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Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band. (3)

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Bibliographic data

fullscreen: Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band. (3)

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1892
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892.
Volume count:
20
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1892
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Title page

Document type:
Periodical
Structure type:
Title page

Contents

Table of contents

  • Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  • Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band. (3)
  • Title page
  • T
  • U.
  • Überbau; Überbringer; Übereinstimmung; Übergabe.
  • Übergang.
  • Übergangsvorschriften; Übergebot; Übergehung; Überlassung.
  • Übermass; Übermittlung.
  • Übernahme.
  • Übernahmepreis; Übernehmer; Überschreitung; Überschuldung; Überschuss.
  • Übersendung; Übersetzung; Übersicht.
  • Übersteigen; Übertragbarkeit.
  • Übertragung.
  • Übertragungserklärung; Überwachung; Überweisung; Überweisungsbeschluss; Überzeugung.
  • Üblichkeit; Umbildung; Umfang.
  • Umfassung; Umlauf; Umrechnung; Umschreibung; Umsetzung.
  • Umgestaltung; Umstand.
  • Umtausch; Umwandlung.
  • Unanfechtbarkeit; Unausführbarkeit; Unbescholtenheit; Unbilligkeit.
  • Undank; Unehelichkeit.
  • Unentbehrlichkeit; Unerfahrenheit; Unfähigkeit; Unfall.
  • Unfallversicherung; Ungewissheit.
  • Ungültigkeit; Ungültigkeitserklärung; Unkenntlichkeit; Unkenntnis.
  • Unkündbarkeit; Unmöglichkeit.
  • Unmündiger; Unrecht.
  • Unrechtmässigkeit; Unrichtigkeit.
  • Unschädlichkeit; Unsicherheit; Unterstellbarkeit; Unterbleiben.
  • Unterbrechung.
  • Untergang.
  • Unterhalt.
  • Unterhaltsanspruch; Unterhaltsbeitrag; Unterhaltsberechtigte; Unterhaltspflicht.
  • Unterhaltspflichtiger; Unterhaltung.
  • Unterlassung.
  • Unternehmer.
  • Unterricht; Unterrichtsanstalt; Unterrichtung; Untersagung.
  • Unterscheidung; Unterscheidungsmerkmale; Unterschied; Unterstützung.
  • Untersuchung; Unterwerfung; Unterzeichnung; Untrennbarkeit.
  • Unübertragbarkeit; Unverbindlichkeit.
  • Unvermögen.
  • Unversehrtheit; Unvollständigkeit; Unwahrheit; Unwiderruflichkeit.
  • Unwirksamkeit.
  • Unwürdigkeit; Unzeit; Unzulässigkeit.
  • Urkunde.
  • Urkundsperson; Urschrift; Urteil.
  • V.
  • W.
  • Z.
  • I. Ergänzung.
  • II. Berichtigung.
  • III. Nachtrag.
  • Empfehlenswerte Werke aus dem Verlag von Otto Dreyer. Berlin W.

Full text

Umwandlung 
8 
1186 
1203 
87 
2117 
1667 
1815, 
Art. 
2116 
2230 
Eine Sicherungshypothek kann in eine 
gewöhnliche Hypothek, eine gewöhn- 
liche Hypothek kann in eine Sicher- 
ungshypothek umgewandelt werden. 
Die Zustimmung der im Range gleich- 
oder nachstehenden Berechtigten ist 
nicht erforderlich. 
Rentenschuld. 
Eine Rentenschuld kann in eine ge- 
wöhnliche Grundschuld, eine gewöhn- 
liche Grundschuld kann in eine Renten- 
schuld umgewandelt werden. Die Zu- 
stimmung der im Range gleich= oder 
nachstehenden Berechtigten ist nicht 
erforderlich. 
Stiftung. 
U. des Zweckes einer Stiftung s. 
Stiftung — Stiftung. 
Testament. 
U. der zur Erbschaft gehörenden In- 
haberpapiere in Buchforderungen gegen 
das Reich oder den Bundesstaat s. 
Erblasser — Testament. 
Verwandtschaft s. Vormund- 
Schaft — Vormundschaft 1815, 1820. 
Vormundschaft. 
1820 U. der zum Mündelvermögen 
gehörenden Inhaberpapiere in Buch- 
forderungen gegen das Reich oder den 
Bundesstaat s. Vormundschaft — 
Vormundschaft. 
Unanfecbtbarkeit. 
Einführungsgesetz s. Testament 
§ 2230. 
Testament. 
Hat ein Entmündigter ein Testament 
errichtet, bevor der die Entmündigung 
aussprechende Beschluß unanfechtbar 
geworden ist, so steht die Entmün- 
digung der Gültigkeit des Testamentes 
nicht entgegen, wenn der Entmündigte 
noch vor dem Eintritte der U. stirbt. 
Das Gleiche gilt, wenn der Ent- 
mündigte nach der Stellung des An- 
trags auf Wiederaufhebung der Ent- 
78 
  
8 
Art. 
76•7 
1986 
88 
52 
645 
1300 
Art. 
v6 
2043 
2204 
660 
Unbilligkeit 
mündigung ein Testament errichtet und 
die Entmündigung dem Antrage ge- 
mäß wieder aufgehoben wird. 
Unausfuhrbarkeit. 
Einführungsgesetz s. Verein — 
Verein § 52. 
Erbe. 
U. der Berichtigung einer Nachlaß- 
verbindlichkeit s. Erbe — Erbe. 
Stiftung s. Verein — Verein 52. 
Verein. 
U. der Berichtigung der Verbindlichkeit 
eines Vereins s. Verein — Verein. 
Werkvertrag. 
U. eines bestellten Werkes s. Werk- 
vertrag — Werkoertrag. 
Unbescholtenheit. 
Verlöbnis s. Ubertragbarkeit — 
Verlöbnis. 
Unbestimmtheit. 
Einführungsgesetz s. Erbe § 2048. 
Erbe. 
Soweit die Erbteile wegen der zu er- 
wartenden Geburt eines Miterben 
noch unbestimmt sind, ist die Aus- 
einandersetzung bis zur Hebung der 
U. ausgeschlossen. 
Das Gleiche gilt, soweit die Erb- 
teile deshalb noch unbestimmt sind, 
weil die Entscheidung über eine Ehe- 
lichkeitserklärung, über die Bestätigung 
einer Annahme an Kindesstatt oder 
über die Genehmigung einer vom Erb- 
lasser errichteten Stiftung noch aus- 
steht. 2042. 
Testament s. Erbe 2043. 
Unbillligkeit. 
Auslobung. 
Die Verteilung einer Belohnung ist 
nicht verbindlich, wenn sie offenbar 
unbillig ist; sie erfolgt in einem solchen 
Falle durch Urteil.
	        

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