Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1888
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888.
Volume count:
16
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1888
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No 9.
Volume count:
9
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
2. Zoll- und Steuer-Wesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)
  • Title page
  • Other
  • Inhalts-Verzeichniß
  • Sach-Register.
  • Chronologische Uebersicht des XVI. Jahrgangs 1888.
  • Stück No 1. (1)
  • Stück No 2. (2)
  • Stück No 3. (3)
  • Stück No 4. (4)
  • Stück No 5. (5)
  • Stück No 6. (6)
  • Stück No 7. (7)
  • Stück No 8. (8)
  • Stück No 9. (9)
  • 1. Konsulat-Wesen.
  • 2. Zoll- und Steuer-Wesen.
  • 3. Polizei-Wesen.
  • Siemens'sche Meßapparate.
  • Stück No 10. (10)
  • Stück No 11. (11)
  • Stück No 12. (12)
  • Stück No 13. (13)
  • Stück No 14. (14)
  • Stück No 15. (15)
  • Stück No 16. (16)
  • Stück No 17. (17)
  • Stück No 18. (18)
  • Stück No 19. (19)
  • Stück No 20. (20)
  • Stück No 21. (21)
  • Stück No 22. (22)
  • Stück No 23. (23)
  • Stück No 24. (24)
  • Stück No 25. (25)
  • Stück No 26. (26)
  • Stück No 27. (27)
  • Stück No 28. (28)
  • Stück No 29. (29)
  • Stück No 30. (30)
  • Stück No 31. (31)
  • Stück No 32. (32)
  • Stück No 33. (33)
  • Stück No 34. (34)
  • Stück No 35. (35)
  • Stück No 36. (36)
  • Stück No 37. (37)
  • Stück No 38. (38)
  • Stück No 39. (39)
  • Stück No 40. (40)
  • Stück No 41. (41)
  • Stück No 42. (42)
  • Stück No 43. (43)
  • Stück No 44. (44)
  • Stück No 45. (45)
  • Stück No 46. (46)
  • Stück No 47. (47)
  • Stück No 48. (48)
  • Stück No 49. (49)
  • Stück No 50. (50)
  • Stück No 51. (51)
  • Stück No 52. (52)
  • Stück No 53. (53)
  • Advertising

Full text

— 89 — 
Wänden oder Geräthen irgend welcher Art abstehen, damit nach dem Zurückschlagen des Umschluß— 
kastens die inneren Theile des Apparates bequem zugänglich bleiben. Die? Aufstellung in unmittel- 
barer Nähe der Brennvorrichtung oder der Dampfmaschine ist nur dann zulässig, wenn ein anderer 
geeigneter Platz nicht aufgefunden werden kann; auch ist in solchem Falle wenigstens während der 
Federeinstellungen (vergl. unter Nr. 21 und 25) der Einfluß der vom Breungeräth u. s. w. aus- 
gestrahlten Wärme auf die Feder durch Zwischenstellen von Brettern oder Blechplatten thunlichst 
aufzuheben. Bei der Auswahl des Platzes ist auch auf den Lauf der Abflußleitung Rücksicht zu 
nehmen. Diese Leitung muß sich so anordnen lassen, daß jede Stauung bei dem Ablauf des Brannt- 
weins aus dem Apparat vermieden wird. Zu diesem Behufe ist auch dem Abflußrohr stets eine 
größere Weite zu geben als dem Einlaufrohr. 
