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Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung.

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Bibliographic data

Full text: Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung.

Monograph

Persistent identifier:
petersilie_preussiche_staedteordnung_1908
Title:
Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung.
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag der Dürrschen Buchhandlung
Document type:
Monograph
Collection:
preussen
Publication year:
1908
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Vierter Abschnitt. Die preußische Städteordnung vom 19. November 1808.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Fünftes Kapitel. Einführung und unmittelbare Wirkung der Städteordnung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Schenkendorfs Städtelied.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung.
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Einleitung. Anordnung des Stoffes und Skizze des Gedankengangs.
  • Erster Abschnitt. Die deutschen Städte im Mittelalter: Ihre Blütezeit.
  • Die allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Zustände im Reiche etwa seit 1200; die äußere machtvolle Stellung der Städte.
  • Die Zahl der Städte und ihre Größe.
  • Ein Städtebild über das Leben und Treiben im Inneren der mittelalterlichen Stadt.
  • Geistige Kultur.
  • Die wirtschaftliche Gliederung der Bevölkerung: ,,Genossenschaft".
  • Die äußere Verfassungsform.
  • Verwaltungsbefugnisse des Rates: freieste Selbstverwaltung.
  • Zweiter Abschnitt. Die deutschen Städte im 16. und 17. Jahrhundert: Die Korruption der städtischen Verwaltung.
  • Die wirtschaftlichen und politischen Zustände im Reiche: Allmählicher Verfall des Bürgertums.
  • Zahlen.
  • Städtebild dieser Zeit.
  • Form der Verfassung des Stadtregiments und Art seiner Verwaltungstätigkeit.
  • Verhältnis der Stadtbehörde zur Bürgerschaft: keine Gemeindevertretung.
  • Lehre aus dieser historischen Entwicklung für die Anwendung des Prinzips der Selbstverwaltung.
  • Dritter Abschnitt. Die preußischen Städte im 17. und 18. Jahrhundert: Vernichtung städtischer Freiheit.
  • Die mit der Vernichtung städtischer Selbständigkeit endende Entwicklung eine historische Notwendigkeit.
  • Der Große Kurfürst. Mittel, um Einfluß auf die Städte zu gewinnen: Garnisonen und Akzise.
  • Friedrich Wilhelm I.: seine durchgreifenden Maßnahmen. Verhältnis der Staatsbehörde, insbesondere des Militärs zur Stadt.
  • Das kurze Zwischenspiel des Allgemeinen Landrechts.
  • Größe damaliger Städte
  • Ein Städtebild damaliger Zeit.
  • Schilderung der Einwohner: ihr bürgerliches und Familienleben.
  • Ihr politisches Leben.
  • Ursachen des Zusammenbruchs 1806.
  • Vierter Abschnitt. Die preußische Städteordnung vom 19. November 1808.
  • Erstes Kapitel. Die Stellung der Städteordnung im Gesamtreformwerk Stein-Hardenbergs.
  • Zweites Kapitel. Die Entstehungsgeschichte der Städteordnung.
  • Drittes Kapitel. Die Schöpfer der Städteordnung: Freiherr von Stein und Frey.
  • Viertes Kapitel. Der Inhalt und Geist der Städteordnung.
  • Fünftes Kapitel. Einführung und unmittelbare Wirkung der Städteordnung.
  • Die Einführung in Königsberg.
  • In Berlin.
  • Schenkendorfs Städtelied.
  • Das alte Beamtentum über die Städteordnung. Die Verzagtheit und Gleichgültigkeit des Bürgertums
  • Die allmähliche Eingewöhnung in die neue Verfassung und die neuen Aufgaben.
  • Sechstes Kapitel. Die Bedeutung der Städteordnung.
  • Literaturangaben.
  • Die Städteordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 30. Mai 1853, für Westfalen vom 19. März 1856 und für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856.

Full text

— 110 — 
Nun gilt's ein neues Bilden; O komm in unsre Säle, 
so komm in deiner Kraft in unfre Schulen komm, 
aus himmlischen Gefilden mit rechter Treu uns stähle 
zur Erde, Wissenschaft! und mach' uns wieder fromm! 
Man soll dich treulich pflegen, Frisch auf, du Bürgerjugend, 
du teures Erb’ und Gut, in Waffen tummle dich! 
daß noch im Vätersegen Das heiß' ich rechte Tugend, 
der freie Enkel ruht. zu kämpfen männiglich. 
Aber freilich das alles waren Höhepunkte der Begeisterung. In 
den weiten Kreisen der Bürgerschaft sah es anders aus. Hier verstand 
man die Bedeutung der Städteordnung keineswegs. Es war so, auch 
diese Reform hat der Nation durch Befehl ihres Königtums gegen ihren 
Willen geradezu aufgezwungen werden müssen. Daß der Adel und auch 
die alte Schule des Beamtentums über die republikanischen Grundsätze der 
Städteordnung unwillig waren, haben wir schon gesehen; fast erschrocken ver- 
nahmen sie, daß einer der ersten Staatsbeamten, der Präsident von Gerlach 
die Wahl zum Oberbürgermeister von Berlin angenommen habe. Aus 
Beamtenkreisen ließ sich eine Stimme in Berlin also vernehmen: 
„Der monarchische Staat läuft Gefahr, seine Verfassung zu verlieren, wenn 
er dem Volk ohne alle Vorbereitung ein republikanisches Administrationsverfahren 
einräumen will. Das Volk, welches bisher immer am Gängelbande geleitet 
wurde, kann nicht auf einmal allein stehen, geschweige, daß es auf rauhen und 
ungebahnten Wegen allein gehen werde, ohne zu fallen.“ 
Und ein Berliner Stadtsyndikus sagt entsetzt: „Ich meinerseits möchte 
dort nicht Bürger heißen, viel weniger sein.“ Und eine andere Stimme: 
„Warum das städtische Regiment wieder größtenteils in die Hände der Bürger 
geben? Wieviel Patrioten gibt es denn, die ihr eigenes Wohl um des allgemeinen 
Besten willen fortwährend hintenansetzen, und wieviel sind denn in der Lage, auch 
beim besten Willen es tun zu können?“ 
Aber auch in den breiten Kreisen der Bürgerschaft herrschte bei 
dem völlig ermatteten Gemeinsinn eine arge Gleichgültigkeit und die 
Furcht, daß die neue Ordnung Ungelegenheiten bereiten und Zeitverlust 
mit sich bringen könne. 6 
In der Tat, welche mächtige Anspannung aller Kräfte des Idealis- 
mus, welcher unerschrockene Glaube an die lebenweckende Kraft der 
Freiheit hatte bei jenen Männern dazu gehört, dem Bürgertum die 
Gabe zu bieten, die dazu bestimmt sein sollte, es wieder auf die Stufe 
seiner einstigen stolzen Größe emporzuheben. 
Bei der geschilderten Sachlage ist es nur zu verständlich, daß man 
weder in den neuen Magistraten noch in den Stadtverordnetenkreisen den 
Geist der neuen Ordnung recht verstand. In Breslau betonte der Ober- 
syndikus bei der Einführung der Stadtverordneten, „daß der Magistrat 
die allein ausführende Behörde“, daß er „Achtung, Vertrauen und Ge- 
horsam“ zu fordern berechtigt sei. Gehorsam — ohne diesen konnten
	        

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