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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

fullscreen: Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1877
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfter Jahrgang. 1877.
Volume count:
5
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1877
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 43.
Volume count:
43
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
5. Eisenbahn-Wesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

Die Brandschrift „Pro Nihlilo . Neue Verurteilung Arnims. 241 
lästt, wird Fürst Bismarck als ihr Feind dargestellt. Vor allem aber soll Bismarck dem 
Kaiser zuwider gemacht werden, indem er zum eigentlichen Gebieter gestempelt, dem Kaiser nur 
eine Scheinherrschaft übriggelassen wird. Deshalb neunnt die Schrift Bismarck „den allmäch- 
tigsten Minister seit Sltilichos und Pippins Zeiten“. Ja, der Kaiser selbst wird geschmäht, weil er 
der ungünstigen Meinumg seines obersten Rates über den Grafen Arnim, wenn auch nach eini- 
gem Zögern, beigetreten war und als echt konstitutioneller Herrscher ihr beizutreten gar nicht um- 
hin konnte. Die Schrift ist weit entfernt davon, diese verfassungsmäßige Pflicht des Kaisers 
gelten zu lassen, sie legt vielmehr dem Kaiser Beweggründe unter, welche noch jetzt kamm mit- 
teilbar sind. 
Die Freude und Befriedigung des Verfassers über diese Verössemtlichung, welcher 
alle Feinde Bismarcks und Deutschlands in der ganzen Welt zujubelten, war so groß, 
daß Graf Arnim bald nachher sich offen als diesen Verfasser bekannte. Aber die 
Freude war kurz. Deun dieser Frevel hatte eine neue Anklage wegen Landesverrats, 
Majestätsbeleidigung und Verleumdimg des Reichskanzlers zur Folge. Sein schlechtes 
Gewissen verriet der Graf gleich zu Beginn des neuen Prozesses dadurch, daß er sein 
ganzes in Preußen befindliches Vermögen veräußerte, um der bei einer Verurteilung 
ihm sicher drohenden Beschlagnahme dieses Vermögens zu entgehen. Zum letztenmal 
versuchte er auch jetzt, die Wege des Rechtes durch Vorstellungen beim Kaiser zu durch- 
kreuzen, indem er durch seine Familie das Gesuch um Niederschlagung des Prozesses 
im Gnadenwege einbringen ließ. Der Kaiser aber lehnte das Ansinnen ab. Er kannte 
seinen Grasen Arnim nun hinreichend, um sich davor zu hüten, durch Arnim sich noch 
ferner kompromittieren zu lassen. Während der Graf aber sich von seiner Familie dem 
Kaiser gegenüber als zuckerkranken, gebrochenen Greis hinstellen ließ, sorgte er eifrig 
für eine Ubersetzung seiner Schmähschrist ins Englische. Sowie diese Ubersetzung erschie- 
nen war, veröffentlichte Bismarck im „Staatsanzeiger“ zwei bis dahin geheim gehaltene 
Depeschen, in welchen der Reichskanzler in direkter Anrede an den deutschen Kaiser, 
seinen Herrn, den Grafen Arnim mit dem Namen bezeichnete, der in England dem 
Gentleman am tiefsten sieht in der moralischen Skala, als Lügner (liar), und nach- 
wies, daß das Kabinett von St. James genau so über den Grafen denke, wie er selbst. 
Das war die „Moral“ der Depeschenenthüllung für England. 
Die erste Hauptverhandlung des preußischen Staatsgerichtshofs gegen Arnim 
am 11. Mai 1876 mußte vertagt werden, weil der flüchtige Angeklagte neue Beweis- 
anträge gestellt hatte (z. B. auf Vernehmung des Präsidenten Thiers), welchen der 
Gerichtshof stattgab. Aber in der Hauptverhandlung vom 5. Oktober 1876 erging das 
Urteil, welches die Schuld des Angeklagten in allen Punkten der Anklage bejahte, 
beim Verbrechen des Landesverrates (nach § 92 des Reichsstrafgesetzbuches) „ehrlose 
Gesinnung“ feststellte und demgemäß auf fünf Jahre Zuchthaus in contumaciam 
erkannte. Damit war Arnim vollends moralisch vernichtet, wenn die entehrende 
Freiheitsstrafe auch an dem im sicheren Rizza weilenden Vemntteilten nicht vollstreckt 
werden konnte. 
Der angeblich todkranke Mann an der Niviera und seine Gesinnungsgenossen 
daheim in Preußen und Deutschland setzten aber gleichwohl ihre ganze Kraft ein, um 
den ihnen gemeinsam verhaßtesten Gegner, den Fürsten Bismarck, zu vernichten, ihn 
Blum, Das Deulsche Neich zur Zeil Bismarcks. 16
	        

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