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Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. Erster Band. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutschland und der Weltkrieg.

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1877
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfter Jahrgang. 1877.
Volume count:
5
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1877
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 38.
Volume count:
38
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Full text

  
Deutschland von England noch übertroffen in dem außersten Kreis curo- 
pdischer Länder, der von Spanien, Portugal, Griechenland und der 
Türkei gebildet wird, sowie in Frankreich, aber es steht ihm voran in 
den anderen curopäischen Staaten, und zwar nur bescheiden in dem 
mittleren Kreis, den Schweden, Norwegen, Italien und Bulgarien bil- 
den, sowic in Belgien und beträchtlich in seinen sämtlichen noch nicht 
genannten Nachbarländern, sowie in Rumänien und Serbien. Außer- 
halb Europas ist dagegen das Bild ein anderes. In den überseeischen 
Gebieten hat das englische Inselland die Stoßkraft seines Handels 
sich bewahrt. Aberall weist die englische Einfuhr 1890 bis 1911 eine 
größere Zunahme als die deutsche auf; nur Mexiko, San Domingo und 
Guatemala machen, von den deutschen Kolonien abgesehen, eine Aus- 
nahme. 
Die deutsche Ausfuhr, die sich somit nach einer gewissen Aaturgesetz- 
mäßigkeit auf die Länder verteilt, setzt sich, weil sie überwiegend aus 
Fertigfabrikaten besteht, aus einer außerordentlich bunten Menge ver- 
schiedenartigster Güter zusammen. Sie kennt, von Steinkohle, Koks, 
Getreide und Kali abgesehen, keine solchen Massengüter, wie sie die Ein- 
fuhr beherrschen. Denn auch die an der Spitze der Statistik stehenden 
großen Positionen von Maschinen und Eisenwaren, von denen früher 
gesprochen wurde, setzen sich aus zahllosen verschiedenen Einzelheiten 
zusammen. Diese Vielscitigkeit darf eine deutsche Besonderheit genannt 
werden. England hat auch in seiner Ausfuhr Massenartikel. Es sind 
die Erzeugnisse der Textilindustrie, die zur Zeit der Begründung des 
ODeutschen AReiches reichlich die Hälfte und heute noch nahe zu ⅜/ der 
englischen Ausfuhr bilden. Weil die Deutschen erst spät auf dem Welt- 
markt erschienen und solche großen Stapelartikel nicht hatten, mußten 
sie sich für jenes bunte Allerlei interessieren, das die Engländer — 
anfangs spöttisch und später neidisch — „german articles“, „german nick- 
nack“ oder „muck and truck trade“ nannten. Oies Vielerlei verleiht 
der deutschen Ausfuhr die Anpassungsfähigkeit, die sie auszeichnet, und 
hat den deutschen Aberseckaufmann zu dem vielgewandten, findigen und 
rührigen Mann gemacht, den jeder als Konkurrenten fürchtet. Das Ge- 
schäft in den großen Massenartikeln der „Manchester goods“ bewegt 
sich dagegen in glatten, ausgefahrenen Gleisen, in denen wenig Ge- 
legenheit sich bietet, neue Erfahrungen zu sammeln, und stellt außer- 
dem den Zweig der neuzeitlichen Fabrikindustrie dar, der in jungen 
Industrieländern am leichtesten aufgenommen werden kann. So haben 
auch hier anfängliche Vorteile sich in Machteile und anfängliche Nach- 
teile in Vorteile gewandelt. Das beruht nicht auf irgendwelcher un-
	        

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