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Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1819. (10)

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Bibliographic data

fullscreen: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1819. (10)

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
rbl_swe_2
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach.
Place of publication:
Weimar
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Year of publication.:
1837
1902
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
rbl_swe_1848
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
32
Place of publication:
Weimar
Publishing house:
Albrecht’sche private Hof-Buchdruckerei
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Year of publication.:
1848
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Regierungs-Blatt Nummer 15.
Volume count:
15
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
Bekanntmachung der Gesetze: I. Gesetz über die Ablösung grundherrlicher Rechte und II. Gesetz über die Haftpflicht der Gemeinden für die Bezüge der Geistlichen und Schullehrer an Zinsen, Zehenten und anderen Abgaben.
Volume count:
46
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law

Appendix

Title:
I. Gesetz über die Ablösung grundherrlicher Rechte.
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
  • Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1819. (10)
  • Title page
  • Blank page
  • Chronologische Uebersicht.
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • (No. 513.) Allerhöchste Kabinetsorder, die Gratifikation für die Einbringung eines desertirten Militair-Sträflings betreffend. Vom 14ten September 1818. (513)
  • (No. 514.) Durchmarsch- und Etappen-Konvention, abgeschlossen zwischen Preußen und Anhalt-Bernburg am 12ten November 1818., und ratifizirt am 17ten Dezember 1818. (514)
  • (No. 515.) Durchmarsch- und Etappen-Konvention, abgeschlossen zwischen Preußen und Anhalt-Köthen am 12ten November 1818., und ratifizirt am 17ten Dezember 1818. (515)
  • (No. 516.) Durchmarsch- und Etappen-Konvention, abgeschlossen zwischen Preußen und Anhalt-Dessau am 12ten November 1818., und ratifizirt am 17ten Dezember 1818. (516)
  • (No. 517.) Erklärung wegen der zwischen der Königlich-Preußischen und der Fürstlich-Braunschweig-Lüneburgischen Regierung verabredeten Freizügigkeit, in Betreff der zum deutschen Bunde nicht gehörigen Preußischen Provinzen. Vom 16ten Dezember 1818. (517)
  • (No. 518.) Erklärung wegen der zwischen der Königlich-Preußischen und der Fürstlich-Schaumburg-Lippeschen Regierung verabredeten Freizügigkeit, in Betreff der zum deutschen Bunde nicht gehörigen Preußischen Provinzen. Vom 20sten Februar 1819. (518)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Anhang zur Gesetz Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
  • No. 1. Haupt-Konvention zu Vollziehung des, zwischen Ihro Königl. Majestäten von Preußen und von Sachsen zu Wien am 18ten Mai 1815. abgeschlossenen Friedens-Traktats und zu näherer Bestimmung der, durch diesen Traktat veranlaßten Auseinandersetzungen und Ausgleichungen. [Geschehen zu Dresden, am 28sten August 1819. Die Ratifikationen obiger Konvention sind am 11ten November d. J. zu Dresden ausgewechselt worden.] (1)
  • Beilage No. I. (Zu Artikel III. §. 1 der Haupt-Konvention.) Konvention wegen Abgabe und Fortsetzung der in dem Königreiche und Herzogthume Sachsen anhängigen Rechtssachen. [Geschehen zu Dresden, am 20sten Februar 1816.]
  • Beilage Litt. A. (Zu Art. IV. §. 5. der Hauptkonvention.) Uebersicht sämmtlicher Steuer-Kredit-Kassen-Schulden und deren Abtheilung.
  • Beilage Litt. B. (Zu Artikel IV. §. 6. der Hauptkonvention.) Nachweisung der Preußischer Seits übernommenen unverwandelten Steuerscheine.
  • Beilage Litt. C. (Zu Art. IV. §. 13. der Haupt-Konvention.) Abschluß der erbländischen ständischen Steuer-Kredit-Kasse bis mit Michaelis-Termin 1817.
  • Beilage Litt. D. (Zu Art. V. §. 12. der Haupt-Konvention.) Uebersicht, die Auseinandersetzung des erbländischen Steuerärars so wie des, der Stifter Merseburg und Naumburg-Zeitz betreffend.
  • Beilage Litt. E. (Zu Art. VI. §. 3. der Haupt-Konvention.) Uebersicht sämmtlicher Kammer-Kredit-Kassen-Schulden und deren Abtheilung.
  • Beilage Litt. F. (Zu Art. Vi. §. 6. der Haupt-Konvention.) Abschluß der Königl. Sächsischen Kammer-Kredit-Kasse, bis mit dem Michaelis-Termin 1817.
  • Beilage Litt. G. (Zu Art. VI. §. 7. der Haupt-Konvention.) Berechnung über den Nebenfonds der Königlich-Sächsischen Kammer-Kreditkasse.
  • Beilage No. II. (Zu Artikel IX. §. 1. der Haupt-Konvention.) Konvention über die Peräquations-Lieferungs-Aequivalentgelder- und Zentralsteuer-Angelegenheiten. [Dresden, am 23sten Julius 1817.]
  • Beilage No. III. (Zu Art. X. §. 1. der Haupt-Konvention.) Konvention wegen der Kassen-Billets. [Dresden, am 25sten November 1815.]
  • Beilage Litt. H. (Zu Art. X. §. 3. der Haupt-Konvention.) Berechnung und Abtheilung der Königlich-Sächsischen Kassenbillets-Hauptauswechselungs-Kasse, rücksichtlich der ausstehenden Kapitalien, der Staatspapiere und baaren Gelder.
  • Beilage Litt. I. (Zu Art. X. §. 5. der Haupt-Konvention.) Berechnung über die Bestände A. der Königlich-Sächsischen vormaligen Haupt-Auswechselungskasse, so weit sie in Kassenbillets bestanden, B. der in Leipzig sich befundenen Kassenbillets-Diskontokasse und deren Abtheilung.
  • Beilage Litt. K. (Zu Artikel XII. §. 17. der Haupt-Konvention.) Uebersicht derjenigen Königlich-Sächsischen Beamten und Pächter in dem abgetretenen Landestheile, mit welchen von den Königlich-Sächsischen Behörden, nach dem 5ten Juni 1815. bereits Abrechnung gepflogen worden.
  • Beilage Litt. L. (Zu Art. XVII. §. 1. der Haupt-Konvention.) Abtheilung [der] ehemaligen General-Brand-Kasse.
  • Beilage Litt. M. (Zu Art. XVII. §. 2. der Haupt-Konvention.) Haupt-Nachweisung über Einnahme und Ausgabe bei dem Immobiliar-Brandversicherungs-Institute, bis mit Ostern 1816. und Berechnung was diesfalls ein Landestheil dem andern herauszugeben hat.
  • Beilage Litt. N. (Zu Art. XVII. §. 4. der Haupt-Konvention.) Berechnung zur Auseinandersetzung des Mobiliar-Brand-Versicherungs-Instituts.
  • Beilage Litt. O. (Zu Art. XXI. §. 8. der Haupt-Konvention.) Uebersicht der Activorum und Passivorum der allgemeinen Straf-, Versorgungs- und Land-Arbeits-Anstalten und deren Abtheilung.
  • Beilage No. IV. (Zu Artikel XXII. der Haupt-Konvention.) Konvention zum Behuf der Auseinandersetzung der Stiftungen im Königreich und Herzogthum Sachsen. [Dresden am 27sten July 1817.]
  • No. 2. Separat-Artikel zu dem zwischen dem Bevollmächtigten Sr. Majestät des Königs von Preußen und dem Ihrer Durchlauchten des Herrn Herzogs und des Herrn Fürsten zu Nassau abgeschlossenen Traktat d. d. Wien den 31sten Mai 1815. (Dieser Separat-Artikel ist von des Königs Majestät unterm 7ten Juni 1815. ratifizirt worden.) (2)
  • No. 3. Separat-Artikel zu dem zwischen Sr. Königlichen Majestät von Preußen und des Fürsten zu Schwarzburg-Rudolstadt Durchlaucht unterm 19ten Juni 1816. geschlossenen Staatsvertrag. (Diese Artikel sind von Sr. Königlichen Majestät unterm 28sten Juni 1816. ratifizirt worden.) (3)
  • No. 4. Rezeß zwischen Sr. Königlichen Majestät von Preußen und Sr. Durchlaucht dem Herzoge zu Nassau, abgeschlossen unter dem 14ten und 19ten Dezember 1816. und ratifizirt den 24sten Januar 1817. (4)

