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Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achter Jahrgang. 1880. (8)

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Bibliographic data

fullscreen: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achter Jahrgang. 1880. (8)

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1878
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechster Jahrgang. 1878.
Volume count:
6
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1878
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück No. 6.
Volume count:
6
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates.
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten und dritten Auflage.
  • Inhalt.
  • Introduction
  • Deutsche und Slawen.
  • Die Slawenstämme.
  • Die Karolinger.
  • I. Gründung der Nordmark.
  • König Heinrich gegen die Polaben.
  • Markgraf Gero.
  • Wendische Marken.
  • Die Wenden.
  • Religion der Wenden.
  • Bisthümer im Wendenlande.
  • II. Die ältesten Markgrafen der Nordmark. 965-1134.
  • Abfall der Nordmark.
  • Die Markgrafen.
  • III. Die Markgrafen von Brandenburg aus dem Hause Anhalt. 1134-1319.
  • Die Anhaltiner.
  • 1. Albrecht der Bär. 1134-1170.
  • Brandenburg reichsunmittelbar.
  • Der Wendenfürst Jaczo.
  • Wiederherstellung der Bisthümer.
  • 2. Otto I. 1170-1184.
  • 3. Otto II. 1184-1205.
  • Lehnsauftrag an Magdeburg.
  • 4. Albrecht II. 1205-1220.
  • Kampf mit Pommern.
  • 5. Johann I., 1220-1266, und Otto III. , 1220-1267.
  • Erwerb des Barnim und Teltow.
  • Alte und neue Lande.
  • Krieg mit Magdeburg und Halberstadt.
  • Pommersche Verhältnisse.
  • Neue Erwerbungen.
  • 6. Die letzten anhaltinischen Markgrafen. 1267-1319.
  • Erwerbung von Coburg und Landsberg.
  • Verhältnis zu Magdeburg.
  • Brome, Lüchow und Wesenberg.
  • Abtretung von Stargard.
  • Kämpfe um Pomerellen.
  • Kämpfe mit Meißen.
  • Streitigkeiten mit den Bischöfen.
  • IV. Innere Zustände der Mark unter den Askaniern.
  • Der Adel.
  • Dörfer und Städte.
  • Abgaben.
  • Der Hof.
  • Das Recht.
  • Das Münzwesen.
  • Die Bürgerschaft.
  • Handel.
  • Die Geistlichkeit.
  • Hospitäler.
  • V. Das Interregnum in der Mark. 1319-1323. Die Prätendenten.
  • VI. Die bayerschen Markgrafen. 1323-1373.
  • 1. Ludwig I. der Aeltere 1323-1351.
  • 2. Ludwig II. der Römer. 1351-1365. 3. Otto der Faule. (1351) 1365-1373.
  • VII. Die Luxemburger. 1373-1415,
  • 1. Wenzel. 1373-1378.
  • 2. Siegmund. 1378-1397 u. 1411-1415 Kurfürst von Brandenburg.
  • 3. Jobst. 1397-1411 Kurfürst von Brandenburg.
  • 4. Johann. (1378) 1388-1396 Herr der Neumark, in der Ober- und Nieder-Lausitz.
  • VIII. Die inneren Verhältnisse der Mark unter den bayerschen und luxemburgischen Markgrafen.
  • Die Städte.
  • Das Münzwesen.
  • Der Adel.
  • Die Geistlichkeit.
  • IX. Die Kurfürsten von Brandenburg aus dem Hause Hohenzollern.
  • Abstammung der Hohenzollern.
  • A. Die Kurfürsten vor der Reformation.
  • X. Die inneren Verhältnisse der Mark unter den Hohenzollerschen Kurfürsten vor der Reformation.
  • Raubwesen.
  • Die Städte.
  • Die Geistlichkeit.
  • Kriegswesen.
  • Das Münzwesen.
  • Wissenschaften.
  • XI. Die Kurfürsten von Brandenburg aus dem Hause Hohenzollern.
  • B. Die Kurfürsten nach der Reformation.
  • XII. Die inneren Verhältnisse der Mark unter den Hohenzollerschen Kurfürsten nach der Reformation.
  • das Kriegswesen.
  • Die Landstände.
  • Das Creditwesen.
  • Prinzessinnen-Steuer.
  • Der Adel.
  • Die Städte.
  • Gerichtsbarkeit. Zünfte.
  • Gewerbe und Handel.
  • Zölle und Abgaben.
  • Das Münzwesen.
  • Kunst und Wissenschaft.
  • Kirchenzucht.
  • Aberglauben.
  • Schwelgerei und Vergnügungen.
  • XIII. Die Könige von Preußen.
  • 1. Friedrich als Kurfürst III. von 1688-1701, als König I. von 1701-1713.
  • 2. Friedrich Wilhelm I. 1713-1740.
  • XIV. Preußen als Großmacht.
  • 3. Friedrich II. der Große. 1740-1786.
  • Friedrich's Jugendzeit.
  • Sein Aufenthalt in Rheinsberg.
  • Sein Regierungs-Antritt.
  • Streit wegen Herstall.
  • Tod Kaiser Karl's VI.
  • Geschichte von Schlesien.
  • Die schlesischen Bisthümer.
  • Die Theilungen Schlesiens.
  • Schlesien ein böhmisches Lehn.
  • Die schlesischen Stände.
  • Das Recht.
  • Reformation in Schlesien.
  • Religiöse und politische Bedrückungen.
  • Erster schlesischer Krieg.
  • Oesterreichischer Erbfolgekrieg.
  • Friede zu Breslau und Berlin.
  • Zweiter schlesischer Krieg.
  • Friede zu Dresden.
  • Oesterreichs Haß gegen Preußen.
  • Bündnis gegen Friedrich.
  • Der siebenjährige Krieg.
  • Gefangennehmung der Sachsen bei Pirna.
  • Schlacht bei Lowositz.
  • Schlacht bei Prag und Kolin.
  • Schlacht bei Groß-Jägerndorf.
  • Schlacht bei Hastenbeck.
  • Schlacht bei Roßbach.
  • Schlacht bei Leuthen.
  • Neue Rüstungen.
  • Belagerung von Olmütz.
  • Schlacht bei Zorndorf.
  • Ueberfall bei Hochkirch.
  • Entsatz von Neiße und Dresden.
  • Schlacht bei Krefeld.
  • Rüstungen zum neuen Feldzuge.
  • Schlachten bei Kay und Kunersdorf.
  • Verlust von Dresden.
  • Niederlage bei Maxen.
  • Siege bei Minden und Fulda.
  • Bedrängte Lage des Königs.
  • Niederlage bei Landshut.
  • Sieg bei Liegnitz.
  • Besetzung von Berlin.
  • Schlacht bei Torgau.
  • Krieg in Pommern und Hessen.
  • Feldzug von 1761.
  • Lager bei Bunzelwitz.
  • Verlust von Kolberg.
  • Sieg bei Bellinghausen.
  • Friede mit Rußland und Schweden.
  • Sieg bei Burkersdorf.
  • Schlacht bei Freiberg. Friede mit dem Reiche.
  • Friede zu Hubertusburg.
  • Besitznahme von Ostfriesland.
  • Die Lage Preußens.
  • Polnische Angelegenheiten.
  • Erste Theilung Polens.
  • Bayerscher Erbfolgekrieg.
  • Bewaffnete See-Neutralität.
  • Deutscher Fürstenbund.
  • Das Heerwesen.
  • Der Bauernstand und der Adel.
  • Landbau, Handel und Gewerbe.
  • Die Regie.
  • Kanalbauten.
  • Das Finanzwesen.
  • Das Justizwesen.
  • Wissenschaften und Künste.
  • Religiosität Friedrich's.
  • Thätigkeit und Tod Friedrich's.
  • 4. Friedrich Wilhelm II. 1786-1797.
  • 5. (4). Friedrich Wilhelm III. 1797-1840.
  • XV. Preußen seit 1840.
  • 6. Friedrich Wilhelm IV. 1840-1861.
  • 7. Wilhelm I. (seit 1861).
  • Anhang.
  • A. Größe des Staates.
  • B. Stammtafeln.
  • Darstellung der territorialen Entwicklung des brandenburgisch-preußischen Staates.
  • Blank page

