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Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

Contents: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1875
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1875.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
9
Publishing house:
Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker)
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1875
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 19.
Volume count:
19
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
(Nr. 1075.) Vertrag zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn, Belgien, Dänemark, Egypten, Spanien, den Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Luxemburg, Norwegen, Niederland, Portugal, Rumänien, Rußland, Serbien, Schweden, der Schweiz und der Türkei, betreffend die Gründung eines allgemeinen Postvereins.
Volume count:
1075
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Sachregister.
  • Chronologische Uebersicht
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • 1. Konsulat-Wesen.
  • 2. Bank-Wesen.
  • 3. Militär-Wesen.
  • Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in Canada sowie für das innere Rußland.
  • 4. Versicherungs-Wesen.
  • 5. Zoll- und Steuer-Wesen.
  • 6. Polizei-Wesen.
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • 1. Konsulat-Wesen.
  • 2. Finanz-Wesen.
  • 3. Versicherungs-Wesen.
  • 4. Militär-Wesen.
  • 5. Polizei-Wesen.
  • Beilage zu No. 32 des Central-Blatts für das Deutsche Reich.
  • Militär-Wesen.
  • Bekanntmachung, betreffend den nachstehenden Text der Deutschen Wehrordnung.
  • Uebergangsbestimmung.
  • Deutsche Wehrordnung.
  • Erster Theil. Ersatzwesen.
  • Zweiter Theil. Kontrolwesen.
  • Muster und Anlagen zur Deutschen Wehrordnung.
  • Muster.
  • Muster 1. (zu §. 37.) Ausschließungsschein. (1)
  • Muster 2. (zu §. 38.) Ausmusterungsschein. (2)
  • Muster 3. (zu §. 39.) Landsturmschein. (3)
  • Muster 4. (zu §. 40.) Ersatzreservepaß. (4)
  • Muster 5 (zu §. 41.) Marine-Ersatzreservepaß. (5)
  • Muster 6. (zu §§. 46, 47 u. 48.) Rekrutirungsstammrolle, Alphabetische Liste und Restantenliste. (6)
  • Muster 7. (zu §. 50.) Vorstellungsliste. (7)
  • Muster 8. (zu §. 58.) Uebersicht der Abschlußnummern des Jahrgangs .... im ... (Bezirk) (8)
  • Muster 9. (zu §. 58.) Nachweisung der im ... (Bezirk) ... vorhandenen Militärpflichtigen der seemännischen und halbseemännischen Bevölkerung. (9)
  • Muster 10. (zu §. 58.) Nachweisung der aus dem ... (Bezirk) ... im Jahre .... eingetretenen Freiwilligen. (10)
  • Muster 11 (zu §. 67.) Loosungsschein. (11)
  • Muster 12 (zu §. 73.) Urlaubspaß. (12)
  • Muster 13 (zu §. 74.) Nachweisung der nicht aufgebrachten Rekruten, sowie der als überzählig zur Einstellung verfügbaren tauglichen Militärpflichtigen. (13)
  • Muster 14. (zu §. 79.) Uebersicht der Ergebnisse des Heeres-Ergänzungsgeschäfts im (Bezirk) für das Jahr .... (14)
  • Muster 15. (zu §. 84.) Meldeschein zum freiwilligen Eintritte. (15)
  • Muster 16. (zu §. 85.) Annahmeschein. (16)
  • Muster 17. (zu §. 88.) Berechtigungsschein zum einjährig-freiwilligen Dienste. (17)
  • Muster 17a. (zu §. 89.) Erklärung des gesetzlichen Vertreters zu dem Diensteintritt als Einjährig-Freiwilliger. (17a)
  • Muster 18. (zu §. 90.) Zeugniß über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst. (18)
  • Muster 19. (zu §§. 102 und 121.) Landsturmrolle I und II. (19)
  • Muster 20. (zu §. 126.) ---Liste der im Bezirke des .... Armeekorps von der ... (Behörde) für den Fall einer Mobilmachung als unabkömmlich bezeichneten Beamten. Termin am 1. Februar. ---Nachtragsliste zu den unterm 1. Februar ...... für den Fall einer Mobilmachung als unabkömmlich bezeichneten Beamten. Termin am 1. September. (20)
  • Muster 21. (zu §. 127.) Namentliche Liste Nr. .. der seitens der .... (Eisenbahnverwaltung) ... für Feldeisenbahnformationen ausgewählten Mannschaften aus dem Landwehrbezirk (21)
  • Muster 22. (zu §. 128.) Liste der im Bezirke der ... (Eisenbahnverwaltung) ... angestellten Beamten und Arbeiter, welche von dem Bezirkskommando .... kontrolirt werden und bis zum 1. April 19.. vom Waffendienste zurückzustellen sind. (22)
  • Muster 23. (zu §. 128.) Bescheinigung über Anstellung im Dienste der (Bezeichnung der Eisenbahn). (23)
  • Anlagen.
  • Homepage
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Zuständigkeitsbezirke der Infanterie-Brigaden des X. Armeekorps ab dem 1. Oktober 1901.
  • Stück No. 33. (33)
  • Stück No. 34. (34)
  • Stück No. 35. (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Stück No. 41. (41)
  • Stück No. 42. (42)
  • Stück No. 43. (43)
  • Stück No. 44. (44)
  • Stück No. 45. (45)
  • Stück No. 46. (46)
  • Stück No. 47. (47)
  • Stück No. 48. (48)
  • Stück No. 49. (49)
  • Stück No. 50. (50)
  • Stück No. 51. (51)
  • Stück No. 52. (52)
  • Stück No. 53. (53)
  • Stück No. 54. (54)