Full text

Verhältnisse ein ganz ansehnliches Gebäude. Die 
ganze Frontseite gleicht einem schönen Säulengang, 
der von den Pfellern gebildet wird, die das 1 bis 
2 m vorragende Dach tragen. Das Portal, unter 
dem der König seine Audienzen zu geben pflegt, hat 
über 5 m Höhe. 
Rus kremden Holonien und 
Produktionsgebieten. 
Lagos im Jahre 1902. 
Der dem britischen Parlament vorgelegte Jahres- 
bericht über die Kolonie Lagos für 1902 zeigt einen 
bemerkenswerten Fortschritt in der wirtschaftlichen 
Entwicklung dieses Gebietes. Einfuhr und Ausfuhr 
haben beträchtlich zugenommen, und im gleichen Maße 
haben sich die Einnahmen der Kolonie gesteigert. 
Dleses erfreuliche Ergebnis wird in dem Bericht vor 
allem der Tatsache zugeschrieben, daß das Binnenland 
durch den Bau der Eisenbahn von Lagos nach 
Joadan für den Handel erschlossen worden ist. 
Der Gesamtwert der Einfuhr (ausschl. Geld) hat 
im Jahre 1902 die Summe von 895 223 f erreicht 
und damit den Elnfuhrwert des Vorjahres um 
170 385 & übertroffen. Der Gesamtwert der Aus- 
fuhr stellte sich im Jahre 1902 auf 1259 ·683 2, 
die Zunahme gegenüber dem Vorjahre betrug 
461 652 K. 4 
Die folgende Tabelle gibt einen Uberblick über 
die Gestaltung der Einfuhr der wichtigsten Artikel: 
  
