.
	        

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