19. Das Fundament erhält eine Länge von wenigstens 103 Centimeter (4 Steine), eine 
Breite von 64 (2½ Steine) und eine Höhe von wenigstens 45 Centimeter. Die Höhe wird, wenn 
genügendes Gefälle für den zuströmenden Branntwein vorhanden ist, so gewählt, daß man die Ab- 
lesung des Meßapparates in bequemer Haltung vor demselben sitzend ausführen kann. Die Figuren 
6, 6 a und 60 geben einen Anhalt für den Aufbau des Fundaments. (In Fig. 6b blieben die 
wirklichen Abmessungen der Steine außer Betracht.) Das Fundament wird aus wenigstens 5 Stein- 
lagen errichtet; der Rahmen R für den Einsetzkasten E ruht unten auf der ersten Lage und endet 
oben in der die vierte Steinlage deckenden Cementschicht. Das Rohrstück o wird in die oberste 
Steinlage so eingemauert, daß seine Mittelachse nahezu 19 Centimeter von der vorderen Seite des 
Fundaments absteht und daß es gerade über dem Zuführungsloch des Rahmens Rlendet. Der 
hintere Theil dieses Rahmens hat einen vorspringenden Rand, welcher das Herausnehmen des 
Rahmens verhindert. Oberhalb der zweiten Steinlage wird der Kopf des Ankers A in Cement ge- 
bettet, während der Ankerbolzen durch die oberen Steinlagen hindurchgeführt wird. Auf der obersten 
Steinlage wird endlich die Sohlplatte §, nachdem die Bolzen 1, 2, 3, 1 von unten her durch 
dieselbe hindurch gesteckt worden sind, mit Cement festgelegt und mit der den übrigen Theil dieser 
Lage deckenden Cementschicht ausgeglichen. Die obere Fläche der Sohlplatte ist mit Hülfe einer 
Wasserwaage horizontal zu richten. Auf die Sohlplatte und das Fundament setzt man schließlich 
gemäß der Angabe unter Nr. 14 den Untersatz U und verankert ihn mit Hülfe des Keiles b. 
20. Die einzelnen Theile des Alkoholmessers werden am besten vor dem Aufsetzen auf den 
Untersatz zusammengestellt. Zu diesem Behufe wird zunächst von dem aus seiner Kiste genommenen 
Apparat der Umschlußkasten entfernt. Hierauf wird das Zuflußrohr i (Fig. 2) abgebunden und 
abgeschraubt; ferner werden die anderen festgebundenen Theile, nämlich das Gehänge h, die Feder 
2, der Stoßhebel K und der Fallhebel XH gelöst. Ebenso löst man die dem Achsenlager F des 
Stoßhebels gegenüberliegende, in der Zeichnung nicht sichtbare Lagerschraube, nimmt den Stoßhebel 
ab und entfernt die zum Schutz der Lager in diese eingelegten Zeugstücke. Der Hebel H wird 
sodann nach links übergelegt und die Kurve X an das Gestell des Apparates gebunden. Auch 
wird, nachdem die Schraube I“ am Federbock herausgenommen ist, die Feder 0 nach links hin 
völlig umgelegt, wobei dieselbe aber nur ganz in der Nähe des Federbockes, also in der Nähe ihres 
eingespannten Endes, anzufassen ist. Endlich werden das auf den Lagern der Trommelachse 
ruhende Holzstück, an welchem die beweglichen Theile während des Transports festgebunden waren, 
sowie alle Zeugstücke, welche diese Theile schützten, fortgenommen und die etwa im Innern des Be- 
hälters befindlichen Späne, Korkstückchen u. s. w. sorgfältig entfernt. Nunmehr wird das Brannt- 
weinzählwerk soweit gelöst, daß die Trommelachse mit dem darauf befindlichen Triebe eingelegt 
werden kann. Hierauf werden die Achsenlager geölt, indem man die Lagerschalen aus Rothguß 
aufhebt und die darunter befindlichen Kammern etwa bis zur Hälfte mit Oel anfüllt; nach Wieder- 
einlegen der Lagerschale und des in die mittlere Durchbohrung derselben hineinreichenden Dochtes 
— die Oelgefäße der Trommellager zeigt Fig. 9b für die Trommel des Probenehmers (S. 94) im 
Schnitt — wird auf das Lager selbst noch ein Tropfen Oel gegossen. Sodann wird die ihrer Kiste 
entnommene Trommel auf ihre Lager gesetzt, nachdem die beiden hinten am Trommeleinlauf vorge- 
sehenen, in den Zeichnungen nicht dargestellten Schrauben gelöst worden sind. Ferner wird das 
Zuflußrohr i eingesetzt und festgeschraubt, die beiden Schrauben am Einlauf werden eingedreht und 
angezogen. 
Nun wird die Feder nach rechts zurückgelegt und die Schraube I“ am Federbock wieder 
eingesteckt. Der Stoßhebel K wird sodann eingesetzt und seine Lagerschraube bis zum Zusammen= 
15“ 
19. Aufbau des 
Fundaments. 
20. Zusammen= 
seten des Alkohol- 
messers.
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Periodical volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment