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Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

Object: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1885
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreizehnter Jahrgang. 1885.
Volume count:
13
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1885
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück No 20.
Volume count:
20
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Contents

Table of contents

  • Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen.
  • Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Übersicht.
  • Berichtigungen.
  • Drittes Buch. Geschichte des Kurstaats Sachsen von 1553 bis 1806.
  • Erste Abtheilung. Geschichte Kursachsens von dem Tode des Kurfürsten Moritz bis zu dem Johann Georgs I. 1553-1656.
  • Erstes Hauptstück. Sachsen unter Kurfürst August 1553-1586.
  • Zweites Hauptstück. Kursachsen vor, in und nach dem 30jährigen Kriege 1586-1656.
  • 1. Die Zeit Christians I. 1586-1591 und Christians II. nebst der Administration Friedrich Wilhelms von Sachsen-Weimar 1591-1611.
  • 2. Kursachsen unter Johann Georg I. bis zur Beendigung des böhmischen Kriegs und der unterpfändlichen Einräumung der Lausitzen 1611-1623.
  • 3. Kursachsen während des dänischen und schwedischen Krieges bis zum Prager Frieden, 1623-1635.
  • 4. Kursachsen vom Prager Frieden bis zum Ende des dreißigjährigen Krieges. 1635-1648.
  • 5. Kursachsen vom westfälischen Frieden bis zum Tode Johann Georgs I. 1648-1656.
  • 6. Innere Staats- und Kulturverhältnisse Kursachsens vom Tode August I. bis zu dem Johann Georgs I. 1586-1656.
  • Anhang. Die Lausitzen vom 15. bis 17. Jahrhundert.
  • Zweite Abtheilung. Geschichte Kursachsens und seiner Nebenländer unter Johann Georgs I. Nachkommen bis zur Erhebung Sachsens zum Königreiche. 1656-1806.

Full text

Der westfälische Friede. 185 
ebenso vergeblich, auch der Entschädigung deutscher Fürsten mit 
Reichsländern entgegentrat, geschah vornehmlich aus Eifersucht 
auf Brandenburg, dem seit 1640 der junge Kurfürst Friedrich 
Wilhelm allmählich eine unabhängige Stellung zu erringen 
gewußt hatte, welche von der Unfreiheit Sachsens auffällig 
abstach; auch ist es erklärlich, daß die Bestimmung des Friedens, 
nach welcher das Erzstift Magdeburg nach des Administrators 
Angust Tode als Herzogthum an Brandenburg fallen sollte, 
und nur die vier magdeburgischen Amter Querfurt, Jüterboack, 
Dahme und Burg Sachsen als erblicher Besitz zugesprochen 
wurden (Art. XI.) 1), einen Stachel in des Kurfürsten Brust 
zurückließ; daher denn auch Friedrich Wilhelm, als er ihm 
wegen Errichtung einer dritten Partei, die den Frieden erzwingen 
sollte, zu Lichtenburg Vorschläge machen ließ, Januar 1648, 
bei ihm durchaus kein williges Gehör fand. Dieser Haß gegen 
Brandenburg und der kaum minder heftige gegen Hessen-Kassel, 
die beiden Hauptvertreter des Calvinismus, verleitete ihn sogar, 
der Ausdehnung des Religionsfriedens auf die Reformirten sich 
hartnäckiger zu widersetzen, als selbst die strenglutherischen Tra- 
ditionen seines Hauses rechtfertigten; noch als dieselbe bereits 
zugestanden war, legte er, 14. Juni 1648, einen ebenso ge- 
hässigen als nutzlosen Protest dagegen ein; da aber selbst der 
Kaiser dieses einmal gemachte Zugeständniß nicht weiter in 
Frage gestellt wissen wollte, so unterzeichnete schließlich auch 
Sachsen im November den nach langer Mühe am 14./24. 
October 1648 zu Stande gebrachten Frieden. Nur in zwei 
Punkten war dasselbe mit seinen Vorschlägen durchgedrungen: 
daß das Jahr 1624 das Normaljahr für die Restitutionen 
sein und daß die den Schweden zugestandene Entschädigung 
von 7 Millionen Thalern wenigstens auf sieben Reichskreise 
gleichmäßig vertheilt werden sollte; auf Sachsen entfielen davon 
267107 Thaler, dem ausgesangten Lande eine sehr drückende 
Summe, doch unbedentend gegen das, was die Schweden aus 
den sieben Kreisen, in welche sie sich vertheilt hatten, zu ziehen 
1) Über die Aurechte Sachsens an das Amt Egeln und die Probstci 
Göllingen s. Weiße, Geschichte V, 59 ff. 
1648
	        

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