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Staatslexikon. Erster Band: Abandon bis Elsaß-Lothringen. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Staatslexikon. Erster Band: Abandon bis Elsaß-Lothringen. (1)

Multivolume work

Persistent identifier:
bachem_staatslexikon
Title:
Staatslexikon.
Editor:
Bachem, Julius
Place of publication:
Freiburg im Breisgau
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
bachem_staatslexikon_1
Title:
Staatslexikon. Erster Band: Abandon bis Elsaß-Lothringen.
Editor:
Bachem, Julius
Volume count:
1
Publisher:
Herdersche Verlagshandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1908
Edition title:
Dritte, neubearbeitete Auflage
Scope:
809 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Abandon - Aval
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatslexikon.
  • Staatslexikon. Erster Band: Abandon bis Elsaß-Lothringen. (1)
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Übersicht der Artikel.
  • Abandon - Aval
  • Baader - Bürgerstand
  • Carey - Costa Rica
  • Damaschke - Durchsuchungsrecht
  • Ebenbürdigkeit - Elsaß-Lothringen

Full text

Ahnliches gilt vom Eigentum. Gestützt auf 
Erwägungen wirtschaftlicher und sittlicher Art, 
will Aristoteles das Sondereigentum gewahrt 
wissen, aber die schroffe Scheidung des Mein und 
Dein soll durch die Tugend gemildert werden, 
dem Sprichwort gemäß, daß unter Freunden alles 
gemein ist. Aristoteles denkt bei Besitz und Eigen- 
tum zunächst an Grund und Boden, sodann an 
die Mittel und Werkzeuge des Hausbedarfs nach 
seinem ganzen Umfang. Das Eigentum in diesem 
Sinn erscheint ihm als die unentbehrliche Grund- 
lage für die Betätigung eines freien Mannes, 
auf seine verständige Verwaltung geht die „natur- 
gemäße Wirtschaftskunde“, welche als solche Hilfs- 
wissenschaft der Politik ist. Unterschieden von ihr 
und durch die Prädikate des Unnatürlichen und 
Künstlichen gebrandmarkt ist dagegen die andere, 
welche sich auf den Erwerb um des Erwerbs willen 
richtet und daher über das zum vollendeten Leben 
Erforderliche hinaus ins Grenzenlose strebt. Für 
die volkswirtschaftliche Bedeutung einer gesteiger- 
ten Produktion hat er kein Verständnis, noch we- 
niger für die des Handels, und von allen „natur- 
widrigen“ Erwerbsarten ist ihm das Geldausleihen 
die naturwidrigste. Den Reflex der wirtschaftlichen 
Zustände, welche in seiner Umgebung die herrschen- 
den waren, darf man hierin nicht erblicken. Über die 
Stufe einer patriarchalischen Naturalwirtschaft war 
man in Griechenland längst hinaus, das Kapital 
war in Athen wie in Sparta zu einem entscheidenden 
Faktor des öffentlichen Lebens geworden. Dagegen 
wirkt darin die althellenische Auffassung nach, der- 
zufolge die freie Muße des Bürgers notwendiger- 
weise jedes wirtschaftliche Geschäft ausschließt und 
die produktive Arbeit seiner nicht würdig ist. Viel- 
leicht hängt es mit dieser Geringschätzung der 
Arbeit zusammen, wenn seltsamerweise unter den 
„natürlichen Erwerbsarten“ auch der Raub auf- 
geführt wird; ihre letzte Spitze aber und ihren 
schneidendsten Ausdruck findet sie in der von Ari- 
stoteles unternommenen philosophischen Recht- 
fertigung der Sklaverei. 
Schon damals hatte es nicht an Stimmen ge- 
fehlt, welche die Sklaverei als widernatürlich 
bezeichneten. Aristoteles glaubt sie durch ein 
doppeltes Argument widerlegen zu können. Ein- 
mal fordert seiner Meinung nach der Bedarf des 
Hauses auch beseelte Werkzeuge. Solange das 
Weberschifschen nicht von selbst webt und der 
Zitherschlegel nicht von selbst musiziert, glaubt er 
der Sklavenarbeit nicht entbehren zu können. So- 
dann aber scheint ihm dieselbe in der Natur selbst 
begründet zu sein, welche die einen zu edler geistiger 
Beschäftigung, die andern zu körperlicher Arbeit 
berufen und angelegt hat. Wer sich selbst nicht 
vorzustehen vermag, aber die Befehle anderer aus- 
zuführen geschickt ist, für den ist es gut und natür- 
lich, zu gehorchen. Darum sind die Barbaren die 
gebornen Sklaven der Hellenen, und naturwidrig 
ist nur, einen Angehörigen der zur Herrschaft beru- 
fenen Hellenen zum Sklaven zu machen. Interessan- 
  
