Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Das Staats- und Verwaltungsrecht des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen.

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen.

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
cbl
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1873
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
cbl_1885
Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreizehnter Jahrgang. 1885.
Bandzählung:
13
Herausgeber:
Carl Heymanns Verlag
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1885
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No 2.
Bandzählung:
2
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Das Staats- und Verwaltungsrecht des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen.
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Erster Abschnitt. Einleitung.
  • § 1. Staatsgebiet. Geschichtliche Entwicklung. Stellung zum Reiche. Dekorationen und Staatswappen.
  • Zweiter Abschnitt. Die staatlichen Organe.
  • § 2. Das Staatsoberhaupt.
  • § 3. Die Staatsämter.
  • § 4. Die Staatsbeamten.
  • § 5. Die Staatsangehörigen.
  • § 6. Die Gemeindeverfassung.
  • § 7. Der Landtag.
  • Dritter Abschnitt. Die staatlichen Funktionen.
  • § 8. Die Gesetzgebung.
  • § 9. Die Justiz.
  • § 10. Die Verwaltung.
  • I. Innere Verwaltung.
  • A. Strafpolizei.
  • B. Sicherheitspolizei.
  • C. Ordnungs- und Sittenpolizei.
  • D. Gesundheitswesen.
  • E. Bauwesen.
  • F. Armenwesen.
  • G. Wirtschaftspflege.
  • 1. Bergbau.
  • 2. Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei.
  • 3. Gewerbe.
  • 4. Handel.
  • 5. Verkehr.
  • II. Finanzverwaltung.
  • § 11. Das Verhältnis des Staates zu Kirche und Schule.
  • Sachverzeichnis.
  • Werbung

Volltext

$ 10, Die Verwaltung. 153 
Formulare für Wandergewerbescheine vgl. Bekannt- 
machung vom 10. Dezember 1896. 
5. Verkehr. 
Die Postordnung vom 20. März 1900 nebst 
Nachträgen ist in der Gesetzsammlung veröffentlicht, 
'ebenso die Telegraphenordnung vom 16. Juni 1904 
nebst Nachträgen. Der Vertrag zwischen der König- 
lich Preußischen und Fürstlich Schwarzburgischen Re- 
gierung vom 17. Mai 1867 wegen Regelung des 
Postwesens (siehe Gesetzsammlung von 1867 S. 215 ff.) 
hat jetzt im wesentlichen seine Bedeutung verloren. 
Artikel 4 daselbst bestimmt, daß die Beamten bei den 
Poststellen im Fürstentum von der Preußischen Post- 
verwaltung bestellt werden, daß aber bei der Wahl 
dieser Beamten vorzugsweise auf Liandesangehörige, 
soweit dies mit dem Interesse des Postdienstes ver- 
einbar ist, Rücksicht genommen werden sol. Durch 
diese Anstellung verlieren sie die schwarzburgische 
Staatsangehörigkeit nicht, ebensowenig wie die bei 
den Poststellen im Fürstentum angestellten preußischen 
Untertanen und ihre Angehörigen das preußische 
Staatsbürgerrecht verlieren; dieselben haben während 
ihrer Anstellung im Fürstentum die gesetzlich und 
ortsstatutarisch bestehenden Staats- und Gemeinde- 
abgaben zu entrichten. — 
Schiffbare Flüsse sind im Fürstentum nicht 
vorhanden. — 
Die nichtpreußischen Eisenbahnen stehen 
unter der Aufsicht des Ministeriums, Abteilung des 
Innern. Staatsverträge sind über den Bau von 
Eisenbahnen veröffentlicht: Dietendorf— Arnstadt: 
1866 S. 105; Arnstadt— Ilmenau: 1877 S. 13, Ver- 
trag zwischen Preußen und Schwarzburg - Sonders- 
hausen, betreffend die dem thüringischen Eisenbahn- 
unternehmen angehörigen Eisenbahnen: 1882 S. 13;
	        

Downloads

Downloads

Der Text kann in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext
TOC

Diese Seite

ALTO TEI Volltext

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Welche Farbe hat der blaue Himmel?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.