Full text

532 Das Verwaltungerecht. § 14 
gültig ausgesprochen haben, weil von den Gerichten die Ver- 
waltungsbehörden oder Verwaltungsgerichte und von diesen die 
Gerichte für zuständig erachtet werden. Das Verfahren tritt jedoch 
in diesem Falle, abweichend von dem früheren Rechte, welches 
auch hier die Konfliktserhebung durch eine öffentliche Behörde 
kannte, nur noch ein auf Antrag einer bei der Sache beteiligten 
Person. Der Antrag ist bei dem Gerichte anzubringen, bei welchem 
die Sache in erster Instanz anhängig war, und der Gegenpartei 
von Amts wegen zuzustellen (8§ 21 a. a. O.). Während bei 
dem positiven Konflikte das Verfahren unzulässig war, sobald 
ein rechtskräftiges Urteil des Gerichts in der Sache vorlag, wird 
hier im Gegenteil ein rechtskräftiges Urteil des Gerichts, durch 
welches es seine Unzuständigkeit ausspricht, als Grundlage des 
Konfliktsverfahrens vorausgesetzt. 
Innerhalb eines Monats') von der Zustellung der Benach- 
richtigung an können die Parteien, mag es sich nun um einen 
positiven oder um einen negativen Kompetenzkonflikt handeln, 
bei dem Gerichte erster Instanz einen Schriftsatz über den Kom- 
petenzkonflikt einreichen. Der Schriftsatz muß, sofern er nicht von 
einer öffentlichen Behörde oder einer zum Richteramte befähigten 
Person ausgeht, von einem Rechtsanwalte unterzeichnet sein. Das 
Gericht teilt davon der Verwaltungsbehörde und der Gegenpartei 
Abschrift mit oder macht, wenn keine Schriftsätze eingegangen 
sind, der Verwaltungsbehörde davon Anzeige. Nach Eingang der 
Schriftsätze, beziehungsweise nach Ablauf der Frist sendet das 
Gericht die Akten mittels Berichts an das Oberlandesgericht, 
welches sie unter Beifügung seines Gutachtens dem Justizminister 
überreicht. Der Justizminister übermittelt die Akten dem Kom- 
petenzgerichtshofe und benachrichtigt davon die Verwaltungs- 
behörde. Die Provinzialverwaltungsbehörden ihrerseits haben die 
Verpflichtung, an den beteiligten Verwaltungschef Anzeige von 
der Erhebung des Kompetenzkonflikts zu erstatten und unter Vor- 
legung der Parteierklärungen gutachtlich zu berichten. Der Ver- 
7) Aus dieser Fristbestimmung ergibt sich nur eine Verpflichtung des 
Gerichts, auf den Eingang der Erklärungen einen Monat zu warten, eine 
spätere Einreichung zu den Akten ist jedoch nicht ausgeschlossen. Anderer 
Ansicht Entsch. des KSH. vom 5. April 1851 und vom 7. Oktober 1851 
— Ill Bl. 1851, S. 191, 1855, S. 36 —.
	        

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