  
ter aber als diese Vordersätze, mit denen der größte 
griechische Philosoph noch ganz und gar im Bann 
seiner Zeit und seines Volkes steht, ist es, zu ver- 
folgen, wie ihm die Durchführung derselben Zu- 
geständnisse abzwingt, welche, konsequent entwickelt, 
zu ihrer Aufhebung hätten führen müssen. Denn 
zunächst muß Aristoteles zugestehen, daß die von 
ihm aufgestellte Regel zahlreiche Ausnahmen auf- 
weist und häufig genug in dem Körper eines Freien 
eine sklavische Seele oder in sklavischem Körper ein 
freier und edler Geist wohnt. Ein direkter Verstoß 
gegen das vermeintliche Naturgesetz ist aber sodann 
sein Rat, den Sklaven als Lohn des Wohlverhal- 
tens die Freiheit zu versprechen. Denn waren sie 
von Natur für die Freiheit bestimmt, so durften 
sie nicht in Knechtschaft gehalten, im entgegen- 
gesetzten Fall aber dürfen sie nicht in Freiheit ge- 
setzt werden. Endlich aber wird unterschieden 
zwischen dem Sklaven als solchem und dem Men- 
schen in ihm, es wird auch dem letzteren noch die 
Fähigkeit zur Tugend zugesprochen, ja es wird 
anerkannt, daß alle Menschen als solche ein Band 
der Freundschaft und der Gerechtigkeit umschlinge. 
Nur die Übermacht griechischer Gewöhnung und 
Sitte und die untrennbare Verbindung des an- 
tiken Wirtschaftslebens mit der Sklaverei hinderten 
alsdann noch, die einzig richtige Konsequenz zu 
ziehen, daß der Mensch als Mensch nicht Sklave 
sein dürfe. 
Die gleiche, echt griechische Auffassung wirkt 
nach in den Bestimmungen über den Idealstaat 
und das Staatsbürgertum. Was zunächst 
im allgemeinen das Kennzeichen des Bürgers 
betrifft, so erblickt Aristoteles dasselbe in der aktiven 
Teilnahme am Leben des Staats, der Verwaltung 
und Rechtspflege. Im besten Staat aber, in 
welchem das „schöne“, auf Tugend basierte Leben 
verwirklicht ist und der gute Bürger mit dem 
wackern Mann zusammenfällt, ist politische Be- 
tätigung notwendig an die Tugend gebunden. 
Dieser aber — Aristoteles scheut vor dem harten 
Wort nicht zurück — ist kein professioneller Hand- 
arbeiter fähig. Zwar bedürfen die Staatsbürger 
des Ackerbaus und der Gewerbe, aber sie üben 
sie nicht selbst aus. sondern überlassen dies den 
Sklaven und den Einsassen. Den Einfluß, welchen 
die realen Verhältnisse, Boden, Lage, Charakter 
der Bevölkerung usw., auf jedes Staatswesen aus- 
üben, unterschätzt Aristoteles nicht. Auch bei dem 
Entwurf eines „besten Staates“, „wo man sich 
alles nach Wunsch ausdenken kann und nur nichts 
Unmögliches voraussetzen muß“, gehter ausführlich 
darauf ein. Er wünscht für denselben mittlere 
Fruchtbarkeit des Bodens, eine Verbindung mit 
der See in der Art, wie Athen sie besaß, und als 
Bürger Hellenen, weil nur sie den Mut der nor- 
dischen Barbaren mit den geistigen Fähigkeiten 
der Asiaten verbinden. Wichtiger aber für den 
Staatsmann als diese Gaben des Glücks ist ihm 
die moralische Tüchtigkeit der Bürger, die auf 
Einsicht, Vorsatz, Erziehung und Unterricht be-
	        

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