  
  
  
  
  
Zu= bezw. 
1801 1802 Abnahme 
Wert SWert SJ Wert S 
Baumwollenwaren32700000 109 300 
Tabacsk 18 90023200 . 
Spirituosen 60 9000 7800 16 900 
Saaz 9000 — 
Andere Artikel 309000| 350 5000 41600 
Zusammen724 800 895 200H 170 400 
An der Ausfuhrsteigerung waren in erster Linie 
Palmkerne und Palmöl beteiligt. 
Uber die Entwicklung der Finanzen der Kolonle 
in den letzten fünf Jahren gibt die folgende Über- 
sicht Auskunft: 
Einnahmen Ausgaben 
1897. 177 421 0 182 668 S. 
1898 206 444 - 203 802 = 
1899 192791. 223 289. 
1900/01. 211 467. 187 124. 
1901/02. 275 022 -“) 235 495 y) 
Von besonderem Interesse sind ferner die Aus- 
führungen des Berichts über die Baumwollkultur- 
*) Davon 17 898 F für die Eisenbahn. 
u) 21640 - 
200 
  
versuche. Die Wiedereinführung der Baumwollkultur 
ist in der Kolonle mit großem Eifer ausgenommen 
worden, vor allem in dem Egbabezirk. Mehrere 
tausend Acker sind bei Abeokuta mit Baumwolle be- 
stellt worden. Abgesehen von den seltens der Re- 
gierung gewährten Unterstützungen, hat die British 
Cotton Growing Association sich bereit erklärt, den 
Baumwollpflanzern Gin= und Preßmaschinen zur 
Verfügung zu stellen und jedes in der Kolonie pro- 
duzierte Quantum von Baumwolle aufzunehmen. 
Der Baumwollenbau war in Lagos schon in früheren 
Jahren eingebürgert; infolge der niedrigen Preise 
jedoch hatten die Eingeborenen aufgehört, für den 
Export zu produzieren. Im Jahre 1869 belief sich 
die Baumwollausfuhr von Lagos auf einen Wert 
von 77 000 2; sie ist dann nahezu Jahr für Jahr 
zurückgegangen und hat im Jahre 1879 so gut wie 
ganz aufgehört. Der größte Teil der exportierten 
Baumwolle kam aus dem Egbabezirk; die Egbaleute 
haben sich auch jetzt wieder bereit finden lassen, 
Baumwolle in größerem Umfang anzubauen, nachdem 
sie darüber beruhigt worden waren, daß sie jederzeit 
für ihr Produkt Absatz zu lohnenden Preisen 
finden würden. 
Derschiedene Wilteilungen. 
Rolonial-Wirtschaftliches. 
In elner zahlreichen, von der Handelskammer 
des Regierungsbezirks Münster und der dortigen 
Textilbörse am 4. März einberufenen Versammlung 
der Textllindustriellen Westfalens referierte der Se- 
kretär des Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees, Berlin, 
Herr Wilckens, über den Fortgang der deutsch- 
kolonialen Baumwollunternehmungen. 
Nach den Berichten der Baumwollinspektionen 
des Komitees in Togo und Deutsch-Ostafrika macht 
die Ausbreitung der Baumwollkultur fortgesetzt gute 
Fortschritte. Für die kommende Saison wird infolge 
der gegen dasß Vorjahr um das Fünffache vergrößerten 
Anbaufläche auf eine Ernte von etwa 2000 Ballen 
gerechnet. 
Dem deutschen Beispiele, neue Baumwollproduk= 
tionsgebiete, insbesondere in Afrika, zu erschließen, 
sind bekanntlich alle europälschen Kolonialmächte ge- 
solgt. So bezeichnet die British Cotton Growing 
Association namentlich Britisch Zentralafrika (Nyassa- 
land) und Lagos als zukunftsreiches Baumwolland. 
In diesen Gebleten sollen in dieser Saison mehrere 
hunderttausend Acres mit Baumwolle bepflanzt werden, 
falls genügende Mittel der Gesellschaft aus Spinner= 
sen zur Verfügung gestellt werden. Die aus- 
schließlich aus englischen Interessentenkreisen ausge- 
brachten Beiträge der Association ergaben bis heute 
bereits etwa 2. Millionen Mark. 
Eine von dem Vorsitzenden der Versammlung 
dem Handelskammerpräsidenten Herrn Kommerzienrat
	        

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