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Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1890
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtzehnter Jahrgang. 1890.
Volume count:
18
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück No 46.
Volume count:
46
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
3. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Oktober 1890.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.
  • Cover
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Gegenstände des Unterrichts.
  • § 2. Religions- und Sittenlehre.
  • § 3. Deutsche Sprache mit Lesen und Schreiben.
  • § 4. Rechnen.
  • § 5. Formenlehre.
  • § 6. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre.
  • § 7. Gesang.
  • § 8. Zeichnen.
  • § 9. Turnen.
  • § 10. Weibliche Handarbeiten.
  • § 11. Stundentabellen.
  • § 12. Anfang und Schluß des Unterrichts.
  • Anhang.
  • Sachregister.

Full text

22 § 2. Religions= und Sittenlehre. 
darf doch nicht davon ausgegangen werden, als ob sich der Unterricht 
auf diese Einprägung zu beschränken habe; auch sollen die biblischen 
Geschichten, abgesehen von einzelnen Kernstellen (s. Anmerkung 25 
Abs. 4), nicht wörtlich eingeprägt werden. 
Dr. Wild (Stoffpläne 2c., Zusätze II, 1881): „Auf der Unterstufe 
sind neben der Befestigung der Geschichte unter Heranziehung der 
einschlagenden Sprüche und Liederverse durch Charakterisierung der 
auftretenden Persönlichkeiten in erster Linie die religiös-sittlichen Ge- 
danken festzustellen und auf das Leben der Kinder zu übertragen. 
Desgleichen sind hier die bei den einzelnen Geschichten gewonnenen 
Wahrheiten miteinander zu verknüpfen, unter einheitlichen, den späteren 
systematischen Katechismusunterricht vorbereitenden Gesichtspunkten zu- 
sammenzufassen.“ Vergl. hierzu Anmerkung 13c u. 19, auch „Baunack, 
Biblische Geschichte und religiöser Memorierstoff 2c.“ 
12) Die Einrichtung, dem Religionsunterrichte Lektionen von kürzerer 
als einstündiger Dauer zuzuweisen, bezeichnen die G. B. als eine be- 
sonders für niedere Klassen zweckmäßige. Es können so, wenn nicht 
alle, doch die meisten Schultage mit religiösen Unterweisungen bedacht 
werden, und damit würde der Forderung, „jeder Schultag habe an 
seinem Teile dem Kinde geistlich-religiöse Anregung zu gewähren“, 
der Hauptsache nach Genüge geleistet. Vergl. hierzu übrigens § 12 
des Lehrplanes, auch Anmerkung 7, 20, 35, 139, 163, 178—181. 
Gegen die in bester Absicht empfohlene, hier und da wohl auch 
erfolgte Einstellung verkürzter Religionslektionen in die Stundenpläne 
höherer Klassen sind schon früher und auch in neuerer Zeit gewichtige 
Bedenken erhoben werden. 
13) Die Notwendigkeit zweijähriger Lehrkurse für die letzten 
vier Schuljahre wird kaum bestritten werden; in einjährigen Kursen 
würde eine fruchtbare Darstellung der Heilsgeschichte unmöglich sein, 
wenn mit ihr Bibellesen und Bibelkunde organisch verbunden werden 
soll. Eine derartige Verbindung empfiehlt sich aber dringend. 
In diesem Sinne bemerkt Grüllich (Der Unterricht 2c.): „Ich 
vertrete das Aufsteigen des biblischen Unterrichts in sich erweiternden 
Kreisen, so daß auf den einjährigen Kursen des dritien und vierten 
Schuljahres sich zwei zweijährige Kurse im fünften und sechsten, siebenten 
und achten aufbauen. 
Uber die Anlage dieser Lehrkurse' sind verschiedene Vorschläge 
gemacht worden. 
Eckardt (Lehr= und Stundenpläne): Zweiklassige Schucle. 
1. Jahr: Altes Testament, und zwar Urgeschichte; Erzväter, Moses, 
Josua und die wichtigsten Richter; Saul, David (Psalmen), Salomo 
(Sprüche), Hiob; Rehabeam und Jerobeam; Elias und Elisa; Zerstörung 
des Reiches Israel, Tobias; Hiskias, Jesaias, Jonas; die Zerstörung 
des Reiches Juda, Jeremias, die babylonische Gefangenschaft; Hesekiel, 
Daniel, Esra, Nehemia, Esther; Judas Makkabäus. 2. Jahr: Neues 
Testament, und zwar die Auferstehung des Herrn und seine Er- 
scheinungen, die Apostelgeschichte, Stellen aus den apostolischen Briefen 
und dann (mit Weihnachten) Darstellung des Lebens Jesu, besonders
	        

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