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Bismarck Die gesammelten Werke. Band 5. (5)

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Bibliographic data

fullscreen: Bismarck Die gesammelten Werke. Band 5. (5)

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1880
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achter Jahrgang. 1880.
Volume count:
8
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1880
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück No. 43.
Volume count:
43
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
6. Maaß- und Gewichts-Wesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

law

Title:
Elfter Nachtrag zur Aichordnung vom 16. Juli 1869.
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Bismarck Die gesammelten Werke.
  • Bismarck Die gesammelten Werke. Band 5. (5)

Full text

Ausgleichung des Aendsburger Konflikkts. Seftigkeit Dreußens in der Exekutionsfrage. 135 
Inzwischen ist nun auch die Konferenz; zur Ausgleichung des Rendsburger Konfliktes 
in Kiel zusammengetreten; und es läßt sich die Hoffnung hegen, daß dieselbe eine Sorm finden 
werde, durch welche allen Wünschen der Königlich Hannöverschen Regierung vollständig 
entsprochen und der Beweis geliefert werde, daß wir niemals die militärische Ehre ihrer 
Truppen haben verletzen wollen. Eben weil uns dies fernlag, haben wir die Sorderung 
einer Genugtuung abgelehnt, so gern wir den Cruppen jede mögliche moralische Befrie- 
digung gewähren wollen. Wir würden uns auch in dieser Beziehung um so entgegen- 
Kommender erweisen können, je mehr wir überzeugt sein dürften, daß die Königlich Haon- 
növersche Aegierung in der allgemeinen Frage über das Aufhören der Exekution unsere 
Ansicht teilt und dieselbe zu unterstützen bereit ist, und daß sie selbst daher auch in dem Wieder- 
einrücken ihrer Truppen in Nendsburg nur eine temporäre Maßregel erblickt, welche noch 
vor dem Abschluß der Exekution den Truppen die gewünschte Befriedigung gewähren soll. 
Denn darüber, daß wir uns auf eine weitere dauernde Besetzung Rendsburgs oder eines 
andern Teils von Holfstein durch Exekutionstruppen nach Natifikation des Griedens nicht 
einlassen werden, wollen Ew. pp. dem Königlich Hannöverschen Herrn Minister ebenfalls 
keinen Zweifel lassen. Ganz vertraulich füge ich hinzu, daß auch der Mangel des ausdrück- 
lichen Einverständnisses der Kaiflerlich) Oestrleichischen) Regirung, falls er eintreten gollte, 
in dieser unfrer Auffassung ulnd) ihren Folgen nichts ändern würde. Gegen Grlaf] Platen 
wollen Ew. lpp.)] nicht unerwähnt lossen, daß die revolutionären Bestrebungen der Civil- 
Commissare auf dem Gebiete der Verwaltung in Holfstein ulnd) auf dem der Gesetzgebung 
in Lauenburg uns jede Berlängerung der amtlichen Thätigkeit dieser Herrn bedenklich er- 
Icheinen lassen ulnd] wir ungern in den Fall gesetzt sein würden, die durch den Grieden er- 
worbnen zweifellosen Souveränitätsrechte Sleinemr Mloajestät) und des Klaissers von 
Oestrleich) den Ausschreitungen der Commissarien gegenüber thatsächlich zu wahren.“ 
*8. Telegramm an den Gesandten in Wien Frelherrn von Werther. 
lCigenbändiges Konzept.] 
Am 109. November teilte Sreiherr von Werther die verläusige Antwort Graf Mensdorffs 
auf die Bismarcksche Depesche vom 14. Aovember (siehe Nr. 4) mit. Danach gab der ötter- 
kelchische Minister zwar die Aotwendigkeit des Aufhörens der Bundretulon m, beharrte aber 
dabei, daß aus bundesfreundlicher Rücksichtnahme bis zur näheren Vestimmung der Zukunft der 
Herzogtümer eine geringe Anzahl von Bundestruppen in Holstein belassen werden möge. 
Sreiherr von Werther machte darauf dem Grafen Mensdorff bemerklich, die preuhische Über- 
eugung über die Totwendigkeit des 75 änzlichen Sortsiehens der Bundestruppen aus Holstein stehe 
z sest, dgh er, Werther, persönliche Besorgnis hätte, „daß unter jeder Bedingung, Jelbsi wenn zu 
meinem Bedauern die angestrebte Verständigung mit dem Wiener Kabinett nicht erreicht werde, 
diese Überr#eugung unfere Entschliehungen leiten würde“. 
Berlin, den 19. Aovember 1864. 
Sleine) Mlajestät] der König ist mit der Erklärung am Schlusse Ihres Telegrlamms) 
vollstommen einverstanden, und wird dem Grlafen] Karolyi gegenüber, der morgen Audien; 
hat, Sich in demselben Sinn aussprechen, daß wir das Aufhören der rechtlich binfälligen 
Execution als Borbedingung weitern Verfahrens ansehn. 
2 Vgl. dam Nr. 9, sowie Bd. IV, 70# ff. 
s Der Sches des Erlasses von den Wl## an: „Sanz vertraulich füge ich bimu“ elgenhöndiger Ju- 
satz Bismarcks.
	        

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