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Bismarck Die gesammelten Werke. Band 5. (5)

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Bibliographic data

fullscreen: Bismarck Die gesammelten Werke. Band 5. (5)

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1881
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunter Jahrgang. 1881.
Volume count:
9
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1881
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück No. 49.
Volume count:
49
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Bismarck Die gesammelten Werke.
  • Bismarck Die gesammelten Werke. Band 5. (5)

Full text

186 Abbruch des Schriftwechsels mit Wien über den Kieler Hafen. 
*100. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Nats Adeken.)] 
Der Schriftwechsel wischen Wien und Berlin über die Kieler Affäre war in 
einer Depesche des Grafen Mensdorff vom 3. Mai und einem Erlasse Bismarckes vom 9. 
fortgeführt worden, ohne daß etwas anderes dabei herausgekommen wäre, als eine zunehmende 
Verschörfung in der Tonart des Schriftwechsels. Unter diesen Umständen lah Bismarck sich 
veransaßt, den Schristwechsel in dieser Srage abzmbrechen. 
Berlin, den 12. Wai 18685. 
Mit denjenigen Mitteilungen, welche ich unter dem 9. d. M. in Erwiderung auf die 
letzten Depeschen des Herrn Grafen v. AMensdorff vom 3. Mai an Ew. pp. gerichtet habe, 
glaube ich den Schriftwechsel als beendigt anseben zu dürfen, welcher durch die von dem 
Wiener Kabinett gegen unsere in betreff des Kieler Hafens beabsichtigten Maßregeln er- 
bobene Einsprache hervorgerufen worden war. Die Behandlung dieses Inzidenzpunktes von 
seiten des Kaiserlichen Kabinetts hat uns, wie ich Ew. pp. gleich im Anfang nicht verbehlte, 
befremdet; im Rüchblick auf die Stellung, welche Osterreich zu der Borbereitung und Fassung 
des Bundesbeschlusses vom 6. April genommen hat, können wir nicht umbin, sie in Ver- 
bindung mit anderen Symptomen zu bringen, welche, auch wenn wir von der Thätigkeit 
der offiziösen östrleichischen) Presse im In- ulnd) Auslande ganz absehn, geeignet sind, 
ein helleres Licht auf unser gegenwärtiges Verhältnis z der Kaiserlichen Regierung m 
werfen. Sch glaube mich darüber offen gegen Ew. pp. aussprechen zu sollen. 
Von Beginn der dänischen Verwickelung an berubte die Verbindung der deutschen 
Mächte auf dem Entschluß derselben, über das endliche Schick#isal der Herzogtümer, wenn 
dasselbe durch die Erfolge des Krieges in ihre Hand gelegt werden sollte, nur gemeinsam 
m entscheiden und keine dieser Entscheidung vorgreifende Catsachen zuzulassen. Dies ist 
durch Artikel 4 und 5 des Protokolls vom 16. Januar 1864 ausdrücklich festgestellt. 
Eine notwendige Solge davon war, daß keiner der Prätendenten einseitig aufgestellt und 
ohne Sinverständnis beider Mächte in seinen Bestrebungen materiell gefördert werden 
durfte; daß jeder amtlichen Erklärung zu Gunsten eines derselben eine Verständigung 
zwischen den beiden Mächten vorhergehen und daß den Bestrebungen derjenigen deutschen 
Regierungen, welche eine dieser Verständigung vorgreifende Entscheidung berbeizuführen 
suchten, von beiden gleichmäßig entgegengetreten werden mußte. Sch habe Ew. pp. schon 
bei einer früheren Gelegenbeit bemerklich gemacht, wieweit die Kaiserlich Osterreichische 
Regierung sich von dem Geist und dem Wortlaut dieses Übereinkommens entfernt hat. 
Wollte sie demjelben entsprechend verfahren, so mußte sie die Zumuthungen Baierns ulnd) 
Sachsens bezüglich der Mitwirkung Oestreichs u dem Antrage vom 27. März unter 
Beugnahme auf die gegen Preußen eingegangnen Verpflichtungen ablehnen.“ Statt 
deslen hat sie, während unsere Berbandlungen mit ihr zum Sweck der Verständigung das 
gewünschte Ergebnis noch nicht erreicht hatten, sich offen für den Erbprinzen von Augusten- 
burg ausgesprochen und in der Behandlung der Sache am Bunde den gedachten RAegie- 
rungen die Hand geboten. In Übereinstimmung damit steht das Verfahren des öster- 
reichischen Kommissars in den Herzogtümern, welcher offen die Augustenburgischen Hartei- 
bestrebungen fördert, Akte und Demonstrationen, welche einer Auflehnung gegen die 
1 Das Konzept trägt den Vermerk von Biemerens Hand: „Von Sleinelr Mlojestät! genebmigt“. 
Nebensatz: „auch wenn wir " eigenbändiger Zusatz Bismarchs. 
" z 5 ulet zuch. Sufatz Bismarcks.
	        

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