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Impf-Friedhof.

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Bibliographic data

fullscreen: Impf-Friedhof.

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1884
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884.
Volume count:
12
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1884
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No 35.
Volume count:
35
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
1. Handels- und Gewerbe-Wesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Law

Title:
Zweites Verzeichniß der, regelmäßigen Untersuchungen unterliegenden und den Anforderungen der Reblaus-Konvention entsprechend erklärten Gartenbau- etc. Anlagen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Full text

— 145 — 
mit der Mutter und dem Kinde zum Impfarzt, um ihm diesen 
Impfschaden zu zeigen. Der Arzt bekam, als er den Sachverhalt 
vernahm, einen roten Kopf; er erbot sich, das Kind im Kranken- 
hause zu behandeln, falls der Zustand schlimmer würde. Der 
Unterarm war damals nach Aussage der Mutter bis zur Hälfte 
nach dem Handgelenk zu schwarzblau, ebenso die Gegend um das 
Schulterblatt. Der Oberarm war fürchterlich dick, die 4 Pusteln 
eiterten stark. Nun meinte er, das Kind sei blutarm. Warum 
hat er es denn geimpft? Dos ist doch strafbar? Oder ist die 
Blutarmut erst nach dem Impfen eingetreten? Der Arzt gab dann 
Verhaltungsmaßregeln. Am Sonnabend kam er unaufgefordert 
in die Wohnung; 4 Wochen lang mußte das Mädchen die Schule 
versäumen. Nach 6 Wochen war äußerlich alles geheilt; die 
Blutarmut hat zugenommen. Die Länge der Impfnarben beträgt 
M31, 27, 23 und 24 mm bei einer Breite von 1 cm. Knapp 1 Jahr 
nach der Impfung stellte sich um den Mund herum ein Ausschlag 
ein. Vorher ist derartiges nie beobachtet worden. Der Arzt hat 
für die Behandlung des Mädchens kein Honorar genommen. 
Das ehrt ihn, spricht aber keineswegs dafür, daß die Impfung 
an der Erkrankung unschuldig sei, im Gegenteil! 
350. Bremen. Fräulein Marie Sch. schreibt am 27. 11. 1911: 
Bis zu meinem 1. Lebensjahre war ich ein gesundes Kind. Nachdem 
meine Mutter mit mir zum Arzt ging, um mich impfen zu lassen, 
ging mein Martyrium an. Vom 1. bis zum 14. Jahr verging kein 
Sommer, an dem ich nicht an Augenentzündung erkrankte. Gleich 
nachdem ich geimpft worden war, erkrankte ich an einem entsetzlichen 
Hautausschlag; alsdann schlug mir die Krankheit auf die Augen. 
Durch all die scharfen Mittel wurde mir die Sehkraft meiner Augen 
fast gänzlich zerstört. Das linke Auge ist erblindet, das rechte Auge 
ist kurzsichtig, auch ist’s durch Flecken getrübt. Und so hat man mich 
in's Leben gehen lassen, um den Kampf um's Dasein zu kämpfen.= 
351. Bremen. Frau Frieda M. schreibt: „Am 20. 10. 1910 
war ich mit meinem 2½ Jahre alten Kindchen zur Impfung. Seitdem 
ist nun der Appetit, aller Mut und Frohsinn meines Kindes dahin. 
Jetzt liegt es sehr krank danieder.“ 
352. Bremen. Frau Ehl. schrieb am 8. 11. 1910: „Ich erkläre 
mich hiermit als Gegnerin der Impfung. Zwar bin ich nicht mehr 
in den Jahren, in denen ich ein Kind impfen lassen müßte, doch bin
	        

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