Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Tagebuchblätter. Zweiter Band. (2)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

Full text: Tagebuchblätter. Zweiter Band. (2)

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1889
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889.
Volume count:
17
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1889
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück No. 1.
Volume count:
1
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

law

Title:
Allerhöchste Genehmigung der anbei folgenden Deutschen Wehrordnung.
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Appendix

Title:
Deutsche Wehr-Ordnung.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Chapter

Title:
Anlagen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Appendix

Title:
Anlage 4 zu §. 106. Zusammenstellung derjenigen Bestimmungen, welche in Bezug auf die Militärverhältnisse Anzumusternder zu beachten sind.
Volume count:
A4
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Appendix

Title:
Muster b. Abmusterungs-Bescheinigung.
Volume count:
b
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Tagebuchblätter.
  • Tagebuchblätter. Zweiter Band. (2)
  • Cover
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis zum zweiten Bande.
  • Sechzehntes Kapitel. Während der ersten Wochen des Bombardements.
  • Siebzehntes Kapitel. Die letzten Wochen vor der Kapitulation von Paris.
  • Achtzehntes Kapitel. Während der Verhandlungen über die Kapitulation von Paris.
  • Neunzehntes Kapitel. Von Gambettas Rücktritt bis zum Abschluß der Friedenspräliminarien.
  • Zwanzigstes Kapitel. Wilhelmstraße sechsundsiebzig - Bildsäulen und Büsten - Bucher und Abeken.
  • Einundzwanzigstes Kapitel. Von unsrer Rückkehr aus dem Kriege bis zum vorläufigen Aufhören meines persönlichen Verkehrs mit dem Kanzler - Blicke in die diplomatische Welt - Aufträge für die Presse.
  • Zweiundzwanzigstes Kapitel. Die letzten zwanzig Monate im Auswärtigen Amte - Aus Ein- und Ausgängen.
  • Dreiundzwanzigstes Kapitel. Der Arnimsche Handel - Besuch beim Fürsten in Berlin. Die "Friktionsartikel" der Grenzboten.
  • Vierundzwanzigstes Kapitel. In Varzin.
  • Fünfundzwanzigstes Kapitel. Schönhausen und Friedrichsruh.
  • Sechsundzwanzigstes Kapitel. Aus den Jahren 1878, 1879 und 1880.

Full text

266 Einundzwanzigstes Kapitel 23. Juni 1871 
Nationalversammlung näher zu treten, aber vom Frieden ist eben— 
falls die Rede gewesen. Herr Favre sagt dies in seinem Bericht 
an die Regierung der nationalen Verteidigung vom September 
vorigen Jahres, die die Vorgänge in Haute-Maison schildert, selbst. 
»Nachdem ich — so lesen wir da — durch ein Rundschreiben die Ab— 
sichten der französischen Regierung bekannt gemacht hatte, wollte 
ich die des preußischen Minister kennen lernen. Es schien mir un— 
zulässig, daß zwei Nationen, ohne sich sicher vorher auszusprechen, 
den Krieg fortsetzen, der trotz seiner Vorteile für den Sieger 
demselben schwere Leiden zufügte. Hervorgegangen aus dem Willen 
eines Einzigen, hatte dieser Krieg keinen Grund zur Existenz mehr, 
wo Frankreich wieder Herr seiner selbst war. Ich verbürgte seine 
Liebe zum Frieden und zu gleicher Zeit seinen Entschluß, keine Be— 
dingungen anzunehmen, die aus diesem Frieden einen kurzen und 
drohenden Waffenstillstand machten. Herr von Bismarck antwortete 
mir, wenn er die Überzeugung hätte, daß ein solcher Friede möglich 
wäre, so würde er ihn sofort unterzeichnen.« Herr Favre hat bei 
dieser Gelegenheit auch die Bedingungen, die Deutschland stellte, 
erfahren, und dieselben liefen keineswegs bloß auf die Abtretung 
Straßburgs nebst Weichbild hinaus. »Als ich — so heißt es in dem 
gedachten Berichte Favres — lebhaft wegen der Bedingungen in 
ihn drang, antwortete er mir rund heraus, die Sicherheit seines 
Landes geböte ihm, das Gebiet zu behalten, die dieselbe verbürge. 
Er wiederholte mehrmals: Straßburg ist der Schlüssel des Hauses. 
(Ich sagte: unsers Hauses.) Ich ersuchte ihn, noch deutlicher zu 
sein. Das ist unnütz, sagte er, da wir uns nicht verständigen 
können; das ist eine Sache, die sich später regeln läßt. Ich bat 
ihn das sogleich zu thun. (Dies unterstreichen in dem Artikel.) Da 
sagte er mir, daß die Departements Nieder= und Oberrhein und 
ein Teil desjenigen der Mosel mit Metz, Chateau Salins und 
Soissons (unrichtig, es wurde Saargemünd genannt) ihm unerläßlich 
notwendig wären, und daß er darauf nicht verzichten könne.““ 
Um dieselbe Zeit, wahrscheinlich kurz vor dem obigen Artikel, 
wurde nach Information des Chefs folgender Aufsatz für die Nord- 
deutsche Allgemeine Zeitung gemacht, den er ebenfalls vor dem 
Abdruck sehen wollte und dann korrigierte. Das Eingeklammerte 
wurde von ihm gestrichen, obwohl er es fast wörtlich so, wie ich
	        

Downloads

Downloads

The text can be downloaded in various formats.

Full record

ALTO TEI Full text
TOC

This page

ALTO TEI Full text

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Search results

Search results

Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung.
231 / 269
Demokratie und Kaisertum.
Back to search results Back to search results

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

Which word does not fit into the series: car green bus train:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.