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Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

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Bibliographic data

fullscreen: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1879
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879.
Volume count:
7
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1879
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück No. 52.
Volume count:
52
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
3. Zoll- und Steuer-Wesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

law

Title:
Anlage B. zu den Ausführungs-Bestimmungen zum Zolltarif-Gesetz in Betreff der Abfertigung von Garnen und Leinwand.
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Appendix

Title:
Anlage B. Instruktion für die Zollbeamten, betreffend die Nummer-Ermittelung der nach Posiition 2c 1, 2, 3 bezw. 22a, b des Zolltarifs mit Staffelzöllen belegten baumwollenen bezw. leinenen Garnen.
Volume count:
B
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Sach-Register.
  • Anhang. Entscheidungen des Bundesamts für das Heimathwesen.
  • Chronologische Uebersicht
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
  • 2. Münz- und Bank-Wesen.
  • 3. Zoll- und Steuer-Wesen.
  • 4. Militär-Wesen.
  • Bekanntmachung eines Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
  • Verzeichniß der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
  • Bekanntmachung eines Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welchen provisorisch gestattet worden ist, gültige Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst auszustellen.
  • 5. Post- und Telegraphen-Wesen.
  • 6. Konsulat-Wesen.
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33. (33)
  • Stück No. 34. (34)
  • Stück No. 35. (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Stück No. 41. (41)
  • Stück No. 42. (42)
  • Stück No. 43. (43)
  • Stück No. 44. (44)
  • Stück No. 45. (45)
  • Stück No. 46. (46)
  • Stück No. 47. (47)
  • Stück No. 48. (48)
  • Stück No. 49. (49)
  • Stück No. 50. (50)
  • Stück No. 51. (51)
  • Stück No. 52. (52)
  • 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
  • 2. Münz-Wesen.
  • 3. Zoll- und Steuer-Wesen.
  • Anlage B. zu den Ausführungs-Bestimmungen zum Zolltarif-Gesetz in Betreff der Abfertigung von Garnen und Leinwand.
  • Anlage B. Instruktion für die Zollbeamten, betreffend die Nummer-Ermittelung der nach Posiition 2c 1, 2, 3 bezw. 22a, b des Zolltarifs mit Staffelzöllen belegten baumwollenen bezw. leinenen Garnen. (B)
  • 4. Handels- und Gewerbe-Wesen.
  • 5. Eisenbahn-Wesen.
  • 6. Marine und Schiffahrt.
  • 7. Post- und Telegraphen-Wesen.
  • 8. Konsulat-Wesen.
  • Nachtrag zu Nr. 52 des Central-Blatts für das Deutsche Reich.

