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deutsches Wörterbuch. Zweiter Band H-O. (2)

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Bibliographic data

fullscreen: deutsches Wörterbuch. Zweiter Band H-O. (2)

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1885
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreizehnter Jahrgang. 1885.
Volume count:
13
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1885
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück No 49.
Volume count:
49
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
1. Zoll- und Steuer-Wesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Wörterbuch.
  • deutsches Wörterbuch. Zweiter Band H-O. (2)

Full text

287 
welches mit Kanten besetzt oder bedruckt ist. — Kaut- 
holz, n. mit Kanten versehenes, behauenes Bauholz. 
Kautel, m. vierkantiges Lineal; Schulwort, durch 
Jahn in Aufnahme gekommen. — kantelu, auf die 
Kante stellen, wälzen u. ähnl.; einen wallfisch kanteln, 
ihn, wenn er gefangen ist und am Schiffe liegt, um- 
drehen Adelung. — kanten, mit Kante oder Kanten 
versehen: einen stein kanten, durch Behanen Campe; 
holz kanten; scharf gekantete balken; gekantete vor- 
hänge, tücher, u. ä.; auf die Kante stellen, wälzen: 
einen stein kanten, umkanten, ein fasz kanten Ade- 
lung; dazu Kanthaken, m. eiserner Haken um Gegen- 
stände, die auf die Kante gestellt werden sollen, damit 
anzupacken; in niedriger Rede einen beim kanthaken 
packen, im Genick, überhaupt fest, sicher; als habe ein 
alberner schöps einsmals eine katze beim kanthacken 
ertappet Prätorius Katzenveit D 5b. — kanticht, kantig, 
mit Kanten versehen: kanticht, anguloris, angulatus 
Steinbach, kantig geschliffen. drei-, vierkantig Frisch; 
kantiges holz, vgl. auch scharfkantig. 
Kanzel, s. Predigt= oder Vortragsstuhl; ahd. chan- 
cella, mhd. kanzel; Lehnwort aus dem lat. cancelli, 
Gitter, Brüstung, in der Kirche zunächst der eingegitterte 
Naum für die. Geistlichkeit um den Altar, der nach dem 
Laienschiff zu mit Vortragsständen versehen war, später 
in kirchlichem Sinne auf letztere Bed. eingeschränkt: die 
prediger auf den canzeln Garg. 94; die kanzel besteigen, 
etwas von der kanzel herab verkünden; Girolamo bat 
nun betreten die kanzel Lenau 483; scherzhaft von 
der kanzel werfen: der wein ist genug auszgerufen, 
man wöll jhn dann gar uber die canzel abwerfen Garg. 
194; und von aufgebotenen Brautpaaren: weilen sie 
in 8 tagen dreimahl nacheinander über die canzel ge- 
worfen werden konten Simpl. 4, 73; sinnbildlich für 
die Geistlichkeit: das theater hat oft einen streit mit 
der kanzel gehabt Goethe W. Meister 1, 16; — in 
weltlichem Sinne, = Lehrstuhl: das diese wort Nero 
und Colonia nit aigen namen seind, als etlich uber 
die canzel gehustet haben D. Städtechr. 3, 39; in Oster- 
reich lehrkanzel an einer universität; frei, als Name 
von kanzelähnlichen Orten, z. B. teufelskanzel, Name 
Kantholz — Kanzleibeamter. 
eines Bergvorsprunges im Werrathale u. anderswo; ich 
steige anf des berges rucken zur kanzol von granit 
empor Keller Werke 9, 79; bei den Jägern kanzel in 
einem Tiergarten oder Wildpark, hohes Standgerüste, 
und welschenhahnen 
Kanzleibote — Kaper. 288 
Kanzleibote, m. Bote einer Kanzlei. — Kauzleibuchstabe, m. 
Buchstabe der Kanzleischrift; Bezeichnung einer gewissen 
Art größerer Buchstaben. — Kanzleidentsch, v. das 
Dentsch wie es in den Kanzleien geschrieben und gepflegt 
wurde: das .. unser canzleiteutsch ictz also aufgienet 
und halbirt geschriben wirt SFranck Sprichw. 2, 12°. 
— Kanzleidiener, m. Diener in einer Kanzlei — kanzlei- 
mäßig, einer Kanzlei angemessen. — Kanzleischrift, k. 
Schriftart, wie sie in Kanzleien üblich ist. — Kanzlei- 
sprache, f. Sprache, Sprechart einer Kanzlei; besonders 
ehemals in Bezug auf die kaiserliche und sächsische 
Kanzlei, vgl. unter kanzlei und kanzleideutsch: dasz 
man uns hat bereden wollen, die kanzleisprache wäre 
die beste Gellert 4, 41. — Kanzleistil, m. Schreib- 
weise der Kanzleien. 
Kanzler, m. Vorsteher einer Kanzlei, ahd. kanziläri, 
cancelläri, chenziläri, uhd. kanzeleere, kenzeller, aus 
lat. cancellarius; kanzler einer botschaft, gesandtschaft; 
als vornehme Staatswürde, eigentlich Vorsteher einer 
