Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1904. (70)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1904. (70)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1904
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1904.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
70
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1904
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Anzeigen.

Full text

Bezüglich der in dem neu erreichten Gebiet vor- 
gesundenen Handelsverhältnisse ist zu berichten, daß 
etwa in der nördlichen Hälfte dieses Expeditions- 
abschnittes auch die älteren Elfenbeinvorräthe noch 
ziemlich reichlich vorhanden zu sein scheinen, während, 
wie bereits früher angedeutet, das Nyemland und 
Nanguma durch andauernden Verkauf, speziell nach 
Esanku, wenig älteres Elfenbein mehr besitzen dürften. 
Die nähere Umgebung von Bertna wird seit Jahren 
von Haussahändlern und auch den Bertualenten selbst 
ausgebeutet, die ihre Produkte seither bereits nach 
dem angrenzenden französischen Gebiet, in der größeren 
Mehrzahl jedoch nach Ngaundere und von da zur 
Niger-Kompagnie trotz der weiten Entfernung (etwa 
15 Tagemärsche für Eingeborene bis Ngaundere) 
zum Versand brachten. Als Gegenwerth wurden 
meist Salz, gewisse hier unerhältliche Perlen und 
sehr gute selbstgefertigte Gewebe, ebenfalls meist aus 
der englischen Kolonie, eingeführt. Der Handel mit 
Gewehren und Pulver dagegen ist bei den gras- 
bewohnenden Stämmen wenig in Aufnahme gekommen. 
Von vornherein muß bei diesem einer sehr viel 
weiteren Entwickelung entgegensehenden Haussahandel, 
so vortheilhaft er durch die Findigkeit dieser Leute 
in vieler Beziehung auch scheint, die Beobachtung 
berücksichtigt werden, daß die Haussa eine außer- 
ordentliche Preissteigerung im Ankauf sowohl wie 
im Verkauf ihrer Produkte herbeigeführt haben, da 
Zeit und Transport für sie keine Rolle spielen. 
Die Verhältisse des Gummihandels liegen ganz 
entsprechend, nur daß die Gewinnung dieses Pro- 
duktes sich, so weit überhaupt bekannt, noch im aller- 
ersten Anfangsstadium befindet; ein allgemeiner Auf- 
schwung der Gummiproduktion steht, wie überall, 
wohl erst mit dem Spärlicherwerden des Elfenbeins 
zu erwarten. 
eine Menge verkaufsfertigen Gummis vorhanden, der 
mir zu billigsten Preisen massenhaft angeboten wurde. 
Auch hier sind, entsprechend meinem vorher erwähnten 
Bericht, die Ostbule, in erster Linie die Esanku die 
Abnehmer. Leider fanden sich auch hier sämmtliche 
sehr reichliche Kickria in den näheren Dorfumgebungen 
gefällt, ein Uebelstand, dem ich in bereits berichteter 
Weise nach Kräften entgegenwirkte. Weiter nördlich 
war die Gummibereitung überhaupt eine unbekannte 
Sache, und brachte erst die Haussaansiedelung in 
Bertua mein Instruktionspersonal wieder in Thätig- 
keit. Einzelne dieser Leute, die in Lagos, Sansanne 
Mangn, ja in Kumassi und Accra den Gummihandel 
kennen gelernt hatten, erkundigten sich angelegentlichst, 
ob die Gesellschaft Süd-Kamerun auch Kautschuk 
anzukaufen beabsichtigte, da der Kleinhandel mit 
Gummi mehr noch wie der Elfenbeinhandel den 
Marktgepflogenheiten der Haussa entspricht. Da auch 
Bertua großes Interesse an den Tag legte, habe ich 
eine aus Bertug= und Haussalenten gemischte Abthei- 
lung in der Gummibereitung unterrichten lassen und 
glaube, in der Folge sicher annehmen zu können, auf 
dem für Bertua und Haussa freien Wege über Motbe 
44 
  
  
So war im närdlichen Nyemlande 
  
oder auch auf der neu zu eröffnenden, vicl kürzeren 
Mesimaroute in kurzer Zeit die ersten Gummilasten 
für die Yukadumafaktorei erwarten zu dürsen. 
Was die Verkehrsverhältnisse innerhalb des vor- 
liegenden Expeditionsabschnittes anlangt, so muß ich 
zunächst die Angaben über die Benutzbarkeit des oberen 
Djah in meinem letzten Bericht nach recht zuverlässig 
erscheinenden neueren Erkundungen dahin modi- 
fiziren, daß, trotzdem ein Kanuverkehr von Baka ab 
etwa bis nach Esanku mit großer Wahrscheinlichkeit 
besteht, einige kürzere Schnellen (angeblich vier) auf 
dieser Strecke angenommen werden müssen. Es brachte 
dieser Expeditionsabschnitt des Weiteren ergänzende 
Nachrichten über den oberen Nyong zu meinen 1898 
gemeldeten Erkundungen. Demnach scheint, entsprechend 
den damals eingezogenen Nachrichten, der Fluß in 
Verlängerung der von mir befahrenen und ausge- 
nommenen Strecke bis in die Gegend von Akono-linga 
benutzbar zu sein, während oberhalb eine fortgesetzte 
Reihe von Schnellen und Fällen jeden Verkehr un- 
möglich macht. Auf dem unteren Apfom dagegen 
soll lebhafter Kanuverkehr herrschen. Von den Wegen, 
die in handelspolitischer Beziehung später eventuell 
in Frage kommen könnten, wäre zunächst eine große 
Verbindung durch die starken Yangumastämme bis 
in die Gegend der Lobomündung und nach Esankn 
hinein erwähnenswerth. Die stark begangene Straße 
von Sebule-lume durch Omwang zum Nyong und 
nach Akono= linga wird ferner zur Erschließung des 
Nordwestviertels der Konzession hohe Bedeutung ge- 
winnen, und wären als bedeutende Handelsverbin- 
dungen, abgesehen von dem bereits früher erwähnten 
Wege Yukaduma — Mesima —Wubio schließlich die 
sehr großen Karawanenstraßen Bertua — Ngolog— 
Akono-linga, Bertua—Yoko, Bertua —Ngaundere und 
Bertua — Kadei zu bemerken, die, abgesehen von 
ersterer, sämmtlich ohne Weiteres als benutzbar an- 
zusehen sind. Für die nächstliegenden Anforderungen 
kommen endlich nur zwei Routen in Betracht, die 
von Haussas und Bertnas in Unterbrechungen schon 
lange benutzten Wege nach Süden, deren Ausbau und 
Sicherung zur gedeihlichen Entwickelung der BDuka- 
dumafaktorei dringend nöthig scheint. Die Verbin- 
dung über Molbe (Plehn) ist zwar zur Zeit sicher, 
dagegen weiter und großer, unbewohnter Urwald- 
strecken halber unbequemer als der vorläufig ver- 
schlossene Weg Bertnua — Dassi— Bepol — Mesima— 
Yukaduma. Die Erschließung und Aufbesserung dieser 
Straße, durch Beilegung der Dassiangelegenheit, Be- 
seitigung der scharsen Feindschaft Bertug —Bepol, 
Regelung der Verhältnisse in dem haussaseindlichen 
Bomomestamm Mesima und schließlich Eröffnung des 
von Dnukaduma ängstlich geheim gehaltenen Mesima- 
weges von rückwärts sehe ich als Hauptausgabe der 
Expedition auf dem bevorstehenden Rückmarsche an. 
Den der Plehnschen Katastrophe halber zu be- 
strafenden Dassileunten werde ich, wenn irgend 
thunlich, die Herstellung eines größeren Theiles ge- 
nannter Verbindung als erste Bedingung auferlegen,
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Periodical volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment