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Allgemeine Staatslehre

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Bibliographic data

Full text: Allgemeine Staatslehre

Monograph

Persistent identifier:
pierson_preuss_geschichte_1910
Title:
Leitfaden der Preußischen Geschichte.
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Leonhard Simion Nf.
Document type:
Monograph
Collection:
preussen
Publication year:
1910
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Staatslehre
  • Title page
  • postscript
  • Vorwort zur dritten Auflage.
  • Vorrede zur ersten Auflage.
  • Vorrede zur zweiten Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Erstes Buch - Einleitende Untersuchungen.
  • Erstes Kapitel - Die Aufgabe der Staatslehre.
  • Zweites Kapitel - Die Methodik der Staatslehre.
  • Drittes Kapitel - Die Geschichte der Staatslehre.
  • Viertes Kapitel - Die Beziehungen der Staatslehre zur Gesamtheit der Wissenschaften.
  • Zweites Buch - Allgemeine Sozialehre des Staates.
  • fünftes Kapitel - Der Name des Staates. Griechische, römische, mittelalterliche Terminologie. Entstehung des Wortes „Staat". Seine Mehrdeutigkeit bis in die neueste Zeit. Andere Bezeichnungen.
  • Sechstes Kapitel - Das Wesen des Staates.
  • Siebentes Kapitel - Die Lehren von der Rechtfertigung des Staates.
  • Achtes Kapitel - Die Lehren vom Zweck des Staates.
  • Neuntes Kapitel - Entstehung und Untergang des Staates.
  • Zehntes Kapitel - Die geschichtlichen Haupttypen des Staates.
  • Elftes Kapitel - Staat und Recht.
  • Drittes Buch - Allgemeine Staatslehre.
  • Zwölftes Kapitel - Die Gliederung des öffentlichen Rechtes.
  • Dreizehntes Kapitel - Die rechtliche Stellung der Elemente des Staates.
  • Vierzehntes Kapitel - Die Eigenschaften der Staatsgewalt
  • Fünfzehntes Kapitel - Die Staatsverfassung.
  • Sechzehntes Kapitel - Die Staatsorgane.
  • Siebzehntes Kapitel - Repräsentation und repräsentative Organe.
  • Achtzehntes Kapitel - Die Funktionen des Staates.
  • Neunzehntes Kapitel - Die Gliederung des Staates.
  • Zwanzigstes Kapitel - Die Staatsformen.
  • Einundzwanzigstes Kapitel - Die Staatenverbindungen.
  • Zweiundzwanzigstes Kapitel - Die Garantien des öffentlichen Rechtes.
  • Verzeichnis der Abweichungen (Korrekturen).
  • Namen- und Sachregister.
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Z

Full text

Sechstes Kapitel. 
Das Wesen des Staates. 
  
I. Die Erkenntnisarten des Staates. 
Ehe an die Lösung des wichtigsten und schwierigsten Grund- 
problems der Staatslehre, der Erkenntnis der Natur des Staates, 
gegangen wird, müssen zuvor die möglichen Standpunkte auf- 
gesucht werden, von denen aus eine Erkenntnis des Staates vor- 
genommen werden kann. 
Der Staat findet erstens seine Stelle in der Gesamtheit des 
Geschehens, er tritt uns entgegen als ein Teil des Weltlaufs und 
damit des Realen im Sinne des Objektiven, außer uns Befind- 
lichen¹). Er ist eine Vielheit von Vorgängen, die in Raum und 
Zeit sich abspielen. Diese Vorgänge müßte auch der wahr- 
nehmen können, der nichts Näheres über den Menschen und 
seine Zwecke wüßte, denn das außer uns seiende Reale ist als 
solches ohne jede Innerlichkeit. So sehen und erkennen wir in 
untermenschlichen Verhältnissen die sozialen Handlungen ge- 
wisser Tiergattungen. Die Vorgänge im Bienenstock, im Ameisen- 
haufen nehmen wir wahr, ohne sie deshalb auch richtig deuten 
zu können. Noch heute ist die Wissenschaft lange nicht im 
klaren, auf welchen organischen oder psychologischen Kräften die 
diese Tiergesellschaften ins Dasein rufenden Instinkte beruhen, 
d. h. nur die äußeren sich hier abspielenden Vorgänge sind uns 
genau bekannt, nicht aber die von innen heraus, in jedem Glied 
der Gesellschaft wirkenden Mächte. Wir deuten sie unwillkürlich 
durch Analogie mit unserer Innerlichkeit. Wäre uns die nicht 
gegeben, so würden wir überhaupt nur ein buntes und sinnloses 
Durcheinander in solchen Gesellschaften nicht-menschlicher Orga- 
nismen sehen. 
Eine solche den Staat ausschließlich von außen betrachtende 
  
1) Die letzte erkenntnistheoretische Frage nach der transzendenten 
Bedeutung dieses Objektiven bleibt hier außer Spiel.
	        

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