fürstlichen Kanzlei, staatskanzler, kanzler des dentschen 
reichs; während er als kanzler ihm (dem König) zu 
diensten war CF Meyer d. Heilige 13. — kanzlerisch, 
dem Kanzler angehörig oder angemessen: dasz hlrer 
einc kanzlerische äuszerung vorliegt Bismarck Reden 
11, 120. 
Kapäun, m. verschnittener Hahn; Lehnwort in zwei 
Formen überliefert; altengl. capün, mhd. kapün, auch 
chapoun (Pfeiffers Ubungsbuch 40), uhd. kapaun, 
älter auch kappaun (Garg. 92), coppann (Weckherlin 
804), auf ital. cappone zurückgehend und auf Ver- 
besserung der Hühnermast von Italien her dentend, und 
in älterer Form und stärkerer Andeutschung ahd. chappo, 
chappho, mhd. und älter nhd. kappe, auf das lat. capus 
verschnittener Hahn sich stützend, und von klösterlicher 
Seite her eingedrungen; die Form kappe hält sich über 
das 16. Ih. hinaus: die so die kappen gähling feiszt 
machen wollen Herold Ee 173°; gib einen kappen 
Garg. 182; kapp, cams, kapaun Schottel; und wird 
später durch die hentige Form verdrängt, die aber auch 
in der Umdentung kapphahn auftritt: die fetten kapp- 
hähne Weiße kom. Op. 3, 140; in eigentl. Bed.: zwolf 
cappaunen Garg. 182; vom feiszten und magern ca- 
ponen BWaldis Esop 2, 41; von welchem. capaunen 
ich mein bäuchelchen gemästet 
Goethe 47, 77; übertragen anf den Kastraten Ade- 
um von da Wild zu schießen. — Zusammensetzungen: lung mit dem Plur. kapaune. — kapannen, zum Kapaun 
Kanzelberedsamkeit, f. Beredsamkeit für die Kanzel, geist- 
liche. — Kanzelrede, k. Rede von der Kanzel, Predigt. — 
Kanzelredner, m. geistlicher Redner. 
Kanzeln, von der Kanzel herab sprechen, predigen: 
über einen selbstgewählten satz kanzeln, noch nicht 
gekanzelt haben Campez; frei, einem eine Strafpredigt 
halten, schelten, vgl. abkanzeln; einen berunter kanzeln 
(Schiller Wallenst. Lager 60). — Kanzlei, k. behörd- 
liche Schreibstube; in älterer Form canzellei, mittellat. 
cancellaria, cigentlich mit Gittern (cancelli, vgl. unter 
kanzel) umschränkter Raum für Schreiber, übertragen 
auch auf Behörde und Ort derselben: kanzlei eines 
gerichts, amtes; als Behördenname justiz-, kammer-, 
staatskanzlei; reichskanzlei; in der kciserischen canzellei 
Aventin 1, 213; die in den kanzlcien geuebt und 
erfarn sein 301; morgens zur kanzlei mit akten Platen 
verh. Gabel 1; die oberen deutschen kanzleien ehedem 
Lehrerinnen und Vorbild einer allgemeinen Spr.: ich 
rede nach der sächsischen canzelei Luther Tischr., 
vgl. kanzleideutsch; in cancelleyen, welche die rechten 
lehrerinn der reinen sprache sind Opitz Poeterei 179; 
— Schriftwesen im Allgemeinen: erzväter, die im got 
in sunderhait ausz andern völkern erwelt, und 
in sein canzlei, alle schrift, gesätz, propheten, lob- 
gesung befalch Aventin 1, 124. — Zusammen- 
setzungen: Kanzleibeamter, m. Beamter einer Kanzlei. — 
machen, verschneiden. 
Kapelle, t. 1) kleines gottesdienstliches Gebäude, ahd. 
chapella, chappella, mhd. kapelle, kappelle. mit deut- 
scher Betonung auch käppelle, käppel. Lehnwort aus 
mittellat. capella kurzer Mantel, zufrühest übertragen. 
auf das häusliche Heiligtum der fränkischen Könige, in 
welchem der Mantel des heiligen Martinus mit anderen 
Reliquien aufbewahrt wurde, dann bezogen auf jedes 
kleine Bethaus ohne eigens angestellte Geistliche: da 
stet ein capelle bi, diu ist schone und aber cleine 
Iwein 566; die cappel, ein kleine oder enge kirch 
Maaler: droben stehet die kapelle Uhland 13: 
sprichwörtlich: wo gott eine kirche baut, stellt der teufel 
eine capelle daneben Simrock 300; als Seitenraum 
eines Tempels oder einer Kirche, in der Bibelspr. Jer. 
35, 2. 4; — kapelle in musikalischem Sinne, ursprüng- 
lich — geistlicher Sängerchor, später von der kirchlichen 
Bed. losgelöst, Gesamtheit von Musikern, die zu Auf- 
führungen verbunden sind: königliche, fürstliche kapelle; 
die kapelle des theaters zu X, des 82. regiments; 
badekapelle, die an Knrorten spielt; dazu kapell- 
meeister, der solche leitet. 2) anderes kapelle. Schmelz- 
tiegel, Schmelzschalc, für kupelle stehend, entlehnt aus 
franz. coupclle, ital. coppella, Probiertiegel. 
Kaper, m. Führer eines Raubschiffes, und solches 
selbst; aus niederl. kaper (eigentlich Späher vom Verbum
	        

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