Full text

Der Rücktrilt Detbrücks. 175 
glaube in der Lage zu sein, „alles, was dieser Kollege für ihn etwa bestimmen sollie, zu geneh- 
migen. Und wenn Meinungsverschiedenheit zwischen uns wäre, so würde ich noch zweifelhaft sein, 
ob er die Sache nicht beiser verstanden hat als ich, und würde unter Umständen seinem Urteil 
mich fügen.“ — Am 21. Februar 1879 sagte Bismarck im Reichstag gegen Richter: „Wenn ich 
für eine Aufgabe, wie die Befestigung des Deutschen Reiches, um die Mitwirkung eines Staats- 
mannes von der Bedentung Delbrücks mich bewarb, so liegt doch klar, daß ich damit nicht den an- 
maßlichen Anspruch verbinden konnte, daß Delbrück die wirtschaftlichen Geschäfte, in denen er 
die erste Autorität in ganz Dentschland war, nach meiner Leitung und meiner Anweisung führen 
sollte. Vielmehr überließ ich mich vertrauensvoll seiner Führung und bin auch weit entifernt zu 
sagen, daß ich dieses Vertrauen berene. Die mächtige Hilfe, welche die Mitwirkung einer Kraft, 
wie die des Herrn Delbrück, der ersten Einrichtung des Reichs gewährt hat, war durch nichts 
anderes zu ersetzen. Wir hatten keinen Mann von seiner Bedentung. Es ist ja ganz zweifellos, 
daß ich mitunter in wirtschaftlichen Fragen nicht der Ansicht Delbrücks gewesen bin; ich vermnte, 
daß ich in den meisten Fällen nachgegeben habe, weil ich an meiner Meinung gern Opser brachte, 
um seine so ungewöhnlich bedeutende Mitwirkung der Sache, der ich diente, zu erhalten.“ Am 
1. Dezember 1881 endlich bemerkte Bismarck im Reichskag, er habe sich in das wirtschastliche 
Fach, solange es in der Hand Detbrilcks war, nicht gemischt. „Über seine Geschäftsführung be- 
stand zwischen uns kein Meinungsstreit, und meine Anerkennung seiner Antorität war so groß, 
daß die wesentlichen Zweisel, welche bei mir zu keimen begannen, ob wir auf dem richtigen Wege 
wären, von mir unterdrückt wurden gegenüber der Bedentung und technischen Uberlegenheit die- 
ses Mitarbeilers, auf den ich nicht gern verzichten wollte.“ 
Dieses Verhältnis der Abhängigkeit, ja der Unterordnung Bismarcks unler Del- 
brücks Meinung änderte sich jedoch von der Mitte der siebziger Jahre an. Zunächst 
begann Bismarck seit dieser Zeit in der Handels= und Zollpolitik sich seine eigene Mei- 
mung zu bilden, die kurz dahin ging, daß Deutschland sich dem Schutzzollsystem der 
Nachbarstaaten anschließen müsse, um seine nationale Arbeit vor dem Untergang zu 
schützen, und daß dieser Ubergang ohne schwere wirtschaftliche Nachteile nicht verzögert 
werden dürfe. Aus dieser seiner von Tag zu Tag sich mehr befestigenden Uberzeugung 
hat Bismarck Delbrück gegenüber sicherlich kein Hehl gemacht, wenn auch Meinungs- 
verschiedenheiten zwischen beiden Staatsmännern nie an die Offentlichkeit getreten sind 
und sich auch in den Ministerialakten keine Spur davon findet. Aber wie Poschinger 
tressend bemerkt, deutet gerade das Fehlen solcher Konfliktsakten mit Bestimmt- 
heit an, daß, sowie sich einmal innere Meinungsverschiedenheiken zwischen diesen 
beiden Staatsmännern erhoben, ihnen auch nur die Trennung übrigblieb. Denn 
„Stkreitschriften pflegen zwischen Ministern nur dann gewechselt zu werden, wenn 
einer hossen kann, den Kollegen zu überzeugen. Der Fall war hier ausgeschlossen; 
Bismarck wußte, daß Delbrück ihm nie in das Lager der Schutzzöllner folgen 
werde“. Delbrück war ja eine so maßvolle und realpolitische Natur, daß er auch 
einer gemäßigten Schutzzollpolitik zugestimmt haben würde, wenn er sie für Deutsch- 
land als notwendig erkannt und für praklisch gehalten hätte. Er hat wiederholt 
mit Nachdruck erklärt, er lasse sich in seiner Wirtschaftspolitik nicht von theoretischen 
Lehrmeinungen, sondern nur von prakkischen Bedürsnissen leiten, und diese könn- 
ten unter Umständen wohl dazu führen, die Zollbarrieren des Deutschen Neiches wie-
	        

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