Full text

— 270 
*6m Schutztruppe für Kamerun. 
v. Besser, Hauptmann à la suite der Schutztruppe für Kamerun, wird unter Enthebung von seinem 
Kommando zur Dienstleistung beim Auswärtigen Amt mit dem 1. April d. Is. in die Schutztruppe 
für Kamerun eingereiht. 
— — — 7VyVVVYVVYVWPyy] TVVYVV V VNYNYVV VVTYVVYVYVVYVY N 0 DTVY7 0VVY TY Y YNV0] I° 
Nichtamtlicher Theil. 
Perspnal-Machrichten. 
Deutsch-Ostafrika. 
Hauptmann Herrmann à la suite der Kaiser- 
lichen Schutztruppe ist nach Durchführung der Expe- 
dition zur Feststellung der deutsch-englischen Grenze 
zwischen dem Tanganyika= und Nyassa-See mit Ur- 
laub hier eingetroffen. 
Der Regierungsassessor v. Winterfeld ist nach 
Dar-es-Saläm abgeresst. 
Leutnant Küster, Stabsarzt Dr. Kelbling und 
Oberarzt Dr. Pritzel haben die Ausreise in das 
Schutzgebiet angetreten. 
Der Zeichner Diestel hat die Ausreise nach 
Ostafrika angetreten. 
1 
9 
. 
1 
1 
D 
1 
) 
" 
Der Thierarzt O. Schmidt ist in Darzes-Saläm 
eingetroffen. 
1 
Ramernn. 
Der Kaiserliche Regierungsrath Dr. Seiß ist in 
Deutschland mit Urlaub eingetroffen. 
Der Gouvernementsbeamte Hennes hat einen 
Heimathsurlaub angetreten. 
Der Maschinist Weiß ist nach Kamerun abgereist. 
Assistenzarzt Dittmer und Zahlmeisteraspirant 
Hüter haben die Ausreise in das Schutzgebiet an- 
getreten. 
Cogo. 
Der Gouvernementsbeamte Karnetzki und der 
Sanitätsunteroffizier Schölle sind nach Lome ab- 
gereist. 
Der Unteroffizier Bünger ist mit Heimaths- 
urlaub in Deutschland eingetroffen. 
Nachrichten aus den deutschen Schungebieken. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder theilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) 
Deutsch-Hltafrika. 
Die Wabrdeit über den Nothstand in Deutsch--Cstafrika. 
Der Nr. 2 der „Deutsch-Ostafrikanischen Zeitung“ 
entnehmen wir folgende Mittheilung: 
Der „Kirchliche Anzeiger für die evangelischen 
Gemeinden von Dortmund und Umgegend“ vom 
15. Januar d. Is. veröffentlicht einen Bericht des 
evangelischen Missionars Ernst Liebau aus Kisserawe 
vom 8. November 1898, den wir in Folgendem 
auszugsweise wiedergeben: 
Liebe Eltern, Freunde und Bekannte! 
Einige Bettelleute kommen diesmal zu Cuch, 
welche von hungernden Waseramo betteln gelernt 
haben. Ja wir alle, Br. Holst und seine Familie 
und ich, die wir die Waseramo lieben und von ihnen 
geliebt werden, kommen zu Euch und bitten für jene: 
Gebt ihnen etwas zu essen! Die Noth im Lande ist 
groß. — Die Heuschrecken haben nur wenig geschadet, 
um so verderbenbringender ist die Dürre. — Es hat 
ja nun inzwischen einmal geregnet und schnell haben 
die Leute Mais, Mohogo u. A. gepflanzt; aber wann 
werden sie ernten? Nun gehen sie in den Buschwald 
und graben unter vielen Mühen Wurzeln aus. — 
Mühevoll ist das Suchen dieser Hungerspeise, mühe- 
voll auch ihre Zubereitung. Von dem Genuß der 
Undudusuppe schwellen besonders die Füße an, so 
daß die Speise direkt gesundheitsschädlich genannt 
werden muß. — Br. Holst ist täglich von einer 
Menschenmenge umlagert, die um Arbeit bittet, über 
300 zählte er an einem Tage. Greise, Mütterchen, 
kleine Kinder mit Beinen und Armen wie Streich- 
hölzer, Männer und Frauen, Alles bittet: „Eh 
bwana maona njjus nipe kazi, d. h. „Ach, Herr, 
mich hungert, gieb mir Arbeit“ (?"). — Montags 
bietet sich meist eine Gelegenheit, um Geld zu ver- 
dienen: Dann schicken wir Träger in die Stadt, um 
dieses und jenes zu besorgen. Wie drängen sie sich 
da heran, an einem Montag z. B. über 120 mit 
der Bitte: „Laß mich eine Last tragen, nimm mich, 
nimm mich, Dwanga (Herr)“, so ertönt es von allen 
Seiten, und es ist ein saurer Gang; zweimal 
müssen sie einen Gang von sechs bis sieben 
Stunden machen, auf dem Rückwege haben sie eine 
Last von 64 Pfund auf ihren Schultern zu tragen, 
dabei sich selbst die beiden Tage zu beköstigen. Da- 
für erhalten sie eine halbe Rupie gleich 60 bis 
70 Pfennigen. — Eine Frau kam auch halbverhungert 
auf die Station, doch da ließ ich ihren Mann
	        

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