Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Erster Band. 1821-1833. (1)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Erster Band. 1821-1833. (1)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
gs_reuss_j_linie
Titel:
Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie.
Erscheinungsort:
Gera
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
reussjl
Erscheinungsjahr:
1821
1871
DDC-Sachgruppe:
340
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
gs_reuss_j_linie_erster_band
Titel:
Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Erster Band. 1821-1833.
Bandzählung:
1
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
reussjl
Erscheinungsjahr:
1833
DDC-Sachgruppe:
340
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie.
  • Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Erster Band. 1821-1833. (1)
  • Titelseite
  • Repertorium des ersten Bandes.
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • (No. 5.) Verordnung wegen Verpflichtung der Unterthanen zum Kriegsdienst. (5)
  • Instruktion, die Untersuchung der Diensttauglichkeit bey der, zum Kriegsdienst bestimmten jungen Mannschaft, ingleichen die Folgen befundener Untauglichkeit, in Bezug auf die Verbindlichkeit zum Kriegsdienst, betreffend.
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
    Stück No. 19. (19)
  • Titelseite
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33. (33)

Volltext

auf alle die oben angegebenen Unistaͤnde zuglelch Acht haben, sondern man 
muß auch den zu Uncersachenden durch erst lauces und dann lmmer 
ekwos lelseres Sprechen und Fragen, durch lelsere Fragen, die man 
über selnen Zustand on Andere (olelleiche selne, bey ihm befindlichen Ange- 
börlgen) ehur 2c., zu exforschen suchen, ob er ulscht das lelsere Sprechen 
auch verstehe und dle, lelser an Andere gekhanen Fragen beaneworte. 
7) Fehler der Augen, oder des Gessches, die den Gebrouch dleses Sinnes 
völllg, oder größeenehels unmsglich machen, machen dlenskunfälig. 
Dahln gehören langwlersge, ofe wlederkebrende Augenenezündungen, Um- 
kehrungen der Augenlieder nach außen, oder u#nen, tähmung der Au- 
genlleder, langwlersge Entzündung derselben, besonders der Melbonlschen 
Drüsen, wenn sie mie Anschwellung der Drüsen om Halse, oder an 
andern Thellen, mic Ausschlögen, oder mit einer allgemelnen üblen Be- 
schaffenhele des Körpers verbunden sind, große, oder gerode der Pu- 
ollle gegenüber, auf beyden Augen befindliche Flecken, oder gänzliche Ver- 
dunkelung der Hornbaue beyder Augen, Verwachsung des Sehelochs, 
grauer, oder schwarzer Staar, Elrerungen. 
Eln feblendes Auge, beo sonstlger Gesundbele des andern, und des 
übrigen Koͤrpers, macht nicht absolut untauglich zu jedem Milltairdienste. 
Fehlt aber das rechte, so macht dieß wenigstens zum Infanterledlenst 
untauglich. Kurzsichtigkelt, in sofern sich der untersuchende Chlrurg 
durch den Bau des Auges und durch vorsichtlg angestellte Proben wirk- 
lich davon überzeugen konn, mache ebenfalls uncauglich. Eben so elne 
vorhandene Thraͤnenfistel. 
8) Krankhelten der Stlenboͤhlen und der Oberklnnbackenhoͤhle, wenn sle mit 
Knochenfraß und stlnkendem Ausfluß verbunden sind, stinkende Masen- 
geschwuͤre, Nasenpolypen, elne sehlende Nase, so wie eln feblender 
Gaumen, wenn dadurch dle Sprache unvernehmlich geworden, ein 
krebs-
	        

Downloads

Downloads

Der Text kann in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext
TOC

Diese Seite

ALTO TEI Volltext

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet der fünfte Monat des Jahres?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.