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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1850. (16)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1850. (16)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1910
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1910.
Bandzählung:
44
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1910
DDC-Sachgruppe:
340
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 2.
Bandzählung:
2
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
(Nr. 3702.) Abkommen zur friedlichen Erledigung internationaler Streitigkeiten.
Bandzählung:
3702
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1850. (16)
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichniß des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1850. I. In chronologischer Ordnung.
  • Inhaltsverzeichniß des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1850. II. In alphabetischer Ordnung.
  • 1. Stück (1)
  • No. 1.) Decret wegen Bestätigung des Regulativs für die Vorschuß- und Leihanstalt in Camenz; vom 18ten December 1849. (1)
  • Regulativ der in der Stadt Camenz errichteten Vorschuß- und Leihanstalt.
  • No. 2.) Bekanntmachung, die neue Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staatsschulden betreffend; vom 4ten Januar 1850. (2)
  • No. 3.) Bekanntmachung, die Wiederaufhebung des Kriegsstandes im Amtsbezirke Werdau betreffend; vom 7ten Januar 1850. (3)
  • 2. Stück (2)
  • 3. Stück (3)
  • 4. Stück (4)
  • 5. Stück (5)
  • 6. Stück (6)
  • 7. Stück (7)
  • 8. Stück (8)
  • 9. Stück (9)
  • 10. Stück (10)
  • 11. Stück (11)
  • 12. Stück (12)
  • 13. Stück (13)
  • 14. Stück (14)
  • 15. Stück (15)
  • 16. Stück (16)
  • 17. Stück (17)
  • 18. Stück (18)
  • 19. Stück (19)
  • 20. Stück (20)
  • 21. Stück (21)
  • 22. Stück (22)
  • 23. Stück (23)
  • 24. Stück (24)
  • 25. Stück (25)
  • 26. Stück (26)
  • 27. Stück (27)
  • 28. Stück (28)

Volltext

Geseßtzund Verordnungsblakk 
für das Königreich Sachsen, 
li## Stück vom Jahre 1850. 
    
1) Decret 
wegen Bestätigung des Regulativs für die Vorschuß= und Leihanstalt in Camenze: 
vom 18ten December 1849. 
Way, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König 
von Sachsen 2c. 2. kc. 
thun hiermit kund und zu wissen, daß Wir auf den Vortrag Unserer Ministerien der Justiz 
und des Innern die von dem Stadtrathe zu Camenz im Eirnverständnisse mit den dasigen 
Stadtverordneten beabsichtigte Errichtung einer von der Stadtgemeinde zu vertretenden Vor- 
schuß = und Leihanstalt genehmigt und dem dafür entworfenen Regulative unter Bewilligung 
der in § 14 bemerkten Stempelfreiheit und der in den §& 37, 38, 39, 40 und 41 enthal- 
tenen Rechtsvergünstigungen Unsere Bestätigung mit der Wirkung ertheilt haben, daß dem 
Inhalte desselben von Allen, die es angeht, genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist dieses 
Deeret 
ausgefertigt und unter Beidruckung Unseres Königlichen Siegels von Uns eigenhändig voll- 
zogen worden. 
Dresden, am 1 Sten December 1849. "„ 
Friedrich August. 
b. Ferdinand Zschinsky. 
Richard Freiherr von Friesen. 
der in der Stadt Camenz errichteten Vorschuß= und Leihanstalt. 
   
Regulativ 
Lc. ꝛc. 
8 14. In allen Fällen, wo den gesetzlichen Vorschriften gemäß die Vorschuß: und 
Leihanstalt zu Entrichtung des Werthstempels verbunden sein würde, findet eine Befreiung 
von dieser Steuer statt. Dahingegen sind die bei der Anstalt vorkommenden Schuldver- 
1850. 1
	        

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