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Bismarck Die gesammelten Werke. Band 4. (4)

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Bibliographic data

fullscreen: Bismarck Die gesammelten Werke. Band 4. (4)

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1886
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierzehnter Jahrgang. 1886.
Volume count:
14
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1886
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück No 52.
Volume count:
52
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
8. Polizei-Wesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Bismarck Die gesammelten Werke.
  • Bismarck Die gesammelten Werke. Band 4. (4)

Full text

Englands Vorschläge zur Dänischen Frage und die Vereinbarungen von 185 1782. 7 
Lowther gerichtet hat, um ihm seine Ansicht über die Art und Weise mitzuteilen, wie die 
so lange bestehende Differen; zwischen Deutschland und Dänemark ihre Löfung finden 
könne.: Eine gleiche Mitteilung ist nach Wien ergangen und Lord Aussell bat seine 
Ansicht und die darauf gegründeten Vorschläge der ernsten Aufmerksamkeit der beiden 
deutschen Großmächte empfohlen. Daß ihnen diese Aufmerksamkeit unfererseits in vollem 
Mahe zuteil geworden ist, bedarf nicht erst der Versicherung. Jene Differenz betrifft zwar 
wesentlich nur die Erfüllung von Forderungen, welche zwischen Deutschland und 
Dänemark vertragsmäßig festgestellt sind, aber wir begreifen den Wunsch befreundeter 
MAächte, eine Streitfrage beigelegt zu sehen, welche allerdings in ihrer weiteren Entwicke- 
lung m sebr ernsten Solgen führen kann, da es, wie Ew. Exgzellenz wissen, für Deutsch- 
land unmöglich ist, Ansprüche aufzugeben, welche mit fseiner ganzen politischen Stellung 
auf das innigste verflochten sind. Wenn wir es im Znteresse des Friedens für unsere 
Dflicht halten, jede uns dargebotene Ansicht über die Lösung der schwierigen Fragen 
ernstlich zu prüfen, so bat insbesondere ein von England ausgebender Vorschlag den 
vollsten Anspruch auf unfere eingebende Beachtung. 
Ich freue mich, sogleich die UÜberzeugung aussprechen zu können, daß die Depesche des 
Grafen ARufsell und namentlich die vier Dunkte, in welchen zum Schluß die Vorschläge 
mlammengefaßt jind, die Grundlage zu einer Verständigung entbalten, wenn die letzteren 
von der Königlich Dänischen Regierung rückbaltlos angenommen und alsdann auch in 
entsprechender Weise ausgeführt werden. 
Wir haben uns zwar nicht verbeblt, daß die Vorschläge Lord AufsSells sich nicht streng 
auf der Basis der Verabredungen von 1851/52 bewegen. 
Aiemand würde uns einen Vorwurf daraus machen können, wenn wir einfach darauf 
beständen, daß auch Dänemark von dieser Basis sich durchaus nicht entferne und daß, 
insofern Dänemark sich zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen außerstande 
erklärte, alsdann auch für uns jede dermalen bestehende Verbindlichkeit aufhöre, und fortan 
nur das alte Recht, für welches man uns ein Aquivalent dargeboten, aber nicht gewährt 
hat, die Grundlage unserer Sorderungen und unseres Handelns sein könne. Aber wir 
erkennen doch auch in den Vorschlägen Lord Aussells eine Sicherstellung der wesentlichsten 
Swecke und nteressen, welche bei den Verbandlungen von 1851/52 maßgebend waren: 
und in dieser Erwägung und in unserem aufrichtigen Wunsche für die Erhaltung des 
Friedens dürfen wir die Berechtigung zu dem Versuche finden, das Siel auf einem etwas 
abweichenden Wege zu erreichen. 
Wir müssen es zunächst dem Königlich Großbritannischen Staatssekretär Dank wissen, 
daß er die Srage durch Entfernung aller derjenigen Punkte vereinfacht, über welche kein 
Streit mehr sein kann. Wir find in dieser Beziehung vollkrommen mit ihm einverstanden, 
und wir haben es immer auf das lebhafteste bedauert, wenn wir genötigt waren, auf 
Verhältnisse zurücklzukommen, welche an und für sich hätten klor sein sollen. Das in der 
Depesche vom 24. September enthaltene Anerkenntnis wird uns dessen in Zukunft über- 
beben. 
Der erste dabin gebörige Satz, welcher die Srhebung von Steuern oder die Ein- 
führung von Gesetzen in Holstein und Lauenburg ohne Zustimmung der Stände ausschlieht, 
entspricht den Bedingungen, welche die bekannten Bundesbeschlüsse auch für den augen- 
blicklichen provisorischen Zustand aufgestellt, und deren Innehaltung wir zur Abwendung 
1 Vgl. die Vorbemerkung m Tr. 1.
	        

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